Mit der Schwerpunktaktion A-024-18 „Bisphenole und BADGE in Trinkflaschen“ wurden Kunststofftrinkflaschen, einschließlich Säuglings- und Lerntrinkflaschen, auf die Abgabe von Bisphenol A (BPA) und Bisphenol S überprüft. Ebenfalls untersucht wurden Alutrinkflaschen mit Innenbeschichtung auf die Abgabe von Bisphenol A und Biphenol A-Diglycidylether (BADGE) sowie deren Derivate und Bisphenol F-bis-(2,3-epoxypropyl)-ether (BFDGE). Außerdem wurden alle Flaschen auf andere, toxikologisch ähnlich zu bewertenden Bisphenole hin untersucht.
Es wurden 54 Proben aus ganz Österreich untersucht.
- Keine Probe musste beanstandet werden, alle Proben erfüllten die gesetzlichen Anforderungen.
Seit 2011 darf Bisphenol A zur Herstellung von Säuglingsflaschen aus Polycarbonat nicht mehr verwendet werden. Auch für Bisphenol S, das beispielsweise für Säuglingstrinkflaschen aus Polyethersulfon verwendet wird, ist ein spezifischer Migrationsgrenzwert von 0,05 mg/kg Lebensmittel (-simulanz) festgelegt. Seit 6. September 2018 ist die Verwendung von Bisphenol A in Lacken, Beschichtungen und Kunststoffen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, neu geregelt. Auch hier gilt ein spezifischer Migrationsgrenzwert für Bisphenol A von 0,05 mg/kg
Aufgrund der restriktiven Beschränkungen von Bisphenol A in Kunststoffen und Epoxidharzbeschichtungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass nicht geregelte Bisphenole verwendet werden. Daher wurde der Untersuchungsumfang auf sämtliche am Markt erhältliche Bisphenole ausgeweitet.