Ziel der Schwerpunktaktion war, Küchengeräte systematisch zu untersuchen. Eine Reihe von Parteienbeschwerden zeigen, dass hier Untersuchungs- und Kontrollbedarf besteht. Untersucht wurden Wasserkocher, Reiskocher, Dörrgeräte, elektrische Zitruspressen, Entsafter, Dampfgarer, Fonduegeräte, Mixer/Standmixer, ein Brotbackautomat, ein Campingbehälter, einen Cateringbehälter, ein Fleischwolf und ein Spiralschneider.
- drei Proben (zwei Saftpressen, ein Dörrgerät aus Kunststoff) wiesen erhöhte Styrolmigrationen auf. Für diese Substanz liegt derzeit kein gesetzlicher Grenzwert vor
- eine Probe (Reiskocher: beschichtetes Metall) gab Antimon (0,07 bzw. 0,11 mg/l) ab; für Antimon liegt kein gesetzlicher Grenzwert für Metalle und Beschichtungen vor, die tolerierbare tägliche Aufnahme wurde nicht überschritten