Tierseuchenradar – Jänner 2024
Im österreichischen Tierseuchenradar werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für Österreich relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche Risiken für Österreich früh erkannt und kommuniziert werden. Der Tierseuchenradar erscheint monatlich.
Bitte klicken Sie auf den jeweiligen Eintrag für mehr Informationen.
Legende:
Für Deutschland und die Schweiz stehen mit dem Radar Bulletin entsprechend länderspezifische Beurteilungen der Tierseuchen-Risiken monatlich zur Verfügung. Im AGES Radar Infektionskrankheiten finden Sie aktuelle Informationen und Situationsbewertungen zu Infektionskrankheiten beim Menschen in Österreich und international.
Im folgenden Tierseuchenradar stellt ein "Ausbruch" einen im Animal Disease Information System (ADIS) gemeldeten Nachweis einer Tierseuche dar (Betriebe bei gehaltenen Tieren; Fundorte bei Wildtieren). Von einem Ausbruch betroffene Einzeltiere werden als "Fall" bezeichnet. Ein "Seuchengeschehen" stellt alle Ausbrüche dar, die in einem konkreten Zusammenhang stehen.
Die Datenabfrage erfolgt im ADIS zum angegebenen Stichtag. Nachmeldungen von Ausbrüchen nach dem Stichtag der Abfrage werden nicht dargestellt. Daraus können sich Unterschiede in den Ausbruchszahlen zu früheren Ausgaben des Tierseuchenradars ergeben.
Gesichtete Quellen: ADIS
Definition der Ampelfarben:
Rot-Schwarz: Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen. | |
Rot: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen. | |
Orange: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt. | |
Grün: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig. |
Situation
Situation in Österreich
Österreich ist bisher von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verschont geblieben, allerdings kommt sie in einigen Nachbarländern wie Ungarn, der Slowakei, Deutschland, Tschechien und Italien vor. Aufgrund der geringen Entfernung zur österreichischen Staatsgrenze wird das Risiko für Österreich als hoch eingestuft.
Situation in Europa
Im Januar 2024 wurden in Europa 37 Ausbrüche bei Hausschweinen und 646 Ausbrüche bei Wildschweinen in das ADIS gemeldet (Stichtag: 05.02.2024). Die Gesamtzahl von 683 gemeldeten Ausbrüchen hat sich im Vergleich zum Dezember (792) nicht wesentlich geändert (siehe Abbildung ASP-Verlauf), aber die Anzahl der derzeit betroffenen Länder in Europa ist von 16 auf 18 gestiegen (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche, Abbildung ASP-Karte).
Eine detaillierte Übersicht über die ASP-Situation finden Sie im aktuellen Bericht der European Food Safety Authority (EFSA).
Hausschweine
Im Januar 2024 (Stichtag: 05.02.2024) ist die Zahl der europaweit in das ADIS gemeldeten ASP- Ausbrüche bei Hausschweinen fast gleichgeblieben (im Berichtszeitraum 37, im Vormonat 33). Es wurden zahlreiche Ausbrüche aus Serbien (19), Rumänien (12), Bosnien-Herzegowina (3), der Ukraine (2) und Griechenland (1) gemeldet (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche). Bei den meisten betroffenen Betrieben handelt es sich um Kleinbetriebe mit weniger als 100 Tieren.
Am 12. Januar meldete Griechenland einen ASP-Ausbruch in zwei Betrieben desselben Freilandbetriebs mit 174 Griechischen schwarzen Schweinen. Der infizierte Freilandbetrieb befindet sich in der Nähe von Pagoneri in der Region Ost-Mazedonien und Thrakien im nordöstlichen Teil des Landes und liegt etwas mehr als 2 km von der Grenze zu Bulgarien entfernt. Nach der Bestätigung der ASP wurden alle Schweine des Betriebs gekeult. Mehr Details hier.
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Hausschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 290 km (gemeldet aus Bosnien-Herzegowina, siehe Abbildung ASP-Distanz).
