In diesem Zusammenhang ist insbesondere das Amygdalin aus Bittermandeln und Aprikosenkernen bekannt; diese können bei übermäßigem Verzehr auch zu einer Blausäurevergiftung führen. In Leinsamen kommen v.a. die cyanogenen Glykoside Linustatin, Neolinustatin und Linamarin vor. In einer Humanstudie wurde gezeigt, dass äquivalente Mengen an Cyanid in Form unterschiedlicher Lebensmittel nicht zu einem gleichwertigen Anstieg der Blutcyanidkonzentration führen.
Dieser Umstand ist auf die unterschiedlichen Gehalte an endogenen β-Glucosidasen, in den jeweiligen Lebensmitteln zurückzuführen. Diese Enzyme setzen Cyanid aus cyanogenen Glykosiden frei. Da Leinsamen im Gegensatz zu bitteren Aprikosenkernen oder Cassava, nur geringe Mengen an β-Glucosidase enthält, steigt auch der Blutcyanidgehalt nach dem Verzehr geschroteter Leinsamen nur vergleichsweise gering an. Bei verzehrsüblichen Mengen von bis zu 30 g geschrotetem Leinsamen pro Mahlzeit kann eine Gefährdung der Gesundheit bei Jugendlichen ab 13 Jahren und Erwachsenen weitestgehend ausgeschlossen werden. Bei Kindern kann durch den Verzehr von bis zu 30 g Leinsamen eine gesundheitliche Beeinträchtigung nach heutigem Wissensstand nicht ausgeschlossen werden. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch den Verzehr von ganzen, nicht geschroteten Leinsamen oder von Leinöl gilt als ausgeschlossen.