Ziel der Schwerpunktaktion war es, einen Überblick bezüglich der Belastung mit 2-Monochlorpropandiol (2-MCPD), 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD) und deren Fettsäureester (MCPD–E) sowie Glycidyl-Fettsäureester (GE) und anderer ausgewählter Kontaminanten und Rückstände (Blei, Cadmium, Quecksilber, Chlorat, Perchlorat, Deoxynivalenol, 15-Acetyl-Deoxynivalenol, 3-Acetyl-Deoxynivalenol, Ni-valenol, Zearalenon) in Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung zu erhalten. Zudem wurden die verwendeten Zusatzstoffe erhoben.
67 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht.
- Keine Probe wurde beanstandet
Freies MCPD (3- und 2-Monochlorpropandiol) und deren Fettsäureester sowie Glycidyl-Fettsäureester entstehen vor allem bei der Herstellung von pflanzlichen Fetten und Ölen. 3-MCPD gilt als möglicherweise krebserregend für den Menschen. Glycidyl-Fettsäureester werden im Körper aufgespalten, dabei wird Glycidol freigesetzt. Diese Substanz gilt als wahrscheinlich krebserregend und erbgutschädigend. Seit 19. März 2018 gelten Höchstgehalte für Glycidyl-Fettsäureester, ausgedrückt als Glycidol, für Säuglingsanfangsnahrung und Folgemilch.