Wir untersuchten im Zeitraum von 2015 – 2020 über 250 Säuglings- und Kindernährmittel auf die Prozesskontaminanten Glycidol, 3-MCPD, 2-MCPD und deren Ester. Diese Kontaminanten sind unerwünscht in Lebensmitteln, da Glycidol als krebserregend und erbgutschädigend eingestuft ist und 3-MCPD als möglicherweise krebserregend für den Menschen gilt. Für 2-MCPDs liegen zu wenige Studien vor, um eine toxikologische Aussage treffen zu können.
Vor allem Fette und Öle können hohe Konzentrationen dieser Prozesskontaminanten aufweisen und diese werden als Zutat in Säuglings- und Kindernährmitteln eingesetzt. Da Säuglings- und Kindernährmittel von den sensibelsten Personengruppen konsumiert werden, untersuchen wir diese Lebensmittel regelmäßig. Die durchschnittlichen Glycidol-Gehalte für Säuglingsanfangsnahrung (8 μg/kg) und Folgenahrung (7 μg/kg) sowie 3-MCPD-Gehalte in Säuglingsanfangsnahrung (54 μg/kg) und Folgenahrung (35 μg/kg) sind in Gegenüberstellung mit den aktuell gültigen Höchstgehalten niedrig.
Es wurden Expositionsabschätzungen für Säuglinge und Kleinkinder (Frühgeborene bis zum 2. Lebensjahr) für Glycidol und 3-MCPD durch den Verzehr von Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Kindermilch berechnet.
Bei allen Berechnungen für die Kontaminanten Glycidol und 3-MCPD gab es einen ausreichenden Sicherheitsabstand (MOE: 44425 – 1723986) und keine 100-%ige Auslastung der toxikologischen Kennzahl (3 % - 75 %).
Es ist an den österreichischen Daten erkennbar, dass die gesetzten Maßnahmen der letzten Jahre bereits Reduktionen dieser Kontaminanten in Säuglingsanfangsnahrung und Folgemilch mit sich bringen. Es kam kaum zu gesetzlichen Höchstgehaltsüberschreitungen. Weiterhin wird empfohlen diese Lebensmittel für die sensibelsten Personengruppen im Rahmen der amtlichen Lebensmittelkontrolle zu untersuchen.