Glycidol, 2- und 3-MCPD gehören zu den sogenannten Prozesskontaminanten, genauer gesagt zu den Hitzekontaminanten. Sie entstehen vor allem bei der Raffination (Entfernung von unangenehmen Geschmacks- und Geruchsstoffen) von pflanzlichen Fetten und Ölen und können somit in allen raffinierten pflanzlichen Fetten und Ölen und allen Lebensmitteln vorkommen, die diese als Zutat enthalten.
Diese Kontaminanten sind unerwünscht in Lebensmitteln, da Glycidol als krebserregend und erbgutschädigend eingestuft ist und 3-MCPD als möglicherweise krebserregend für den Menschen gilt. Die gesundheitlichen Auswirkungen von 2-MCPDs sind noch nicht ausreichend untersucht.
Wir haben im Zeitraum von 2015 – 2020 über 1.000 relevante Lebensmittelproben untersucht: Aufstriche, Brot & Gebäck, Feinbackwaren & Knabbergebäck, Frittieröle & Frittierfette, Konserven & Fertiggerichte, Pflanzliche Speisefette, Speiseöle Mischungen, Speiseöle Sortenrein, Spezial-Öle, Streichfette, Würzsaucen und Zuckerwaren. Die höchsten Glycidol-Gehalte wurden in den Lebensmittelgruppen „Frittieröle und -fette“ und „Pflanzliche Speisefette“ bestimmt. Daher werden auch vor allem Fette und Öle auf diese Hitzekontaminanten untersucht. Die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgehalte für Glycidol und 3-MCPD wurden überwiegend eingehalten.
Seit 2016 werden seitens der Lebensmittelunternehmer und Hersteller Maßnahmen zur Reduzierung von Glycidol, 3-MCPD und 2-MCPD eingeleitet und umgesetzt. Diese Maßnahmen basieren auf der Optimierung von Produktions- und Herstellungsverfahren. Auf politischer Ebene wurden durch die Festsetzung von EU-Höchstgehalten und durch die verstärkte Kontrolle von Lebensmitteln auf nationaler Ebene weitere Maßnahmen zur Minimierung ergriffen.
Diese Maßnahmen haben bereits erste Wirkung in den Warengruppen Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung gezeigt: Wir haben zwischen 2015 und 2020 über 250 Säuglings- und Kindernährmittel auf Glycidol, 3-MCPD und 2-MCPD untersucht. Die Untersuchungsergebnisse zeigen niedrige durchschnittliche Konzentrationen. Aktuell sind Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung, pflanzliche Öle und Fette, die zur Herstellung von Beikost und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind, mit Höchstgehalten geregelt. Bei unseren Untersuchungen gab es kaum Überschreitungen der Höchstgehalte für Glycidol und 3-MCPD.
Tipps:
- Eine ausgewogene Ernährung mit frischen Zutaten und selbst zubereiteten Speisen trägt zur Reduktion der Aufnahme dieser unerwünschten Kontaminanten bei
- Fetthaltige und industriell hoch verarbeitete Lebensmittel möglichst selten verzehren
- Wenn nicht gestillt wird, gibt es für die Ernährung von Säuglingen keine Alternative zu industriell gefertigter Säuglingsmilchnahrung. Eltern wird empfohlen, ihre Säuglinge weiterhin mit den speziell für sie hergestellten Produkten zu ernähren, weil diese Produkte für Säuglinge lebenswichtige Nährstoffe in der richtigen Zusammensetzung enthalten.