Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Brillantgrün in Henna-basierten Haarfärbemitteln

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Kosmetik



Endbericht der Schwerpunktaktion A-036-22

Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung, ob in Hennahaarfärbemitteln der Stoff „Brillantgrün“ eingesetzt wird. Bei Brillantgrün handelt es sich um einen verbotenen Inhalts-stoff laut Kosmetikverordnung.

24 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. Neun Proben wurden beanstandet (Mehrfachbeanstandungen):

  • Zwei Proben waren aufgrund ihrer Zusammensetzung gesundheitsschädlich
  • Sechs Proben wegen des Nachweises von Brillantgrün
  • Eine Probe, weil sie als „Henna“ ausgelobt war, obwohl keine gemahlenen Hennablätter enthalten waren
  • Vier Proben wegen verbotener Oxidationsmittel
  • Zwei Proben aufgrund von Kennzeichnungsmängeln, fehlenden deutschen Angaben und der fehlenden Notifizierung
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Kosmetik



Aktualisiert: 18.07.2022

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