Tierseuchenradar – Februar 2024
Im österreichischen Tierseuchenradar werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für Österreich relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche Risiken für Österreich früh erkannt und kommuniziert werden. Der Tierseuchenradar erscheint monatlich.
Bitte klicken Sie auf den jeweiligen Eintrag für mehr Informationen.
Legende:
Für Deutschland und die Schweiz stehen mit dem Radar Bulletin entsprechend länderspezifische Beurteilungen der Tierseuchen-Risiken monatlich zur Verfügung. Im AGES Radar Infektionskrankheiten finden Sie aktuelle Informationen und Situationsbewertungen zu Infektionskrankheiten beim Menschen in Österreich und international.
Im folgenden Tierseuchenradar stellt ein "Ausbruch" einen im Animal Disease Information System (ADIS) gemeldeten Nachweis einer Tierseuche dar (Betriebe bei gehaltenen Tieren; Fundorte bei Wildtieren). Von einem Ausbruch betroffene Einzeltiere werden als "Fall" bezeichnet. Ein "Seuchengeschehen" stellt alle Ausbrüche dar, die in einem konkreten Zusammenhang stehen.
Die Datenabfrage erfolgt im ADIS zum angegebenen Stichtag. Nachmeldungen von Ausbrüchen nach dem Stichtag der Abfrage werden nicht dargestellt. Daraus können sich Unterschiede in den Ausbruchszahlen zu früheren Ausgaben des Tierseuchenradars ergeben.
Gesichtete Quellen: ADIS
Definition der Ampelfarben:
Rot-Schwarz: Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen. | |
Rot: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen. | |
Orange: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt. | |
Grün: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig. |
Situation
Situation in Österreich
Österreich ist bisher von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verschont geblieben, allerdings kommt sie in einigen Nachbarländern wie Ungarn, der Slowakei, Deutschland und Italien vor. Aufgrund der geringen Entfernung zur österreichischen Staatsgrenze wird das Risiko für Österreich als hoch eingestuft.
Situation in Europa
Im Februar 2024 wurden in Europa 14 Ausbrüche bei Hausschweinen und 557 Ausbrüche bei Wildschweinen in das ADIS gemeldet (Stichtag: 04.03.2024). Die Gesamtzahl von 571 gemeldeten Ausbrüchen ist im Vergleich zum Januar (769) leicht gesunken (siehe Abbildung ASP-Verlauf). Die Anzahl der derzeit betroffenen Länder (18) in Europa ist unverändert geblieben (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche, Abbildung ASP-Karte), da Moldawien neue Ausbrüche meldete und Albanien das erste Auftreten der ASP im Land bekanntgab, während Tschechien und Montenegro im aktuellen Berichtszeitraum keine neuen Ausbrüche meldeten.
Eine detaillierte Übersicht über die ASP-Situation finden Sie im aktuellen Bericht der European Food Safety Authority (EFSA).
Hausschweine
Im Februar 2024 (Stichtag: 04.03.2024) ist die Zahl der europaweit in das ADIS gemeldeten ASP- Ausbrüche bei Hausschweinen gesunken (im Berichtszeitraum 14, im Vormonat 41). Es wurden einige Ausbrüche aus Rumänien (7), Serbien (2), Nordmazedonien (2), Bosnien-Herzegowina (1), der Ukraine (1) und Griechenland (1) gemeldet (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche). Bei den meisten betroffenen Betrieben handelt es sich um Kleinbetriebe mit weniger als 100 Tieren.
Nach der Auffindung toter ASP-positiver Wildschweine in der griechischen Region von Thessaloniki wurden zwei Freilandschweinehaltungen im Gemeindebezirk Stefanina, Gemeinde Volvi, Thessaloniki, Region Zentralmakedonien, am 9. Februar präventiv gekeult. Das ASPV wurde am 12. Februar in einem der bereits gekeulten Betriebe nachgewiesen. Insgesamt wurden 491 Schweine präventiv gekeult. Mehr Details hier.
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Hausschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 288 km (gemeldet aus Bosnien-Herzegowina, siehe Abbildung ASP-Distanz).
