Die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen ist in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe geregelt. Lebensmittelzusatzstoffe müssen gesundheitlich unbedenklich sein, es muss eine technologische Notwendigkeit für ihre Verwendung geben, ihre Verwendung darf die Verbraucher:innen nicht irreführen und muss diesen einen Nutzen bringen.
In diesen Berichten werden die Aufnahmemengen von Farbstoffen, Konservierungsstoffen und Süßungsmitteln für die österreichische Bevölkerung abgeschätzt. Dazu werden nationale Daten zum Verzehr und die maximal erlaubte (Stufe 2) oder tatsächliche Verwendungsmengen (Stufe 3) der Lebensmittelzusatzstoffe herangezogen. Als Basis für die Berechnungen der tatsächlichen Verwendungsmenge dienen Analyseergebnisse von Lebensmittelproben, die von uns untersucht wurden.
Die Ergebnisse der Expositionsabschätzungen für die österreichische Bevölkerung zeigen, dass die berechneten Aufnahmemengen für die meisten Lebensmittelzusatzstoffe unter dem jeweiligen ADI-Wert liegen. Da ADI-Werte unter der Annahme einer täglichen lebenslangen Exposition abgeleitet werden, stellt auch eine kurzfristige Überschreitung noch keine Gefahr für den Menschen dar, dennoch sollte eine langfristige Überschreitung vermieden werden.
Aufnahmemengen von Zusatzstoffen für die österreichische Bevölkerung
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Aktualisiert: 14.09.2022