Ziel der Schwerpunktaktion war es, zwei Anforderungen für das Inverkehrbringen von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff zu überprüfen:
- Konformitätserklärungen und die zugrundeliegenden Konformitätsdokumente (Belege wie Prüfberichte und Berechnungen auf Basis von Rezepturen u. ä.)
- Einhaltung der Beschränkungen hinsichtlich der spezifischen Migration von Elementen
90 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 27 Proben wurden beanstandet:
- bei 27 Proben wurde die Verordnung über Materialien aus Kunststoff mit Lebensmittelkontakt (EU) Nr. 10/2011 nicht eingehalten
Bezüglich der Migration von Metallen gab es keine Beanstandungen. Alle Beanstandungen standen im Zusammenhang mit mangelhaften oder fehlenden Dokumenten, welche die Sicherheit der Proben belegen sollten.