Wildschweine
Im Februar 2024 (Stichtag: 04.03.2024) meldeten 18 Länder, von denen 4 an Österreich grenzen, Ausbrüche von ASP bei Wildschweinen. Die meisten Ausbrüche wurden aus Polen (145) gemeldet, gefolgt von Italien (137), Lettland (66), Litauen (35), Ungarn (35), Deutschland (30), Rumänien (27), Serbien (21), Slowakei (14), Nordmazedonien (13), Kroatien (12), Bulgarien (5), Bosnien-Herzegowina (5), Griechenland (5), der Ukraine (3), Albanien (2), Estland (1) und Moldawien (1) (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche).
Die Anzahl der von Italien gemeldeten Ausbrüche nimmt weiter zu. Die meisten Ausbrüche sind in Piemont (Asti, Cuneo, Alessandria und Novara), Ligurien (Genua, Savona, La Spezia), in der Lombardei (Pavia, Milan und Lodi) und Emilia-Romagna (Parma und Piacenza) zu verzeichnen. Die meisten der tot aufgefundenen Wildschweine waren junge erwachsene Tiere. In Süditalien (Kampanien, Basilikata, Kalabrien) wurden im Berichtszeitraum keine Ausbrüche gemeldet. Weitere Informationen über die Tierseuchenlage in Italien finden Sie hier.
Kroatien meldete einen Zuwachs an neuen Fällen (12 im Februar im Vergleich zu 3 im Januar) in einem Jagdgebiet in der Gemeinde Vukovar-Srijem. Das an der Grenze zu Serbien gelegene Jagdgebiet war teilweise eingezäunt und wurde in der Mitte von einer Autobahn durchquert.
Griechenland meldete fünf Fälle bei Wildschweinen, die verendet in den Regionen von Thessaloniki und Pella gefunden wurden.
Am 26. Februar 2024 meldete Albanien das erste Auftreten der ASP in seinem Land an die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH). Zwei tote infizierte Wildschweine wurden am 9. Februar 2024 in einem Wald im Kreis Kukës im Nordosten des Landes gefunden. Dieser liegt in Luftlinie etwa 15 km von der Grenze zum Kosovo und 30 km von der Grenze zu Nordmazedonien entfernt.
Deutschland meldete 30 Ausbrüche in Sachsen (Kreis Bautzen und Görlitz) und Brandenburg (Kreis Spree-Neiße).
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 115 km (gemeldet aus Slowakei, siehe Abbildung ASP-Distanz).
HS | WS | HS | WS | HS | WS | |
---|---|---|---|---|---|---|
Polen | 0 | 180 | 0 | 166 | 0 | 145 |
Italien (ohne Sardinien) | 0 | 135 | 0 | 183 | 0 | 137 |
Bulgarien | 0 | 185 | 0 | 67 | 0 | 5 |
Lettland | 0 | 59 | 0 | 68 | 0 | 66 |
Litauen | 0 | 57 | 0 | 68 | 0 | 35 |
Rumänien | 13 | 28 | 12 | 43 | 7 | 27 |
Ungarn | 0 | 32 | 0 | 51 | 0 | 35 |
Serbien | 11 | 9 | 19 | 14 | 2 | 21 |
Deutschland | 0 | 22 | 0 | 13 | 0 | 30 |
Bosnien und Herzegowina | 4 | 11 | 7 | 18 | 1 | 5 |
Slowakei | 0 | 16 | 0 | 15 | 0 | 14 |
Nordmazedonien | 1 | 12 | 0 | 9 | 2 | 13 |
Kroatien | 1 | 3 | 0 | 3 | 0 | 12 |
Ukraine | 4 | 2 | 2 | 1 | 1 | 3 |
Griechenland | 0 | 0 | 1 | 4 | 1 | 5 |
Estland | 0 | 6 | 0 | 3 | 0 | 1 |
Albanien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 |
Tschechien | 0 | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 |
Moldawien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
Montenegro | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 |
GESAMT | 34 | 758 | 41 | 728 | 14 | 557 |
Folgen für Österreich
In Österreich müssen seit Ende 2019 zum Zweck der Früherkennung alle tot aufgefundenen Wildschweine gemeldet und von der AGES auf das ASP-Virus untersucht werden. Daneben erfolgt auch eine Untersuchung von Aborten sowie von klinisch oder pathologisch auffälligen Hauschweinen und von Organproben gemäß dem ASP- und KSP-Stichprobenplan.
