Ziel der Schwerpunktaktion war es, einen Überblick zu erhalten, ob bzw. inwieweit direkt nach Österreich importierte Spielzeuge (u.a. aus den unteren Preissegmenten = „Billigspielzeug“) den Anforderungen der Spielzeugverordnung entsprechen. 33 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 17 Proben wurden (zum Teil mehrfach) beanstandet:
- eine Probe wurde auf Grund von ablösbaren Kleinteilen als „gesundheitsschädlich“ beurteilt
- drei Proben wurden als „nicht den Sicherheitsanforderungen der Spielzeugverordnung entsprechend“ beanstandet
- acht Proben wurden wegen mangelhaften EG-Konformitätserklärungen beanstandet
- fünf Proben wurden wegen Mängeln gemäß der Spielzeugkennzeichnungsverordnung beanstandet (fehlende Angaben bzgl. Name/Adresse bzw. Identifikationskennzeichnung, CE-Kennzeichnung nicht korrekt)
- bei sechs Proben lagen Kennzeichnungsmängel vor