Wildschweine
Im Januar 2024 (Stichtag: 05.02.2024) meldeten 18 Länder, von denen 5 an Österreich grenzen, Ausbrüche von ASP bei Wildschweinen. Die meisten Ausbrüche wurden aus Italien (156) gemeldet, gefolgt von Polen (155), Lettland (68), Litauen (68), Bulgarien (50), Rumänien (43), Ungarn (39), Slowakei (15), Deutschland (13), Serbien (13), Bosnien-Herzegowina (9), Griechenland (4), Nordmazedonien (4), Estland (3), Kroatien (3), Montenegro (1), der Ukraine (1) und Tschechien (1) (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche).
Die Anzahl der von Italien gemeldeten Ausbrüche nimmt weiter zu. Die meisten Ausbrüche sind in Piemont (Provinzen Asti, Cuneo, Alessandria) und Ligurien (Provinzen Genua, Savona, La Spezia) zu verzeichnen. Ende Januar wurde ein infiziertes Wildschwein in Parma entdeckt, einer erstmals betroffenen Provinz in der Region Emilia Romagna. Ein Ausbruch von ASP wurde in Kampanien, im Bezirk Sanza, Provinz Salerno, gemeldet. Das letzte Mal wurde das Virus in dieser Region im August 2023 nachgewiesen. Weitere Informationen über die Tierseuchenlage in Italien finden Sie hier.
Griechenland meldete vier Fälle bei Wildschweinen, die verendet in Wäldern in Visaltia bzw. Almopia gefunden wurden.
Im Januar meldete Montenegro zum ersten Mal einen Ausbruch von ASP. Die Behörden in Montenegro berichteten in einer Meldung über den Fund von zwei toten infizierten Wildschweinen 500 m von der Grenze zu Bosnien und Herzegowina entfernt. Die Tierkörper wurden in der Nähe des Dorfes Kovaci in der Region Nikšić gefunden.
Deutschland meldete 13 Ausbrüche in Sachsen (Kreis Bautzen).
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 121 km (gemeldet aus Ungarn, siehe Abbildung ASP-Distanz).
HS | WS | HS | WS | HS | WS | |
---|---|---|---|---|---|---|
Polen | 0 | 174 | 0 | 180 | 0 | 155 |
Italien (ohne Sardinien) | 0 | 79 | 0 | 136 | 0 | 156 |
Bulgarien | 0 | 44 | 0 | 185 | 0 | 50 |
Lettland | 0 | 63 | 0 | 59 | 0 | 68 |
Litauen | 0 | 49 | 0 | 57 | 0 | 68 |
Rumänien | 28 | 10 | 13 | 28 | 12 | 43 |
Serbien | 45 | 4 | 11 | 9 | 19 | 13 |
Ungarn | 0 | 24 | 0 | 32 | 0 | 39 |
Deutschland | 0 | 23 | 0 | 22 | 0 | 13 |
Bosnien und Herzegowina | 15 | 6 | 4 | 11 | 3 | 9 |
Slowakei | 0 | 14 | 0 | 16 | 0 | 15 |
Kroatien | 35 | 1 | 1 | 3 | 0 | 3 |
Ukraine | 12 | 1 | 4 | 2 | 2 | 1 |
Nordmazedonien | 2 | 3 | 0 | 12 | 0 | 4 |
Estland | 0 | 6 | 0 | 6 | 0 | 3 |
Schweden | 0 | 13 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Griechenland | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 4 |
Tschechien | 0 | 1 | 0 | 1 | 0 | 1 |
Montenegro | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
GESAMT | 137 | 515 | 33 | 759 | 37 | 646 |
Folgen für Österreich
In Österreich müssen seit Ende 2019 zum Zweck der Früherkennung alle tot aufgefundenen Wildschweine gemeldet und von der AGES auf das ASP-Virus untersucht werden. Daneben erfolgt auch eine Untersuchung von Aborten sowie von klinisch oder pathologisch auffälligen Hauschweinen und von Organproben gemäß dem ASP- und KSP-Stichprobenplan.
