Trinkwasser
Österreich kann im Gegensatz zu vielen anderen Ländern seinen Trinkwasserbedarf zur Gänze aus geschützten Grundwasservorkommen decken. Das Wasser gelangt zumeist in natürlichem Zustand und mit ausgezeichneter Qualität zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Durch die umfassende Überwachung – von der Quelle bis zu Abnahme – ist ein hohes Schutzniveau für die Trinkwasserversorgung in Österreich gewährleistet.
Trinkwasserversorger müssen das abgegebene Wasser in regelmäßigen Abständen untersuchen lassen. Die Untersuchung und Begutachtung des Trinkwassers sowie die Überwachung der Wasserversorgungsanlage selbst darf dabei nur von hierzu berechtigten Personen bzw. Instituten wie der AGES durchgeführt werden.
Wir untersuchen österreichweit Wasser aus Gemeinde-Wasserversorgungsanlagen und Stadtwerken über Wassergenossenschaften bis hin zu privaten Brunnenbesitzern und Lebensmittelbetrieben. Jedes Jahr werden über 10.000 Trinkwasserproben auf chemische, physikalische und mikrobiologische Parameter untersucht. Wesentlich für eine exakte Analyse ist die korrekte Probenentnahme. Zu dieser gehört unbedingt ein Lokalaugenschein, bei dem Umwelteinflüsse, Betriebsbedingungen und bauliche Rahmenbedingungen miterfasst werden. Nur so können Einflüsse, die das Ergebnis der Wasseruntersuchung verfälschen könnten, ausgeschlossen werden.
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Kontrolle
Die Kontrolle der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften obliegt dem Landeshauptmann als zuständiger Behörde bzw. den dafür geschulten Aufsichtsorganen. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz koordiniert dabei die Kontroll- und Überwachungstätigkeiten der beteiligten Stellen.
Zur Verbesserung der amtlichen Trinkwasserüberwachung trägt ein „Mehrjähriger risikobasierter Kontrollplan Trinkwasser“ bei. Mit diesem Kontrollkonzept können neue Gefährdungspotenziale rechtzeitig erkannt und vor Auftreten eines Problems entsprechende Gegenmaßnahmen gesetzt werden. Hierzu werden Vorschläge für jährliche Schwerpunktaktionen von Expertinnen und Experten verschiedener Einrichtungen gesammelt, gereiht und im Hinblick auf die tatsächliche Durchführung in Arbeitsgruppen behandelt und präzisiert. Zur Sicherstellung einwandfreien Trinkwassers ist in diesem komplexen Überwachungssystem auch die AGES eingebunden, die eine Risikobewertung nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten und eine Analyse der Daten nach anerkannten statistischen Methoden durchführt.
Nicht in den Bereich der öffentlichen Kontrolle fallen private Hausbrunnen oder Quellen, von denen in etwa 10 % der österreichischen Bevölkerung ihr Trinkwasser beziehen. Die Besitzerinnen und Besitzer haben in ihrem eigenen Interesse selbst regelmäßige Kontrollen zur Qualität des Wassers und zum Bauzustand des Wasserspenders durchzuführen.
- Schwerpunktaktion Organische Kontaminanten in Trinkwasser – Monitoring
- Schwerpunktaktion Einfluss der Trübung auf die Desinfektion von Trinkwasser bei WVAs ≤ 100 m³ – Monitoring
- Schwerpunktaktion Überprüfung von Einzelversorgern und kleinen Wasserversorgungsanlagen
- Schwerpunktaktion Desinfektionsnebenprodukte bei Verwendung chlorhältiger Desinfektionsmittel in Trinkwasser – Monitoring
- Schwerpunktaktion Mindestuntersuchung inklusive Fluorid in Trinkwasser aus Wasserversorgungsanlagen (WVA) mit einer abgegebenen Wassermenge von ≤ 100 m³/d
- Schwerpunktaktion Anorganische Substanzen in Trinkwasser aus Wasserversorgungsanlagen (WVA) mit einer abgegebenen Wassermenge von ≤ 100 m³/d – Monitoring
- Schwerpunktaktion Trinkwasser von Berg- und Schutzhütten, Buschenschenken sowie Gastronomie mit eigener Wasserversorgung
- Schwerpunktaktion "Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden (Pflegeheimen) – Monitoring
- Schwerpunktaktion "Ausgewählte Pestizide und Metaboliten in Trinkwasser – Monitoring"
- Schwerpunktaktion "Trinkwasser in Volksschulen und Kindergärten nach den Ferien – Monitoring"
- Schwerpunktaktion "Einfluss der Trübung auf die Desinfektion von Trinkwasser - Monitoring"
- Schwerpunktaktion „Trinkwasser aus öffentlichen Trinkwasserbrunnen und Gastronomieschankanlagen“
- Schwerpunktaktion Organische Spurenstoffe (ausgewählte Pestizide und Metaboliten) in Trinkwasser – Monitoring
Rechtliche Grundlagen
Das Inverkehrbringen von Trinkwasser wird im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutz-gesetz (LMSVG) sowie in der Trinkwasserverordnung (TWV) näher geregelt. In diesen Gesetzen werden an die Qualität und die Überwachung von Trinkwasser strengste Anforderungen gestellt.
Jeder, der Trinkwasser bereitstellt und in Verkehr bringt, gilt als Lebensmittelunternehmer im Sinne des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) und hat im Rahmen seiner Verpflichtung zur Eigenkontrolle das Trinkwasser in regelmäßigen Abständen untersuchen zu lassen. Die Untersuchung und Begutachtung des Trinkwassers sowie die Überwachung der Wasserversorgungsanlage selbst darf dabei nur von hierzu berechtigten Personen bzw. Instituten wie der AGES durchgeführt werden.
