Ziel der Schwerpunktaktion war es, die aus Drittländern importierten Produkte auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu überprüfen. Insbesondere sollten Produkte, welche als „Black Henna“ zur Hautbemalung beworben werden, überprüft werden. 34 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 23 Proben wurden beanstandet:
- eine Probe war als gesundheitsschädlich zu beurteilen
- elf Proben waren als „nicht-sicher“ / „bestimmungsgemäße Verwendbarkeit ist nicht gewährleistet“ zu beurteilen.