Tierhalter können die “ASP-Risikoampel” oder den online Fragebogen “Biocheck” verwenden, um die Biosicherheit ihrer Betriebe kostenlos und anonym zu überprüfen. Weitere Empfehlungen und ein Handbuch zur Biosicherheit bei der Haltung von Schweinen in Österreich werden auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) bzw. auf der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit zur Verfügung gestellt.
Im europäischen Tiergesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/429) mit den ergänzenden Rechtsakten und der österreichischen ASP-Verordnung 2005 sind Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest festgelegt. In der Durchführungsverordnung 2023/594/EU (zuletzt geändert mittels Durchführungsverordnung 2024/808/EU) sind die geltenden Gebiete (Sperrzonen I, II und III) mit erhöhtem Risiko einer Ausbreitung der ASP (Teile I-III) aufgeführt.
Einen Überblick über die ASP-Zonierungsmaßnahmen in Europa erhalten Sie auf den interaktiven Karten der EU-Kommission.
Kommentar
Genetische Analysen des Istituto Zooprofilattico Sperimentale di Abruzzo e Molise haben gezeigt, dass die in Norditalien (Piemont und Ligurien) und Mittelitalien (Latium) isolierten ASP-Stämme nicht miteinander verwandt sind. Diese Analysen bestätigen, dass diese beiden Cluster nicht miteinander zusammenhängen und auf die Einschleppung des Virus aus unterschiedlichen Quellen zurückzuführen sind.
Im Jahr 2023 zeigte das Auftreten von ASP-Ausbrüchen bei Wildschweinen und Hausschweinen eine bereits im Jahr davor beobachtete Saisonalität: die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen steigt in den kalten Monaten (November bis April), während die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen in den warmen Monaten (Mai bis Oktober) zunimmt. Auch im vergangenen Sommer zeigte die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen einen Anstieg (zum Vergleich siehe Abbildung ASP-Verlauf im Bericht von Juni 2022).
Für Österreich bleibt der indirekte Eintrag der ASP durch den Menschen aus von ASP betroffenen Ländern das höchste Risiko. Daher ist die Sensibilisierung der verschiedenen Interessengruppen von größter Bedeutung. Ausführliche Informationen, Filme, Broschüren sowie Poster zur Ätiologie, Diagnose und epidemiologischen Ausbreitung der ASP finden Sie auf der Website der KVG.
Quellen
Situation
Situation in Österreich
Am 05. Februar erfolgte die Bestätigung der HPAI A(H5N1) in einer Hobbyhaltung im Bezirk Horn. Betroffen waren 15 Hühner und 8 Enten.
Im Berichtszeitraum Februar wurden aus Österreich 4 Ausbrüche von HPAI A(H5N1) bei Wildvögeln in Oberösterreich und Niederösterreich in das ADIS gemeldet. Diese Meldungen erfolgten für Fundorte in den Bezirken Linz (1x Schwan), Gänserndorf (2x Schwan, 1x Eule) und Horn (1x Graugans).
Am 23. Februar 2024 ist die 1. Novelle 2024 der Geflügelpest-Verordnung 2007 in Kraft getreten. Bestimmte Gebiete im Burgenland, Kärnten, Nieder- sowie Oberösterreich sind als Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko ausgewiesen. Das restliche Bundesgebiet gilt weiterhin als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko.
Aufgrund des anhaltenden Auftretens der HPAI (H5N1) in Österreich bei Wildvögeln, bei Vögeln in Gefangenschaft sowie eines wahrscheinlichen Viruseintrags nach Österreich durch Wildvögel ist aktuell das Risiko für weitere Ausbrüche bei Wildvögeln und den Eintrag in Haltungen von Geflügel und Vögeln in Gefangenschaft für Österreich als hoch zu bewerten.
Situation in Europa
Geflügel
Im Februar 2024 wurden in Europa bei Geflügel 64 Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza A(H5N*) aus 9 Ländern in das ADIS gemeldet (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Betroffen waren Moldawien (27 Ausbrüche), Polen (16 Ausbrüche), Deutschland (4 Ausbrüche), Tschechien (4 Ausbrüche), die Slowakei (3 Ausbrüche), Bulgarien (4 Ausbrüche), Italien (1 Ausbruch) und Norwegen (1 Ausbruch). Im Vormonat Januar wurden 52 Ausbrüche aus 11 Ländern gemeldet.
