Ziel der Schwerpunktaktion „Formamid in Puzzlematten“ war die Überprüfung, ob die gesetzlichen Anfor-derungen für Spielzeug aus EVA (Ethylen-Vinylacetat) und ähnlichen (Schaum-)Materialien eingehalten werden.
Es wurden 25 Proben aus Oberösterreich, Tirol und Wien untersucht. 23 Proben wurden beanstandet:
- Der Großteil der Beanstandungen betraf fehlerhafte Kennzeichnung und mangelhafte EG-Konformitätserklärung
- Bei sechs Proben war der Gehaltgrenzwert für Formamid überschritten
- Bei einer Probe, die für Kinder unter 3 Jahren geeignet war, waren Kleinteile ablösbar
- Eine Probe war nicht speichel- bzw. schweißecht und wurde daher als für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet beurteilt
Formamid ist ein häufig verwendetes Lösungsmittel bei der Herstellung von Kunststoffen. Für Formamid in Spielzeugmaterial aus Schaumstoff ist ein Emissionsgrenzwert in Verbindung mit einem Gehaltsgrenzwert festgelegt. Solange der Gehaltsgrenzwert nicht überschritten ist, kann man davon ausgehen, dass auch der Emissionsgrenzwert eingehalten ist. Bei Überschreitung des Gehaltgrenzwertes besteht der begründete Verdacht, dass auch der Emissionsgrenzwert nicht eingehalten ist.