Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Hygieneartikel - Prüfung der Aufmachung hinsichtlich Werbung mit irreführenden Angaben

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Endbericht der Schwerpunktaktion A-028-23

Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung, ob Hygieneartikel mit zur Irreführung geeigneten Angaben in Verkehr gebracht werden. 52 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht, zehn Proben wurden beanstandet:

  • Fünf wegen krankheitsbezogener Angaben
  • Vier wegen unzutreffender Eigenschaften
  • Eine wegen irreführender Angaben zur Zusammensetzung

Bei Mundhygieneartikeln fanden sich unzulässige Auslobungen zur Vorbeugung von Karies und Zahnfleischbluten oder über unzutreffende Wirkungen eingearbeiteter Aktivkohle. Auch Angaben zur Zusammensetzung waren bei einer Interdentalbürste und einer Windel potenziell irreführend formuliert. Bei den Menstruationsartikeln fanden sich Auslobungen zur Linderung von Regelschmerzen sowie zur Beseitigung von Hautreizungen.

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Aktualisiert: 18.07.2022

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