Nationales Referenzlaboratorium für Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung - Zulassung

Die Verordnung (EG) Nr. 378/2005 der Kommission reguliert die Aufgaben und Pflichten des gemeinschaftlichen Referenzlaboratoriums in Bezug auf Anträge für die Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen.

Im Zulassungsantrag müssen Antragstellerinnen und Antragsteller unter anderem eine geeignete Methode zur Analyse des Wirkstoffes des Futtermittelzusatzstoffes in Futtermitteln, Vormischungen und im Originalprodukt beschreiben, die einer wissenschaftlichen Evaluierung durch ein Berichterstatter-Laboratorium unterzogen wird.  Die nationalen Referenzlabore sind dazu angehalten, bei der Erstellung des Evaluierungsberichtes über die Methode mitzuwirken, die Eignung dieser Methode für die Verwendung in der amtlichen Kontrolle zu begutachten und dem Europäischen Referenzlabor (EURL) in Geel ihre Stellungnahme zu melden. Weitere Aufgaben sind die Berichterstattung und Zusammenarbeit mit dem EURL und den Nationalen Referenzlaboratorien aus weiteren EU-Mitgliedsstaaten sowie Prüfung, Entwicklung und Validierung von Analysenmethoden.

In Österreich ist für diese Aufgabe das Institut für Tierernährung und Futtermittel der AGES in Wien benannt.

Unsere Leistungen

  • Evaluierung von Methoden und Erstellung von Berichten (Initial Reports) für das EU-Referenzlabor in Geel (Belgien)
  • Kommentierung von Evaluierungsberichten
  • Bereitstellen von Expertise
  • Unterstützung der national zuständigen Behörden und Gewährleistung eines reibungslosen Informationsflusses

Leitung

DI Irmengard Strnad

Aktualisiert: 23.07.2024