Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung von Farbstoffen in Farbstiften bzw. Malbedarfsartikeln auf Kontaminanten, speziell auf vorhandene verbotene Weichmacher bzw. polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe.
33 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 20 Proben wurden (zum Teil mehrfach) beanstandet:
- fünf Proben wurden wegen Sicherheitsmängel beanstandet davon:
- drei Proben auf Grund hoher Migrationswerte bezüglich Blei
- eine Probe auf Grund hoher Migrationswerte bezüglich Blei und Zink
- eine Probe auf Grund einer zu dünnen Verpackungsfolie
- die übrigen Beanstandungen betrafen Kennzeichnungsmängel wie mangelhafte oder wider-sprüchliche Warnhinweise, fehlende CE-Kennzeichnung, fehlende oder mangelhafte EG-Konformitätserklärung
Die Untersuchung auf verbotene Weichmacher bzw. polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe ergab keine Beanstandung auf Grund überschrittener Grenzwerte.
Farbstifte bzw. Malbedarfsartikel gelten als Spielzeug, sofern sie nicht für künstlerische Zwecke bestimmt sind. Es wird auch unterschieden, ob die Stifte für Kinder unter oder über drei Jahren geeignet sind – große, leicht zu greifende Buntstifte mit einem begrenzten Farbsortiment sind bereits für Kinder ab zwei Jahren geeignet.
Für bestimmte Elemente (insgesamt 17 verschiedene Elemente wie Blei, Arsen, Chrom VI, Quecksilber oder Bor) sind u. a. Migrationsgrenzwerte von unterschiedlichen Spielzeugmaterialien festgelegt. Bei Farbstiften können Kinder das Spielzeugmaterial entweder über die Mine selbst oder die außen angebrachten Überzüge (z. B. Lack, Folienmantel) aufnehmen.