Mit einer Entfernung von 32 km trat der HPAI-Ausbruch bei Geflügel in der Slowakei mit der geringsten Distanz zur österreichischen Staatsgrenze auf (siehe Abbildung HPAI-Distanz).
Wildvögel
Die Anzahl der Meldungen von Ausbrüchen bei Wildvögeln ist im Februar mit 163 Ausbrüchen im Vergleich zum Vormonat (130 Ausbrüche) leicht gestiegen. Zu beachten ist, dass bei einem Ausbruch eine Vielzahl von Einzeltieren betroffen sein kann. Ausbrüche wurden hauptsächlich in Küstengebieten aber auch in Mittel- und Osteuropa gemeldet. Wildvögel in Süd-Westeuropa sind im Berichtszeitraum hingegen kaum betroffen (siehe Abbildung HPAI-Karte). Die Zahl der betroffenen Länder sinkt im Vergleich zum Vormonat (20 Länder) auf 18 (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Aus Österreich wurden im Februar insgesamt 4 Ausbrüche bei Wildvögeln aus Nieder- und Oberösterreich gemeldet. Mit Deutschland, Ungarn, Italien, Tschechien, der Slowakei und Slowenien erfolgten im Februar in sechs Nachbarländern Österreichs HPAI-Ausbruchsmeldungen bei Wildvögeln (siehe Abbildung HPAI-Karte).
Vögel in Gefangenschaft
Im Februar 2024 wurden bei Vögeln in Gefangenschaft insgesamt 18 Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza in das ADIS gemeldet (Vormonat 25 Ausbrüche). Nachweise erfolgten in Tschechien (9 Ausbrüche), Deutschland (3 Ausbrüche), Polen (3 Ausbrüche), Dänemark (1 Ausbruch), der Ukraine (1 Ausbruch) und Österreich (1 Ausbruch) (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Neben Klein- und Hobbyhaltungen war auch der Kölner Zoo in Deutschland betroffen, der für Besucher einige Tage geschlossen blieb.
Einen umfassenden Überblick der European Food Safety Authority (EFSA) über den aktuellen Seuchenzug und einen Vergleich mit den Vorjahren finden Sie hier.
Das Europäische Referenzlabor für Aviäre Influenza und Newcastle Disease in Italien (EURL AI/ND) stellt in einem Datenportal detaillierte Informationen über HPAI-Ausbrüche in Europa zur Verfügung.
Standorte und Wanderungen von Wildvögeln in Europa können im zeitlichen Verlauf und für zahlreiche Vogelarten mit Hilfe des EuroBirdPortal nachvollzogen werden. Dieses Portal ist ein Projekt des European Bird Census Council, das durch eine Partnerschaft mit 81 Institutionen aus 29 Ländern entstanden ist.
GE | WV | VG | GE | WV | VG | GE | WV | VG | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Deutschland | 12 | 30 | 2 | 5 | 33 | 4 | 4 | 62 | 3 |
Moldawien | 13 | 24 | 0 | 18 | 6 | 0 | 27 | 0 | 0 |
Dänemark | 1 | 7 | 0 | 3 | 15 | 0 | 4 | 41 | 1 |
Polen | 6 | 3 | 0 | 7 | 6 | 0 | 16 | 5 | 3 |
Ungarn | 21 | 7 | 0 | 6 | 5 | 0 | 0 | 3 | 0 |
Tschechien | 0 | 0 | 0 | 1 | 2 | 13 | 4 | 4 | 9 |
Niederlande | 1 | 14 | 0 | 0 | 8 | 0 | 0 | 7 | 0 |
Schweden | 0 | 9 | 0 | 2 | 12 | 0 | 0 | 7 | 0 |
Rumänien | 1 | 8 | 0 | 0 | 9 | 0 | 0 | 5 | 0 |
Frankreich | 5 | 5 | 0 | 4 | 3 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Slowakei | 1 | 0 | 2 | 2 | 4 | 1 | 3 | 5 | 0 |
Österreich | 0 | 2 | 0 | 0 | 7 | 2 | 0 | 4 | 1 |
Italien | 1 | 5 | 0 | 0 | 4 | 0 | 1 | 2 | 0 |
Ukraine | 0 | 1 | 1 | 0 | 3 | 5 | 0 | 2 | 1 |
Slowenien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 11 | 0 |
Belgien | 4 | 2 | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Bulgarien | 1 | 0 | 0 | 3 | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 |
Spanien | 0 | 6 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Kroatien | 0 | 0 | 0 | 1 | 3 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Norwegen | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 | 1 | 0 | 0 |
Finnland | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Island | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Litauen | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Bosnien und Herzegowina | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Portugal | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Schweiz | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Zypern | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
GESAMT | 68 | 126 | 5 | 52 | 130 | 25 | 64 | 163 | 18 |
Folgen für Österreich
Mit 23. Februar 2024 ist die 1. Novelle 2024 der Geflügelpest-Verordnung 2007 in Kraft getreten. In Teil A der Anlage 1 (zu §8) sind die Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko im Burgenland, Kärnten, Nieder- sowie Oberösterreich ausgewiesen, gemäß Teil B gilt das gesamte übrige Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko.
