Ziel der Schwerpunktaktion „Beruhigungssauger (Schnuller)“ war die Prüfung der am österreichischen Markt befindlichen Beruhigungssauger und ob diese die Sicherheitsanforderungen hinsichtlich ihrer mechanischen Eigenschaften erfüllen.
Es wurden 40 Proben aus ganz Österreich untersucht. Es gab keine Sicherheitsmängel bei den mechanischen Eigenschaften; zwei Proben wurden jedoch wegen mangelnder Rückverfolgbarkeit beanstandet.
Ablösbare Kleinteile bei Schnullern stellen eine Gefahr für Säuglinge und Kleinkinder dar. Für Schnuller sind daher sicherheitstechnische Mindestanforderungen und Prüfverfahren festgelegt. Sie betreffen z. B. die Anzahl und Größe der Luftlöcher bzw. Öffnungen des Schildes, die Haltbarkeit des Saugteils, aber auch Kriterien und Vorgaben bezüglich der notwenigen Warnhinweise und der Kennzeichnung.
Beruhigungssauger (Schnuller)
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Aktualisiert: 18.07.2022