Tierhalter können die “ASP-Risikoampel” oder den online Fragebogen “Biocheck” verwenden, um die Biosicherheit ihrer Betriebe kostenlos und anonym zu überprüfen. Weitere Empfehlungen und ein Handbuch zur Biosicherheit bei der Haltung von Schweinen in Österreich werden auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) bzw. auf der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit zur Verfügung gestellt.
Im europäischen Tiergesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/429) mit den ergänzenden Rechtsakten und der österreichischen ASP-Verordnung 2005 sind Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest festgelegt. In der Durchführungsverordnung 2023/594/EU (zuletzt geändert mittels Durchführungsverordnung 2024/413/EU) sind die geltenden Gebiete (Sperrzonen I, II und III) mit erhöhtem Risiko einer Ausbreitung der ASP (Teile I-III) aufgeführt.
Einen Überblick über die ASP-Zonierungsmaßnahmen in Europa erhalten Sie auf den interaktiven Karten der EU-Kommission.
Kommentar
Im Jahr 2023 zeigte das Auftreten von ASP-Ausbrüchen bei Wildschweinen und Hausschweinen eine bereits im Jahr davor beobachtete Saisonalität: die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen steigt in den kalten Monaten (November bis April), während die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen in den warmen Monaten (Mai bis Oktober) zunimmt. Auch im vergangenen Sommer zeigte die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen einen Anstieg (zum Vergleich siehe Abbildung ASP-Verlauf im Bericht von Juni 2022).
Griechenland meldete den 8. ASP- Ausbruch seit Beginn der ASP-Epidemie. Die Einschleppung des Virus in die betroffene Region steht höchstwahrscheinlich im Zusammenhang mit illegalen Tiertransporten oder mit infizierten Wildschweinen aus den betroffenen Nachbarländern. Bemerkenswert ist, dass die Zahl der gemeldeten infizierten Wildschweine in dieser Region sehr gering ist.
Für Österreich bleibt der indirekte Eintrag der ASP durch den Menschen aus von ASP betroffenen Ländern das höchste Risiko. Daher ist die Sensibilisierung der verschiedenen Interessengruppen von größter Bedeutung. Ausführliche Informationen, Filme, Broschüren sowie Poster zur Ätiologie, Diagnose und epidemiologischen Ausbreitung der ASP finden Sie auf der Website der KVG.
Quellen
Situation
Situation in Österreich
Am 03. Januar erfolgte die Bestätigung der HPAI A(H5N1) in einer Hobbyhaltung im Bezirk Linz-Land. Betroffen waren 20 Hühner.
Am 17. Januar wurde das HPAI A(H5N1) Virus in einer Hobbyhaltung mit 5 Hühnern im Bezirk Villach-Land nachgewiesen.
Im Berichtszeitraum Januar wurden aus Österreich 7 Ausbrüche von HPAI A(H5N1) bei Wildvögeln in Oberösterreich, Niederösterreich, Wien, Kärnten und der Steiermark in das ADIS gemeldet. Diese Meldungen erfolgten für Fundorte in den Bezirken Braunau am Inn (2x Kraniche), St. Pölten (1x Schwan), Mödling (1x Teichralle), Tulln (1x Schwan), Wien (1x Sperber), Murtal (1x Schwan) und Villach-Land (1x Turmfalke).
Am 05. Dezember 2023 ist die 4. Novelle 2023 der Geflügelpest-Verordnung 2007 in Kraft getreten. Bestimmte Gebiete im Burgenland, in Kärnten, Nieder- sowie Oberösterreich sind als Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko ausgewiesen. Das restliche Bundesgebiet gilt weiterhin als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko.
Aufgrund des Auftretens der HPAI (H5N1) in Österreich bei Wildvögeln, bei Vögeln in Gefangenschaft sowie eines wahrscheinlichen Viruseintrags nach Österreich durch Wildvögel ist aktuell das Risiko für weitere Ausbrüche bei Wildvögeln und den Eintrag in Haltungen von Geflügel und Vögeln in Gefangenschaft für Österreich als hoch zu bewerten.