Tierhalter müssen Maßnahmen zum Schutz ihrer Tiere vor der HPAI und der frühzeitigen Erkennung einer Infektion verpflichtend umsetzen. Diese Pflichten sind in §8 der Geflügelpest-Verordnung 2007 aufgeführt.
In Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko können die Behörden unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation Veranstaltungen mit Geflügel sowie anderen gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte, etc.) untersagen oder unter Vorschreibung bestimmter Auflagen und Bedingungen zulassen.
In Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko sind Veranstaltungen mit Geflügel sowie anderen gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte, etc.) untersagt.
In ganz Österreich sollten Geflügelbetriebe, Zoo- und Hobbyhaltungen mit äußerster Sorgfalt Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen umsetzen. Direkte oder indirekte Kontakte zu Wildvögeln stellen ein potenzielles Risiko einer Übertragung dar und sollten konsequent verhindert werden. Mit der “AI-Risikoampel” oder dem Online-Fragebogen “Biocheck” stehen kostenlose und anonyme Möglichkeiten zur Überprüfung des Status der Biosicherheit zur Verfügung. Für Hobby- und Kleinhaltungen hat die AGES in einem Infoblatt die wichtigsten Informationen über die HPAI, die derzeit verpflichtend umzusetzenden Maßnahmen sowie weitere Empfehlungen zusammengefasst. Beispiele für Informationsmaterial für Geflügelbetriebe finden Sie hier.
Jede Geflügelhaltung ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Tot aufgefundene oder verendende Wildwasservögel und Greifvögel müssen unmittelbar der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet und im Nationalen Referenzlabor (AGES IVET Mödling) untersucht werden, damit frühzeitig entsprechende Maßnahmen getroffen werden können.
Kommentar
Weiterhin kommt es in zahlreichen Ländern in Europa zu Ausbrüchen bei Wildvögeln, Geflügel und Vögeln in Gefangenschaft. Im Vergleich zum Vorjahr 2023 ist die Zahl der gemeldeten Ausbrüche im Februar 2024 bei Geflügel sehr ähnlich (Februar 2023: 66 Ausbrüche, Februar 2024: 64 Ausbrüche). Auch bei den Ausbruchszahlen bei Vögeln in Gefangenschaft sind im Februar 2024 keine großen Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr erkennbar (Februar 2023: 35 Ausbrüche, Februar 2024: 18 Ausbrüche). Bei einem Großteil der betroffenen Betriebe und Haltungen handelt es sich um Primärausbrüche und eine Übertragung durch infizierte Wildvögel ist der wahrscheinlichste Eintragsweg. Sekundärausbrüche durch Kontakte zwischen Tierbeständen konnten in der Vergangenheit meist nur in Ausbruchsclustern, z.B. in Ungarn, nachvollzogen werden. Das HPAI-Virus zirkuliert folglich auch im Februar 2024 weiterhin in Wildvögeln. Bei einem Vergleich der HPAIV-Nachweise bei Wildvögeln im Berichtszeitraum und den erfolgten Meldungen im Februar 2023 zeigen sich jedoch deutliche Unterschiede. Während im Februar des Vorjahres 659 Ausbrüche gemeldet wurden, ist diese Zahl im Februar 2024 mit 163 Meldungen deutlich niedriger. Beachtet werden muss hierbei, dass die Ausbruchsmeldungen in das ADIS keine Einzeltiere darstellen und auch eine Vielzahl verendeter Vögel, die gleichzeitig an einem Ort aufgefunden wurden, in einer Meldung zusammengefasst werden. Weitere Gründe für diesen Rückgang sind derzeit teilweise noch unklar. Einen Einfluss haben wahrscheinlich die außergewöhnlich milden Temperaturen, welche das Wanderverhalten von Zugvögeln beeinflussen. Es sind ausreichend eisfreie Wasserflächen vorhanden, was einen positiven Einfluss auf den Infektionsdruck bei Wasservögeln hat. Auch verenden weniger Wildvögel als in kalten Wintern, somit gelangen in passiven Überwachungsprogrammen auch weniger Tiere zu einer Untersuchung auf HPAIV. Diskutiert werden auch eine genetische Veränderung des Virus und die Ausbildung einer teilweisen Immunität der Wildvögel als mögliche Faktoren, die aktuell zu deutlich weniger Ausbrüchen als vor einem Jahr führen können.
