Mit der Schwerpunktaktion wurde geprüft, welche Lebensmittelzusatzstoffe in Aromen und Aromazubereitungen verwendet und ob sie korrekt eingesetzt und gekennzeichnet werden. 22 Erhebungen wurden durchgeführt, vier Proben wurden beanstandet:
- Bei zwei Proben war die gesetzlich zulässige kombinierte Höchstmenge der Konservierungsstoffe Kaliumsorbat und Natriumbenzoat überschritten
- Zwei Proben waren falsch gekennzeichnet
Aromen und Aromazubereitungen werden in und auf Lebensmitteln verwendet, um diesen einen besonderen Geruch und/oder Geschmack zu verleihen oder diese zu verändern. Aromen können neben den Aromabestandteilen auch Trägerstoffe, Zusatzstoffe und andere Lebensmittelzutaten enthalten.