Situation in Europa
Geflügel
Im Januar 2024 wurden in Europa bei Geflügel 52 Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza A(H5N*) aus 11 Ländern in das ADIS gemeldet (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Betroffen waren Moldawien (18 Ausbrüche), Polen (7 Ausbrüche), Ungarn (6 Ausbrüche), Deutschland (5 Ausbrüche), Frankreich (4 Ausbrüche), Dänemark (3 Ausbrüche), Bulgarien (3 Ausbrüche), Schweden (2 Ausbrüche), die Slowakei (2 Ausbrüche), Tschechien (1 Ausbruch) und Kroatien (1 Ausbruch). Im Vormonat November wurden 68 Ausbrüche aus 13 Ländern gemeldet.
Mit einer Entfernung von 12 km trat der HPAI-Ausbruch bei Geflügel in Ungarn mit der geringsten Distanz zur österreichischen Staatsgrenze auf (siehe Abbildung HPAI-Distanz).
Wildvögel
In der aktuellen HPAI-Saison 2023/2024 ist bei wildlebenden Wasservögeln im Vergleich zu den Vorjahren europaweit ein verspäteter Anstieg der Ausbruchszahlen zu beobachten. Der warme Herbst, das späte Einsetzen von Kälteperioden im Winter und der spätere Startzeitpunkt der Wanderung der Zugvögel sind eine mögliche Erklärung hierfür. Erstmals waren in Europa Kraniche auf ihrem Herbstzug massiv von der HPAI A(H5N1) betroffen.
Die Anzahl der Meldungen von Ausbrüchen bei Wildvögeln ist im Januar mit 125 Ausbrüchen im Vergleich zum Vormonat (126 Ausbrüche) nahezu unverändert. Zu beachten ist , dass bei einem Ausbruch eine Vielzahl von Einzeltieren betroffen sein kann. Ungarn berichtet beispielsweise von einem Massensterben bei Kranichen im Berichtszeitraum. Ausbrüche wurden sowohl in Küstengebieten als auch in Mittel- und Osteuropa gemeldet (siehe Abbildung HPAI-Karte). Die Zahl der betroffenen Länder steigt im Vergleich zum Vormonat (16 Länder) auf 20 (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Auch aus Österreich erfolgten 7 Ausbruchsmeldungen aus 5 Bundesländern. Mit Deutschland, Ungarn, Italien, Tschechien der Slowakei und Schweiz erfolgten im Januar in sechs Nachbarländern Österreichs HPAI-Ausbruchsmeldungen bei Wildvögeln (siehe Abbildung HPAI-Karte).
Vögel in Gefangenschaft
Im Januar 2024 wurden bei Vögeln in Gefangenschaft insgesamt 25 Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza A(H5N1) in das ADIS gemeldet (Vormonat 5 Ausbrüche). Betroffen waren Tschechien (13 Ausbrüche), die Ukraine (5 Ausbrüche), Deutschland (4 Ausbrüche), Österreich (2 Ausbrüche) und die Slowakei (1 Ausbrüche) (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).
Einen umfassenden Überblick der European Food Safety Authority (EFSA) über den aktuellen Seuchenzug und einen Vergleich mit den Vorjahren finden Sie hier.
Das Europäische Referenzlabor für Aviäre Influenza und Newcastle Disease in Italien (EURL AI/ND) stellt in einem Datenportal detaillierte Informationen über HPAI-Ausbrüche in Europa zur Verfügung.
Standorte und Wanderungen von Wildvögeln in Europa können im zeitlichen Verlauf und für zahlreiche Vogelarten mit Hilfe des EuroBirdPortal nachvollzogen werden. Dieses Portal ist ein Projekt des European Bird Census Council, das durch eine Partnerschaft mit 81 Institutionen aus 29 Ländern entstanden ist.