Mit dem Beginn der Frühjahrswanderung der Zugvögel und dem Zusammentreffen vieler Tiere auf Rastplätzen entlang der Zugrouten steigt in den kommenden Wochen das Risiko einer Übertragung des HPAI-Virus zwischen Wildvögeln und des Eintrags nach Europa. Ein Überspringen auf Wildvogelarten, die in Europa bislang nicht von der HPAI betroffen waren, kann nicht ausgeschlossen werden, wie das Massensterben bei Möwen und Kranichen im vergangenen Jahr gezeigt hat. Auch Vogelarten, die eine gewisse Immunität ausgebildet haben, könnten durch Veränderung des Virus zukünftig wieder verstärkt empfänglich werden.
Die EFSA empfiehlt in dem aktuellen Bericht zur Aviären Influenza die Umsetzung aktiver Überwachungsprogramme bei Wildvögeln, besonders bei Wasservögeln, die bei einer Infektion mit HPAIV häufig keine Krankheitssymptome zeigen. Auch wird empfohlen Zugvögel, die bereits stark von der HPAI betroffen waren (z.B. Kraniche) verstärkt zu überwachen, um das Wissen über die Viruszirkulation in Wildvogelpopulationen zu verbessern.
Quellen
Im Berichtzeitraum (Stichtag: 04.03.2024) wurden in das ADIS 12 Rabies-Ausbrüche (Vormonat 22 Ausbrüche) gemeldet. Alle Nachweise erfolgten in bereits bekannten Tollwut-Gebieten. Die sechs Ausbrüche in Ungarn (ein Rind, ein Hund, vier Füchse) wurden aus dem Grenzgebiet zur Ukraine und Rumänien gemeldet. Die vier Ausbrüche in Rumänien (ein Hund, vier Füchse) traten im Nordosten des Landes auf. Ein Tollwutausbruch in Polen (ein Fuchs) trat ebenfalls im Grenzgebiet zur Ukraine auf. Die Türkei meldete einen Ausbruch beim Rind. Für einen Überblick über die letzten drei Monate siehe Tabelle RABIES-Ausbrüche.
Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering eingestuft.
Dez | Jan | Feb | |
---|---|---|---|
Türkei | 23 | 14 | 1 |
Ungarn | 7 | 5 | 6 |
Rumänien | 7 | 1 | 4 |
Moldawien | 4 | 1 | 0 |
Polen | 1 | 0 | 1 |
Frankreich | 0 | 1 | 0 |
GESAMT | 42 | 22 | 12 |
Kommentar
Eines der größten Risiken der Wiedereinschleppung von Tollwut in eine tollwutfreie Population ist das Einbringen von nicht geimpften Tieren aus Ländern mit endemischer Tollwut. Die Überwachungsmaßnahmen sollten darauf abzielen, die illegale Einfuhr von nicht geimpften oder erkrankten Heimtieren (Hunde/Katzen) zu verhindern.
Seit 15. Juni 2023 gelten für Flüchtende in Begleitung von Heimtieren aus der Ukraine wieder die regulären Bedingungen für die Einreise in die EU. Informationen zu den Reiseverkehrsregelungen finden Sie hier.
