Nationale Referenzzentrale für Listeriose

Listeriose ist eine seltene, hauptsächlich über Lebensmittel übertrage Erkrankung, die durch Listeria monocytogenes ausgelöst wird. Bei gesunden Erwachsenen verläuft die Infektion meist asymptomatisch oder mit sehr mildem Krankheitsbild. Bei Neugeborenen, Schwangeren, älteren Personen oder Patienten mit schweren Grunderkrankungen kann eine Infektion zu sehr schweren Verlaufsformen führen, die in bis zu 30% sogar tödlich enden.

Die Nationale Referenzzentrale für Listeriose ist für die Kultivierung von Humanisolaten und in enger Zusammenarbeit mit dem Nationalen Referenzlabor für Listerien für die Abklärung epidemiologischer Fragestellungen zuständig.

Die Nationale Referenzzentrale für Listeriose ist in unserem Geschäftsfeld Öffentliche Gesundheit angesiedelt.

Unsere Leistungen

  • kulturelle Erregernachweis aus klinischen Untersuchungsmaterialien (Blut, Liquor, Eiter, Punktaten oder bei Neugeborenen Abstrichen von Nabel, Ohr oder von Mekonium) mittels direkter Anzucht auf festen und flüssigen Selektivnährböden
  • Identifizierung von Isolaten mittels biochemischen Methoden und MALDI-TOF
  • Antibiogramm (Agardiffusionstest bzw. Bestimmung der Minimalen Hemmkonzentration mittels E-Test)
  • PCR auf Listeria monocytogenes
  • Teilnahme an europäischen Ringversuchen
  • Führung einer Referenzstammsammlung
  • Beratung zu Fragen der Diagnostik, Epidemiologie, Therapie, Maßnahmen und Prävention
  • Berichtswesen

Im Regelfall reichen die genannten Routineuntersuchungen für eine sichere Beantwortung aller klinisch-diagnostischen und epidemiologischen Fragestellungen aus. PCR aus Liquor kann eingesetzt werden, falls nach antibiotischer Vorbehandlung der kulturelle Erregernachweis nicht gelingt. Serologische Untersuchungen sind schlecht zu interpretieren, da Kreuzreaktionen bei Gesunden und fehlende Antikörpernachweise trotz Infektion insbesondere beim Widal-Test häufig sind. Wir empfehlen daher nur in Einzelfällen (z. B. Verdacht auf Rhombencephalitis) serologische Untersuchungen, falls der direkte Erregernachweis nicht geführt werden kann.

Untersuchungen von Isolaten aus Lebensmittel- und Umweltproben erfolgen am Nationalen Referenzlabor für Listerien.

Meldepflicht

Gemäß § 1 Epidemiegesetz 1950 sind Listerien als Erreger der bakteriellen Lebensmittelvergiftung oder als Erreger invasiver bakterieller Erkrankungen (Sepsis, Meningoenzephalitis) meldepflichtig. Im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft ist in einem Fall (Mutter oder Neugeborenes im ersten Lebensmonat), der die Laborkriterien erfüllt, nur die Mutter zu melden.

Einsendung von Isolaten

Einsendungen sollten stets mit der Angabe zur Herkunft der Isolate sowie mit den notwendigen Patientinnen- oder Patientendaten, klinischen und epidemiologischen Daten versehen sein. Bitte hierzu das entsprechende Einsendeformular verwenden. Für den Versand der Stämme eignen sich am besten frische Kulturen in Transportmedium mit entsprechendem Hinweis auf medizinisch-diagnostisches Untersuchungsmaterial.

Dr. Astrid Füszl

Aktualisiert: 23.07.2024