GE | WV | VG | GE | WV | VG | GE | WV | VG | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ungarn | 49 | 34 | 0 | 21 | 7 | 0 | 6 | 5 | 0 |
Deutschland | 5 | 22 | 2 | 12 | 30 | 2 | 5 | 28 | 4 |
Moldawien | 0 | 0 | 0 | 13 | 24 | 0 | 18 | 6 | 0 |
Niederlande | 2 | 12 | 2 | 1 | 14 | 0 | 0 | 8 | 0 |
Dänemark | 3 | 4 | 0 | 1 | 7 | 0 | 3 | 15 | 0 |
Schweden | 0 | 4 | 0 | 0 | 9 | 0 | 2 | 12 | 0 |
Rumänien | 0 | 5 | 0 | 1 | 8 | 0 | 0 | 9 | 0 |
Italien | 4 | 8 | 0 | 1 | 5 | 0 | 0 | 4 | 0 |
Polen | 0 | 0 | 0 | 6 | 3 | 0 | 7 | 6 | 0 |
Frankreich | 1 | 3 | 0 | 5 | 5 | 0 | 4 | 3 | 0 |
Österreich | 0 | 8 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 | 7 | 2 |
Tschechien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 2 | 13 |
Spanien | 0 | 4 | 0 | 0 | 6 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Belgien | 0 | 0 | 0 | 4 | 2 | 0 | 0 | 4 | 0 |
Slowakei | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 2 | 2 | 4 | 1 |
Ukraine | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 | 0 | 3 | 5 |
Bulgarien | 4 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 3 | 0 | 0 |
Serbien | 0 | 7 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Kroatien | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 3 | 0 |
Norwegen | 0 | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 |
Portugal | 0 | 5 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Island | 0 | 2 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Finnland | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 |
Kosovo | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Litauen | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Schweiz | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Slowenien | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 70 | 125 | 4 | 68 | 126 | 5 | 52 | 125 | 25 |
Folgen für Österreich
Mit 05. Dezember 2023 ist die 4. Novelle 2023 der Geflügelpest-Verordnung 2007 in Kraft getreten. In Teil A der Anlage 1 (zu §8) sind die Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko ausgewiesen, gemäß Teil B gilt das gesamte übrige Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko.
Tierhalter müssen Maßnahmen zum Schutz ihrer Tiere vor der HPAI und der frühzeitigen Erkennung einer Infektion verpflichtend umsetzen. Diese Pflichten sind in §8 der Geflügelpest-Verordnung 2007 aufgeführt.
In Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko können die Behörden unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation Veranstaltungen mit Geflügel sowie anderen gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte, etc.) untersagen oder unter Vorschreibung bestimmter Auflagen und Bedingungen zulassen.
In Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko sind Veranstaltungen mit Geflügel sowie anderen gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte, etc.) untersagt.
In ganz Österreich sollten Geflügelbetriebe, Zoo- und Hobbyhaltungen mit äußerster Sorgfalt Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen umsetzen. Direkte oder indirekte Kontakte zu Wildvögeln stellen ein potenzielles Risiko einer Übertragung dar und sollten konsequent verhindert werden. Mit der “AI-Risikoampel” oder dem Online-Fragebogen “Biocheck” stehen kostenlose und anonyme Möglichkeiten zur Überprüfung des Status der Biosicherheit zur Verfügung. Für Hobby- und Kleinhaltungen hat die AGES in einem Infoblatt die wichtigsten Informationen über die HPAI, die derzeit verpflichtend umzusetzenden Maßnahmen sowie weitere Empfehlungen zusammengefasst. Beispiele für Informationsmaterial für Geflügelbetriebe finden Sie hier.
Jede Geflügelhaltung ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Aufgefundene tote oder verendende Wildwasservögel und Greifvögel müssen unmittelbar der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet und im Nationalen Referenzlabor (AGES IVET Mödling) untersucht werden, damit frühzeitig entsprechende Maßnahmen getroffen werden können.
Kommentar
Erfolgt in einem Geflügelbetrieb in Österreich der Nachweis des hochpathogenen Aviären Influenzavirus, werden eine Schutzzone (Mindestradius 3km um den Seuchenbetrieb) und eine Überwachungszonen (Mindestradius 10km um den Seuchenbetrieb) behördlich eingerichtet. Diese bleiben mindestens 21 bzw. 30 Tage ab der vorläufigen Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebes aufrecht.
