Mit der Schwerpunktaktion wurde ein Überblick über die Gehalte von Glycidylfettsäureester (GE), 3-MCPD (freies 3-Monochlorpropandiol) und 3-MCPD-Ester (3-Monochlorpropandiol-Ester) in Margarine, ungebrauch-ten Frittierfetten, raffinierten sortenreinen Pflanzenölen, Fein- bzw. Dauerbackwaren (insbesondere Keksen, Waffeln etc.), gefüllten Schokoladen sowie in Trockensuppen gewonnen.
Es wurden 34 Proben aus ganz Österreich untersucht.
- Keine Probe wurde wegen 3-MCPD und 3-MCPD-Ester beanstandet.
- Eine Probe (Sonnenblumenöl) wurde wegen Überschreitung des Höchstgehalts für Glycidyl-Fettsäureester (ausgedrückt in Glycidol) beanstandet.
Freies MCPD (3- und 2-Monochlorpropandiol) und deren Ester sowie Glycidyl-Fettsäureester gehören zu den Prozess-Kontaminanten, da diese Substanzen vor allem bei der Herstellung von pflanzlichen Fetten und Ölen entstehen. Sie können somit in allen raffinierten pflanzlichen Fetten und Ölen und daher in allen Lebensmitteln enthalten sein, denen diese Fette und Öle als Zutat zugegeben werden.
3-MCPD gilt als möglicherweise krebserregend für den Menschen. 2018 wurde von der EFSA die täglich tolerierbare Aufnahmemenge auf 2 µg/kg Körpergewicht pro Tag festgesetzt. Für 2-MCPD existiert bislang kein derartiger Grenzwert, da die Auswirkungen auf den Organismus nicht ausreichend untersucht sind. Glycidyl-Fettsäureester werden im Körper aufgespalten, wodurch Glycidol freigesetzt wird. Diese Substanz gilt als wahrscheinlich krebserregend und erbgutschädigend. Seit 19. März 2018 gelten Höchstgehalte für Glycidyl-Fettsäureester, ausgedrückt als Glycidol in pflanzlichen Fetten und Ölen sowie für Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und Kleinkinder.