Die Europäische Kommission schätzt, dass bis zu 10 % der 88 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle, die jährlich in der EU anfallen, mit der Kennzeichnung von Lebensmitteln in Verbindung stehen.
Mindesthaltbarkeitsdatum
Beim Mindesthaltbarkeitsdatum garantieren die Herstellerin und der Hersteller, dass das Produkt bei einer ordnungsgemäßen Lagerung seine volle Genusstauglichkeit mindestens bis zu diesem Zeitpunkt behält. Dabei sind die Lebensmittelproduzentinnen und -produzenten allerdings sehr vorsichtig, da das Gesetz vorschreibt, dass sie für die größtmögliche Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten garantieren müssen.
Generell bedeutet das Überschreiten des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht, dass ein Lebensmittel nicht mehr genussfähig ist. Das heißt, dass ein Lebensmittel üblicherweise länger haltbar ist als es das Mindesthaltbarkeitsdatum anzeigt. Um wie viel länger ist abhängig vom Produkt und auch von der Lagerung des Produktes bis zu diesem Zeitpunkt.
Deshalb vor dem Verarbeiten bzw. Verzehr Lebensmittel auf Auffälligkeiten überprüfen. Dabei mehrere Sinne einsetzen: riechen, begutachten, betasten und auch schmecken (etwa Milch, bevor man sie in den Kaffee gießt).
Verbrauchsdatum
Sehr leicht verderbliche Waren (z. B. Fisch und rohes Fleisch) haben ein Verbrauchsdatum ("zu verbrauchen bis"). Ein Lebensmittel, bei dem dieses Datum überschritten ist, gilt nicht mehr als sicher. Es sollte auf keinen Fall mehr gegessen, sondern sofort entsorgt werden.