Zusätzlich sind im Österreichischen Lebensmittelbuch die allgemeinen Anforderungen der Trinkwasserverordnung detailliert ausgeführt und um Indikatorparameterwerte für nicht in der Trinkwasserverordnung explizit genannte Parameter ergänzt (z. B. Magnesium, Kalium, Zink, Phosphat, etc.). Es finden sich dort auch Regelungen über zugelassene Aufbereitungs- und Desinfektionsverfahren sowie Informationen zum Ablauf eines Inspektionsverfahrens.
Trinkwasserinfo
Die vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK), der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) und der AGES getragene Plattform „Infoportal Trinkwasser“ stellt vielfältige Informationen zum Thema Trinkwasser zur Verfügung.
Zentrales Element ist eine Web-Datenbank, in der Wasseranalysendaten aus ganz Österreich abrufbar sind. Diese werden von den Versorgungsunternehmen freiwillig zur Verfügung gestellt und regelmäßig aktualisiert. Über eine interaktive Österreichkarte oder der direkten Eingabe einer Postleitzahl können die gewünschten Daten schnell und intuitiv abgerufen werden.
Neben Untersuchungsergebnissen werden auch Hintergrundinformationen rund um das Thema Trinkwasser und Trinkwasserbefund geboten. Die einzelnen Inhalte und ihre Bedeutung sowie Fachbegriffe aus der Wissenschaft werden für alle BürgerInnen verständlich erklärt.
Trinkwasserbefund
Trinkwasser-Wasserversorger müssen ihre Kundinnen und Kunden in regelmäßigen Abständen über die Qualität des gelieferten Trinkwassers informieren: Das geschieht über den Trinkwasserbefund.
Dieser Befund soll einen möglichst umfassenden Überblick über chemische, physikalische und bakteriologische Eigenschaften des Trinkwassers, über die bauliche bzw. hygienische Situation der Wasserversorgungsanlage und über den Zustand der Wasserspende geben. Dafür werden bereits bei der Probenahme durch Fachpersonal Daten wie Aussehen, Geruch & Temperatur des Wassers, baulicher Zustand der Anlage etc. gesammelt, die durch umfangreiche Analysen in akkreditierten Labors komplettiert werden.
Die Werte eines Trinkwasserbefundes stellen eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Probenahme dar. Erst regelmäßige Analysen und deren Vergleich miteinander erlauben es, die Wasserqualität über einen langen Zeitraum zu gewährleisten und im Bedarfsfall durch geeignete Maßnahmen erhalten zu können.
Die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher muss mindestens einmal jährlich erfolgen und zumindest die Analysenwerte folgender Parameter enthalten:
- Nitrat
- Pestizide
- Wasserstoffionenkonzentration (pH-Wert)
- Gesamthärte
- Carbonathärte
- Kalium
- Kalzium
- Magnesium
- Natrium
- Chlorid
- Sulfat
Trinkwasser Untersuchungen
Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Trinkwasser Untersuchungen bieten eine Möglichkeit, die Sauberkeit und so den sicheren Gebrauch zu gewährleisten.
Bei privater Wasserversorgung wie z. B. Hausbrunnen oder eigener Quellen können bei Baumängeln durch Unwetter oder Schadensereignisse Hygieneprobleme auftreten. Rund 16 Prozent von 5.860 Trinkwasser Untersuchungen privater Einsender entsprechen nicht den Vorgaben der Trinkwasserverordnung, da Keime wie E. coli, Enterokokken oder Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen wurden. Das bedeutet nicht, dass Menschen an diesem Wasser erkranken, sondern dass im Wassersystem eine Quelle für Verschmutzungen besteht.
E. coli und Enterokokken sind typische Darmbewohner bei Tieren und beim Menschen. Beide gelten als Indikatorkeime, d. h. als Anzeichen für eine fäkale Verunreinigung, über die grundsätzlich auch echte Krankheitserreger verbreitet werden könnten. In Trinkwasser dürfen daher keine E. coli und keine Enterokokken nachweisbar sein.
Pseudomonas aeruginosa ist ein typischer „Nass- oder Pfützenkeim“, den man überall findet, wo es feucht ist und Spuren organischer Substanz vorkommen: Blumenvasen, Waschbecken, Duschen, Toiletten, Whirlwannen, aber auch feuchte Waschlappen oder verunreinigte Kontaktlinsenflüssigkeiten. Die Keime findet man auch in manchen Lebensmitteln und manchmal in Leitungswasser. Die Bakterien-Familie der Pseudomonaden gehört zu den anspruchslosesten Bakterien überhaupt. Sie sind von Natur aus gegen manche Antibiotika unempfindlich, weshalb sie bei Krankenhauspatienten nach wiederholter Antibiotikagabe auch als Infektionserreger auftreten . Mit der Novelle zur Trinkwasserverordnung 2017 gilt für Pseudomonas im Leitungsnetz ein Richtwert von 0 KBE/100ml.
Eine Trinkwasser Untersuchung bietet eine Möglichkeit um die Verunreinigung nachzuweisen und entsprechend zu handeln.
Unsere Expertinnen und Experten stehen auch für eine fachkundige Beratung zur Verfügung. Sie erläutern die Ergebnisse der Gutachten der Trinkwasser Untersuchungen und zeigen Maßnahmen auf, die gesetzt werden müssen, falls das Wasser nicht verkehrsfähig ist. Trinkwasser Untersuchungen funktionieren über sogenannte Stufenkontrollen (Quelle, Hochbehälter, Einzelstränge der Leitungen). So können die Ursachen für Verunreinigungen meist schnell gefunden werden.
Aktualisiert: 10.10.2023