Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Arzneimittelverdächtige Substanzen in Nahrungsergänzungsmitteln und kosmetischen Mitteln

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Kosmetik



Endbericht der Schwerpunktaktion A-008-23

Ziel der Schwerpunktaktion war, auffällige Waren zu untersuchen. 30 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 29 Proben wurden beanstandet:

  • 16 der 30 Proben wurden als unzulässige Arzneimittel eingestuft: Fünf Proben waren aufgrund der Angaben (Präsentationsarzneimittel), vier aufgrund ihrer Zusammensetzung (Funktionsarzneimittel) und sieben Proben aus beiden Gründen als Arzneimittel einzustufen. Menthol, Kampfer und Methylsalicylat in entsprechender Konzentration waren die Stoffe, die zur Einstufung als Funktionsarzneimittel führten
  • 13 von 14 Proben Lebensmittel (2) bzw. kosmetische Mittel (12) wurden beanstandet: Zwei kosmetische Mittel waren aufgrund der festgestellten Gehalte an Hydrochinon bzw. Quecksilber gesundheitsschädlich. Weiters wurden unzulässige Duftstoffe (Butylphenyl Methylpropional bzw. Hydroxyisohexyl 3-cyclohexene carboxaldehyde) und unzulässige Mengen an Schwermetallen festgestellt (Arsen bzw. Cadmium)
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Aktualisiert: 18.07.2022

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