Chinolizidinalkaloide

Chinolizidinalkaloide

Steckbrief

Beschreibung

Chinolizidinalkaloide (CA) sind Alkaloide, die vor allem in Lupinen aus Lysin im grünen Gewebe der Pflanze hergestellt und in allen Pflanzenteilen, einschließlich Samen, gespeichert werden. Diese sekundären Stoffwechselprodukte der Pflanze dienen ihr zur Abwehr von Krankheitserregern und als Fraßschutz. Es gibt über 170 bekannte Chinolizidinalkaloide in den verschiedensten Lupinenarten. Je nach botanischer und geografischer Herkunft, Bodenzusammensetzung und Klima sind die Gehalte an Chinolizidinalkaloiden unterschiedlich. Diese Alkaloide können beim Menschen zu Vergiftungen mit Symptomen wie Schwindel, Verwirrtheit, Herzrasen, Übelkeit, Mundtrockenheit, motorischer Kontrollverlust bis hin zu Herzstillstand und Atemlähmung führen.

Vorkommen

Chinolizidinalkaloide wie Lupanin, Lupinin und Spartein sind vor allem in Lupinen vorhanden. Lupinen werden als Futtermittel und zur Gründüngung verwendet sowie als Lebensmittel und Zierpflanzen.

Lupinensamen können aufgrund ihres Alkaloidgehalts in Bitterlupinensamen (hoher Gehalt) und Süßlupinensamen (geringer Gehalt) eingeteilt werden. Als Lebens- und Futtermittel werden hauptsächlich Süßlupinen verwendet, da bei diesen der Alkaloidgehalt mittels Züchtung reduziert wurde. Die Wildformen, sogenannte Bitterlupinen, weisen hohe Mengen von Chinolizidinalkaloiden auf. Durch eine Vorbehandlung ist eine technische Entbitterung möglich, allerdings besteht die Gefahr, dass Lupinen unzureichend entbittert werden und somit weiterhin zu einer Vergiftung führen können.

In den vergangenen Jahren wurde die Lupine in der vegetarischen, veganen oder glutenfreien Ernährungsform durch ihren hohen Proteingehalt immer beliebter. So sind beispielswiese folgende Lupinenprodukte erhältlich: Lupinen in Fleischersatzprodukten, in Milchersatzprodukten (z. B. Eis, Joghurt…), Aufstrichen, Backwaren, Nudeln, Getränken, Kaffeeersatz und Knabberei (z. B. Tremoços) und Lupinenmehl.

In Österreich werden landwirtschaftlich die Schmalblättrige oder Blaue Lupine (Lupinus angustifolius) sowie die Weiße Lupine (Lupinus albus) genutzt. Hülsenfrüchte leben in Symbiose mit stickstoffbindenden Wurzelknöllchenbakterien und verbessern somit durch Stickstofffixierung die Bodenqualität, daher wird die Lupine auch als Gründüngung eingesetzt.

Gesundheitsrisiko

Vergiftungsfälle durch Lupinensamen kommen nicht häufig vor, stellen allerdings dennoch eine ernsthafte Gefahr für die betroffenen Menschen dar. Es gibt nur wenig dokumentierte Berichte von Vergiftungsfällen mit Lupinensamen, wobei Kinder mehr davon betroffen sein dürften als Erwachsene. Die folgeschwersten dokumentierten Vergiftungsfälle stammen aus den 70-er Jahren: drei Kinder im Alter von 10 Jahren, 1,5 Jahren und 17 Monaten verstarben nach dem Verzehr von Lupinensamen. Die Alkaloiddosis dieser beschriebenen Vergiftungsfälle lag im Bereich von 11 – 25 mg/kg Körpergewicht. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass Dosen ab 10 mg Lupin-Alkaloiden pro Kilogramm Körpergewicht tödliche Folgen haben könnten. Vergiftungsfälle durch den Konsum von industriell hergestellten Lupinenprodukten sind nicht bekannt (BfR, 2017, EFSA, 2019).

Situation in Österreich

Es gelten aktuell keine Höchstgehalte für Chinolizidinalkaloide in Lebensmitteln.

Wir untersuchen Chinolizidinalkaloide in verschiedenen Lebensmitteln: Schwerpunktaktion Chinolizidinalkaloide in lupinenhaltigen Produkten – Monitoring

Tipps

  • Auf bitteren Geschmack bei Lupinensamen achten, dies ist ein Hinweis für die unerwünschten Alkaloide
  • Das bitter schmeckende Einweichwasser von Lupinensamen keinesfalls verzehren bzw. nicht für die Zubereitung von Speisen verwenden, sondern abgießen und die Lupinen mit frischem Wasser spülen
  • Industriell hergestellte Lupinenprodukte verwenden, da alkaloidarme Sorten wie Süßlupinen dafür verwendet werden
  • Auf entbitterte Bitterlupinensamen vorsichtshalber verzichten. Der Entbitterungsprozess kann eventuell nicht ausreichend zur Reduktion der unerwünschten Alkaloide führen

Fachinformation

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlichte im Jahr 2019 eine wissenschaftliche Stellungnahme bezüglich CA in Futter- und Lebensmitteln. Aufgrund fehlender Informationen bezüglich der Aufnahmemenge von Lupin-Alkaloiden bei der keine unerwünschten Effekte auftreten, konnte die EFSA keine sichere Dosis für den Verzehr ableiten. Daher wurde für eine Risikoabschätzung der Margin of Exposure Ansatz gewählt. Laut Ableitung der EFSA treten ab 0,16 mg Spartein /kg Körpergewicht akute pharmakologische (antiarrhytmetische) Effekte auf. Folglich kommt die EFSA zu dem Schluss, dass die Aufnahme geringerer Mengen als 0,16 mg/kg Körpergewicht an Lupin Alkaloiden auf keine gesundheitlichen Bedenken hinweisen.

Bezüglich der chronischen Aufnahme konnte ebenfalls aufgrund fehlender Daten kein gesundheitsbasierter Richtwert abgeleitet werden (EFSA, 2019).

Kontakt

Leitung

DI Johann Steinwider

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Aktualisiert: 23.09.2024