Es wurden 61 gefärbte Feinbackwaren, Süßwaren, Dekorationen und Verzierungen aus ganz Österreich hinsichtlich der Verwendung von Lebensmittelfarbstoffen und der Kennzeichnung überprüft.
32 Proben wurden beanstandet:
- Bei fünf Proben wurden die Höchstmengen bei den verwendeten Farbstoffen überschritten
- Bei fünf Proben wurden für diese Waren nicht zugelassene Farbstoffe verwendet
- In Summe wurden 33 Kennzeichnungsmängel beanstandet (z. B. fehlende bzw. nicht korrekte Warnhinweise, irreführende Angaben etc.)
Seit Jänner 2013 gelten eingeschränkte Verwendungsbedingungen für Farbstoffe in gefärbten Lebensmitteln. Der Farbstoff Chinolingelb (E 104) darf in Backwaren nicht eingesetzt werden. Für bestimmte andere Farbstoffe sind zulässige Höchstmengen festgelegt. Werden zugelassene Azofarbstoffe verwendet, muss diese Verwendung auf alle Fälle gekennzeichnet sein.