Ziel der Schwerpunktaktion war es, österreichweit die mögliche Belastung des Trinkwassers mit ausgewählten Pestizidwirkstoffen und Metaboliten (Abbauprodukten) zu ermitteln.
248 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht.
- Bei sechs Proben lag wegen ihres Gehaltes an Pestiziden bzw. relevanten oder nicht relevanten Metaboliten ein Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften vor.
Gemäß Trinkwasserverordnung beträgt der Parameterwert für Pestizide 0,1 μg/l. Dieser Wert stellt einen strengen Vorsorgewert dar, um das Grund- und Trinkwasser möglichst frei von Pflanzenschutzmitteln zu halten. Dabei sind großzügige Sicherheitsspannen berücksichtigt, d. h. unmittelbare gesundheitliche Auswirkungen sind bei einer Überschreitung nicht abzuleiten.