Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Geflügelpest: Risikozonen werden ausgeweitet

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Wegen zahlreicher neuer Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln, aber auch in einzelnen Geflügelbetrieben werden mit 27. Jänner 2023 die „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ in Österreich ausgeweitet.

In jüngster Zeit haben wir in Österreich zahlreiche neue Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln, aber auch in einzelnen Geflügelbetrieben bestätigt. Von einer baldigen Entspannung der Situation ist daher nicht auszugehen. Um das Risiko weiterer Übertragungen auf Geflügelbestände zu minimieren, werden mit 27. Jänner 2023 die „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ in Österreich ausgeweitet. Eine Karte mit den betroffenen Regionen sowie ausführliche Informationen zu den Maßnahmen stehen auf der Website des Gesundheitsministeriums unter https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten/ai.html zur Verfügung.

In jenen Regionen, die gemäß Geflügelpest-Verordnung als „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ ausgewiesen sind, muss Geflügel bis auf weiteres in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen gehalten werden. Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten. Geflügelbetriebe unter 50 Tieren sind von der Stallpflicht ausgenommen, sofern Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel gehalten werden und sichergestellt wird, dass Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist (Netze, Dächer) und die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt.

Im übrigen Bundesgebiet bleiben Geflügelhalter verpflichtet, zum Schutz sowohl der eigenen als auch benachbarter Tiere Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten: Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden, z. B. durch Fütterung in Stall, keine Verwendung von Oberflächenwasser für Tränkung usw. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen. Tot aufgefundene wildlebende Wasservögel und Greifvögel müssen bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden.

 

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