Als Tierhalter:in in einer Schutz- oder Überwachungszone muss man unter anderem für Folgendes sorgen (die genauen Bestimmungen sind der Geflügelpest-Verordnung 2007) zu entnehmen):
Alle Personen, die Geflügelhaltungen betreten, müssen angemessene Biosicherheitsmaßnahmen (z.B. Desinfektion an Ein- und Ausgängen der Stallungen) einhalten. Besuche sind zu dokumentieren.
Alle Fahrzeuge, die den Betrieb anfahren oder verlassen, sind geeigneten Desinfektionsmaßnahmen zu unterziehen.
Sollte es zu einer erhöhten Sterblichkeit von Geflügel im Betrieb kommen, ist dies unmittelbar der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Das gehaltene Geflügel ist so abzusondern (z.B. in Ställen), dass es vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist. Dies gilt unabhängig von der Bestandsgröße, das bedeutet, dass die Aufstallungspflicht (Stallpflicht) grundsätzlich auch für Klein- und Hobbyhaltungen unter 50 Tieren gilt.
Das Geflügel darf nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde in einen Betrieb verbracht werden oder aus einem Betrieb entfernt werden.
Tierschauen, Wettbewerbe oder Messen mit Geflügel sind in diesen Zonen verboten.
Quellen
Im Berichtzeitraum (Stichtag: 05.02.2024) wurden in das ADIS 11 Rabies-Ausbrüche (Vormonat 42 Ausbrüche) gemeldet. Alle Nachweise erfolgten in bereits bekannten Tollwut-Gebieten, jedoch gab es im Berichtszeitraum auch einen neuen Ausbruch in Frankreich (ein Hund). Die fünf Ausbrüche in Ungarn (eine Katze, ein Hund, ein Goldschakal, zwei Füchse) wurden aus dem Grenzgebiet zur Ukraine und Rumänien gemeldet. Rumänien meldete einen Ausbruch (ein Rind) im Nordosten des Landes. Ein Tollwutausbruch in Moldawien (eine Katze) trat ebenfalls im Grenzgebiet zur Ukraine auf. Die Türkei meldete drei Ausbrüche bei Rindern. Für einen Überblick über die letzten drei Monate siehe Tabelle RABIES-Ausbrüche.
Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering eingestuft.
Nov | Dez | Jan | |
---|---|---|---|
Türkei | 29 | 23 | 3 |
Rumänien | 9 | 7 | 1 |
Ungarn | 2 | 7 | 5 |
Moldawien | 2 | 4 | 1 |
Frankreich | 0 | 0 | 1 |
Polen | 0 | 1 | 0 |
GESAMT | 42 | 42 | 11 |
Kommentar
Eines der größten Risiken der Wiedereinschleppung von Tollwut in eine tollwutfreie Population ist das Einbringen von nicht geimpften Tieren aus Ländern mit endemischer Tollwut. Die Überwachungsmaßnahmen sollten darauf abzielen, die illegale Einfuhr von nicht geimpften oder erkrankten Heimtieren (Hunde/Katzen) zu verhindern.
Seit 15. Juni 2023 gelten für Flüchtende in Begleitung von Heimtieren aus der Ukraine wieder die regulären Bedingungen für die Einreise in die EU. Informationen zu den Reiseverkehrsregelungen finden Sie hier.
Österreich wurde 2008 für frei von terrestrischer Tollwut erklärt. Der letzte Ausbruch mit einem Feldvirus wurde 2002 bei Füchsen in Kärnten detektiert. Die Zirkulation des Tollwutvirus in der österreichischen Hundepopulation ist bereits seit 1950 erloschen. Weitere Informationen über Tollwut finden Sie hier.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 05.02.2024) wurden 3 WNV-Ausbrüche bei Tieren (Vormonat 6 Ausbrüche) in das ADIS gemeldet. Aufgrund der Kälteperiode ist die Anzahl der gemeldeten WNV-Ausbrüche im Januar sehr niedrig (siehe Tabelle WNV-Ausbrüche).
