Tierseuchenradar – Dezember 2023
Im österreichischen Tierseuchenradar werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für Österreich relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche Risiken für Österreich früh erkannt und kommuniziert werden. Der Tierseuchenradar erscheint monatlich.
Bitte klicken Sie auf den jeweiligen Eintrag für mehr Informationen.
Legende:
Für Deutschland und die Schweiz stehen mit dem Radar Bulletin entsprechend länderspezifische Beurteilungen der Tierseuchen-Risiken monatlich zur Verfügung. Im AGES Radar Infektionskrankheiten finden Sie aktuelle Informationen und Situationsbewertungen zu Infektionskrankheiten beim Menschen in Österreich und international.
Im folgenden Tierseuchenradar stellt ein "Ausbruch" einen im Animal Disease Information System (ADIS) gemeldeten Nachweis einer Tierseuche dar (Betriebe bei gehaltenen Tieren; Fundorte bei Wildtieren). Von einem Ausbruch betroffene Einzeltiere werden als "Fall" bezeichnet. Ein "Seuchengeschehen" stellt alle Ausbrüche dar, die in einem konkreten Zusammenhang stehen.
Die Datenabfrage erfolgt im ADIS zum angegebenen Stichtag. Nachmeldungen von Ausbrüchen nach dem Stichtag der Abfrage werden nicht dargestellt. Daraus können sich Unterschiede in den Ausbruchszahlen zu früheren Ausgaben des Tierseuchenradars ergeben.
Gesichtete Quellen: ADIS
Definition der Ampelfarben:
Rot-Schwarz: Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen. | |
Rot: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen. | |
Orange: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt. | |
Grün: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig. |
Situation
Situation in Österreich
Österreich ist bisher von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verschont geblieben, allerdings kommt sie in einigen Nachbarländern wie Ungarn, der Slowakei, Deutschland und Italien vor. Aufgrund der geringen Entfernung zur österreichischen Staatsgrenze wird das Risiko für Österreich als hoch eingestuft.
Situation in Europa
Im Dezember 2023 wurden in Europa 30 Ausbrüche bei Hausschweinen und 593 Ausbrüche bei Wildschweinen in das ADIS gemeldet (Stichtag: 03.01.2024). Die Gesamtzahl von 623 gemeldeten Ausbrüchen hat sich im Vergleich zum November (652) nicht wesentlich geändert (siehe Abbildung ASP-Verlauf). Die Anzahl der gemeldeten ASP-Ausbrüche ist bei Hausschweinen deutlich gesunken und bei Wildschweinen leicht gestiegen (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche, Abbildung ASP-Karte).
Eine detaillierte Übersicht über die ASP-Situation finden Sie im aktuellen Bericht der European Food Safety Authority (EFSA).
Hausschweine
Im Dezember 2023 (Stichtag: 03.01.2024) ist die Zahl der europaweit in das ADIS gemeldeten ASP- Ausbrüche bei Hausschweinen gesunken (im Berichtszeitraum 30, im Vormonat 137). Es wurden zahlreiche Ausbrüche aus Rumänien (13), Serbien (11), der Ukraine (4), Kroatien (1) und Bosnien-Herzegowina (1) gemeldet (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche). Bei den meisten betroffenen Betrieben handelt es sich um Kleinbetriebe.
Die epidemiologische ASP-Situation in Serbien, Kroatien und Bosnien-Herzegowina scheint sich aktuell zu beruhigen.
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Hausschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 268 km (gemeldet aus Kroatien, siehe Abbildung ASP-Distanz).
Wildschweine
Im Dezember 2023 (Stichtag: 03.01.2024) meldeten 16 Länder, von denen 5 an Österreich grenzen, Ausbrüche von ASP bei Wildschweinen. Die meisten Ausbrüche wurden aus Polen (167) gemeldet, gefolgt von Italien (132), Bulgarien (63), Lettland (59), Litauen (57), Rumänien (25), Deutschland (22), Slowakei (16), Ungarn (15), Nordmazedonien (12), Serbien (9), Estland (6), Bosnien-Herzegowina (4), Kroatien (3), der Ukraine (2) und Tschechien (1) (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche).
Im Berichtszeitraum wurden aus Schweden keine weiteren ASP-Ausbrüche gemeldet.
Die Anzahl der von Italien gemeldeten Ausbrüche hat sich im Vergleich zum Vormonat (79 Ausbrüche) fast verdoppelt. Alle Ausbrüche wurden in Norditalien festgestellt. Da sich der Cluster in Norditalien Richtung Norden und Südosten ausweitet, wurden die Sperrzonen entsprechend vergrößert.
Deutschland meldete 22 Ausbrüche in Brandenburg (Kreis Spree-Neiße) und Sachsen (Kreis Görlitz und Bautzen).
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 119 km (gemeldet aus der Slowakei und Ungarn, siehe Abbildung ASP-Distanz).