Österreich wurde 2008 für frei von terrestrischer Tollwut erklärt. Der letzte Ausbruch mit einem Feldvirus wurde 2002 bei Füchsen in Kärnten detektiert. Die Zirkulation des Tollwutvirus in der österreichischen Hundepopulation ist bereits seit 1950 erloschen.Die Fledermaustollwut ist ein eigenständiges Infektionsgeschehen und steht nicht mit der terrestrischen Tollwut in Zusammenhang. Im September 2023 wurde erstmals auch in Österreich Fledermaustollwut bei einer Breitflügelfledermaus nachgewiesen. Eine Übertragung von Fledermaustollwut auf andere Tierarten bzw. auf den Menschen ist extrem selten und konnte in Österreich bis dato auch nicht festgestellt werden. Weitere Informationen über Tollwut finden Sie hier.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 04.03.2024) wurde ein WNV-Ausbruch in Italien bei einer Elster und keine Ausbrüche bei Pferden (Vormonat 3 Ausbrüche) in das ADIS gemeldet (siehe Tabelle WNV-Ausbrüche).
Das Risiko für Österreich wird derzeit als gering eingestuft.
Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) veröffentlichte am 15. Dezember den letzten Bericht über die gemeldeten WNV-Ausbrüche und schloss damit die Veröffentlichung der wöchentlichen saisonalen WNV-Berichte ab. Das ECDC geht von einer Übertragungssaison von Juni bis November aus. Seit Beginn der Übertragungssaison 2023 und bis zum 13. Dezember 2023 wurden insgesamt 707 Fälle von WNV-Infektionen beim Menschen in acht EU-Ländern (Italien, Griechenland, Rumänien, Frankreich, Ungarn, Spanien, Kroatien und Deutschland) gemeldet, davon 67 Todesfälle. Mit 336 Fällen wurden die meisten Infektionen beim Menschen aus Italien gemeldet.
Einen Überblick über die WNV-Infektionen bei Menschen, Pferden und Vögeln in der EU und den EU-Nachbarländern erhalten Sie auf der interaktiven Karte des ECDC.
Weitere Informationen zur Vorbeugung einer Infektion sowie eine Karte mit der räumlichen Verteilung der WNV-Nachweise in Österreich finden Sie auf der Homepage der AGES.
VO | EQ | VO | EQ | VO | EQ | |
---|---|---|---|---|---|---|
Italien | 5 | 1 | 0 | 1 | 1 | 0 |
Spanien | 0 | 2 | 1 | 0 | 0 | 0 |
Deutschland | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 5 | 3 | 2 | 1 | 1 | 0 |
Quellen
Im Februar 2024 erfolgte in Europa keine Ausbruchsmeldung zur EHD in das ADIS. Im Vormonat Januar meldete Italien einen Ausbruch bei einem Damhirsch auf Sardinien.
In Österreich und angrenzenden Ländern ist davon auszugehen, dass aufgrund des Winters das Risiko einer Übertragung durch Insekten deutlich gesunken ist. Im Süden Europas kam es in den vergangenen Monaten hingegen weiterhin vereinzelt zu Ausbrüchen der EHD.
Das Risiko für Österreich wird als aktuell als gering eingestuft.
RI | CE | SO | RI | CE | SO | RI | CE | SO | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Frankreich | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Italien | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 3 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Kommentar
Die Epizootische Hämorrhagie ist eine Viruserkrankung wildlebender und domestizierter Wiederkäuer sowie Kameliden. Auslöser ist ein mit dem Virus der Blauzungenkrankheit verwandtes Virus (EHDV). Die Übertragung erfolgt über den Stich/Biss von Insekten (Gnitzen). In gemäßigten Zonen erfolgt daher eine Infektion üblicherweise im Spätsommer/Herbst. Menschen sind von der Erkrankung nicht betroffen. Seit 2022 tritt die EHD auch in Europa auf. In Österreich ist die EHD bisher noch nicht vorgekommen. Die EHD ist eine wichtige Differentialdiagnose zur Blauzungenkrankheit bei Hirschen und Rindern. Schafe und Ziegen erkranken üblicherweise nicht nach einer EHDV-Infektion. Die AGES hat Verfahren zur virologischen und serologischen Diagnostik der Erkrankung etabliert, da aufgrund der unspezifischen Symptomatik eine labordiagnostische Abklärung unerlässlich ist.
Quellen
Aktualisiert: 08.09.2023
Erstes Auftreten der ASP in Albanien