Das Risiko für Österreich wird derzeit als gering eingestuft.
Bei Vögeln wurden im Januar zwei WNV-Ausbrüche gemeldet (3 im Vormonat). Die Meldungen kamen aus Spanien (1) und Deutschland (1).
Im Januar meldete Italien einen WNV-Ausbruch bei einem Pferd.
Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) veröffentlichte am 15. Dezember den letzten Bericht über die gemeldeten WNV-Ausbrüche und schloss damit die Veröffentlichung der wöchentlichen saisonalen WNV-Berichte ab. Das ECDC geht von einer Übertragungssaison von Juni bis November aus. Seit Beginn der Übertragungssaison 2023 und bis zum 13. Dezember 2023 wurden insgesamt 707 Fälle von WNV-Infektionen beim Menschen in acht EU-Ländern (Italien, Griechenland, Rumänien, Frankreich, Ungarn, Spanien, Kroatien und Deutschland) gemeldet, davon 67 Todesfälle. Mit 336 Fällen wurden die meisten Infektionen beim Menschen aus Italien gemeldet.
Einen Überblick über die WNV-Infektionen bei Menschen, Pferden und Vögeln in der EU und den EU-Nachbarländern erhalten Sie auf der interaktiven Karte des ECDC.
Weitere Informationen zur Vorbeugung einer Infektion sowie eine Karte mit der räumlichen Verteilung der WNV-Nachweise in Österreich finden Sie auf der Homepage der AGES.
VO | EQ | VO | EQ | VO | EQ | |
---|---|---|---|---|---|---|
Italien | 6 | 1 | 3 | 1 | 0 | 1 |
Spanien | 2 | 3 | 0 | 2 | 1 | 0 |
Frankreich | 0 | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Deutschland | 1 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Portugal | 0 | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 9 | 12 | 3 | 3 | 2 | 1 |
Quellen
Im Januar 2024 erfolgte in Europa eine Ausbruchsmeldung zur EHD in das ADIS. Betroffen war ein Damhirsch auf Sardinien in Italien. Im Vormonat Dezember meldete Frankreich drei Ausbrüche bei Rindern.
Durch das Einsetzen von Kälteperioden in Österreich und angrenzenden Ländern ist davon auszugehen, dass das Risiko einer Übertragung durch Insekten deutlich gesunken ist. Im Süden Europas kommt es trotz der Wintermonate weiterhin vereinzelt zu Ausbrüchen der EHD.
Das Risiko für Österreich wird als aktuell als gering eingestuft.
RI | CE | SO | RI | CE | SO | RI | CE | SO | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Spanien | 31 | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Frankreich | 18 | 0 | 0 | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Italien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
GESAMT | 49 | 1 | 1 | 3 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Kommentar
Die Epizootische Hämorrhagie ist eine Viruserkrankung wildlebender und domestizierter Wiederkäuer sowie Kameliden. Auslöser ist ein mit dem Virus der Blauzungenkrankheit verwandtes Virus (EHDV). Die Übertragung erfolgt über den Stich/Biss von Insekten (Gnitzen). In gemäßigten Zonen erfolgt daher eine Infektion üblicherweise im Spätsommer/Herbst. Menschen sind von der Erkrankung nicht betroffen. Seit 2022 tritt die EHD auch in Europa auf. In Österreich ist die EHD bisher noch nicht vorgekommen. Die EHD ist eine wichtige Differentialdiagnose zur Blauzungenkrankheit bei Hirschen und Rindern. Schafe und Ziegen erkranken üblicherweise nicht nach einer EHDV-Infektion. Die AGES hat Verfahren zur virologischen und serologischen Diagnostik der Erkrankung etabliert, da aufgrund der unspezifischen Symptomatik eine labordiagnostische Abklärung unerlässlich ist.
Quellen
Aktualisiert: 08.09.2023
Erstes Auftreten der ASP in Montenegro