HS | WS | HS | WS | HS | WS | |
---|---|---|---|---|---|---|
Polen | 3 | 118 | 0 | 174 | 0 | 167 |
Italien (ohne Sardinien) | 0 | 42 | 0 | 79 | 0 | 132 |
Kroatien | 161 | 0 | 35 | 1 | 1 | 3 |
Bulgarien | 0 | 92 | 0 | 44 | 0 | 63 |
Lettland | 0 | 48 | 0 | 63 | 0 | 59 |
Serbien | 74 | 2 | 45 | 4 | 11 | 9 |
Litauen | 0 | 36 | 0 | 49 | 0 | 57 |
Bosnien und Herzegowina | 93 | 3 | 15 | 6 | 1 | 4 |
Rumänien | 15 | 15 | 28 | 10 | 13 | 25 |
Deutschland | 0 | 8 | 0 | 23 | 0 | 22 |
Ungarn | 0 | 11 | 0 | 24 | 0 | 15 |
Slowakei | 0 | 6 | 0 | 14 | 0 | 16 |
Ukraine | 6 | 0 | 12 | 1 | 4 | 2 |
Estland | 0 | 6 | 0 | 6 | 0 | 6 |
Nordmazedonien | 0 | 1 | 2 | 3 | 0 | 12 |
Schweden | 0 | 3 | 0 | 13 | 0 | 0 |
Tschechien | 0 | 1 | 0 | 1 | 0 | 1 |
GESAMT | 352 | 392 | 137 | 515 | 30 | 593 |
Folgen für Österreich
In Österreich müssen seit Ende 2019 zum Zweck der Früherkennung alle tot aufgefundenen Wildschweine gemeldet und von der AGES auf das ASP-Virus untersucht werden. Daneben erfolgt auch eine Untersuchung von Aborten sowie von klinisch oder pathologisch auffälligen Hauschweinen und von Organproben gemäß dem ASP- und KSP-Stichprobenplan.
Tierhalter können die “ASP-Risikoampel” oder den online Fragebogen “Biocheck” verwenden, um die Biosicherheit ihrer Betriebe kostenlos und anonym zu überprüfen. Weitere Empfehlungen und ein Handbuch zur Biosicherheit bei der Haltung von Schweinen in Österreich werden auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) bzw. auf der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit zur Verfügung gestellt.
Im europäischen Tiergesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/429) mit den ergänzenden Rechtsakten und der österreichischen ASP-Verordnung 2005 sind Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest festgelegt. In der Durchführungsverordnung 2023/594/EU (zuletzt geändert mittels Durchführungsverordnung 2023/2894/EU) sind die geltenden Gebiete (Sperrzonen I, II und III) mit erhöhtem Risiko einer Ausbreitung der ASP (Teile I-III) aufgeführt.
Einen Überblick über die ASP-Zonierungsmaßnahmen in Europa erhalten Sie auf den interaktiven Karten der EU-Kommission.
Kommentar
Im Jahr 2023 zeigte das Auftreten von ASP-Ausbrüchen bei Wildschweinen und Hausschweinen eine bereits im Jahr davor beobachtete Saisonalität: die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen steigt in den kalten Monaten (November bis April), während die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen in den warmen Monaten (Mai bis Oktober) zunimmt. Auch im vergangenen Sommer zeigte die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen einen Anstieg (zum Vergleich siehe Abbildung ASP-Verlauf im Bericht von Juni 2022).
Am 18. Dezember veröffentlichte die Europäische Kommission ein Dokument, welches die Mitgliedstaaten bei der Prävention, Bekämpfung und Tilgung der ASP in der Union unterstützen soll. Die Bekanntmachung der Kommission enthält spezifischen Maßnahmen, Risikobewertungen, bewährten Verfahren und Informationen über die bestehenden EU-Rechtsvorschriften. Diese Leitlinien dienen als Orientierung für die Mitgliedstaaten, die entscheiden können, wie und ob sie sie übernehmen und anpassen möchten. Unter den Empfehlungen zur Vorbeugung von ASP bei Hausschweinen findet sich eine Risikobewertung für das Futtermittel als Infektionsquelle. Das von Futtermitteln ausgehende Risiko wird als geringer (14) als bei verschiedenen anderen Übertragungswegen (z. B. Kontakt mit infizierten lebenden Tieren und Spültrankfütterung) angesehen.
Der Ausbruch von ASP des Genotyps 2, der im September in Dorgali auf Sardinien entdeckt wurde, wurde von der Europäischen Kommission für erloschen erklärt.
Für Österreich bleibt der indirekte Eintrag der ASP durch den Menschen aus von ASP betroffenen Ländern das höchste Risiko. Daher ist die Sensibilisierung der verschiedenen Interessengruppen von größter Bedeutung. Ausführliche Informationen, Filme, Broschüren sowie Poster zur Ätiologie, Diagnose und epidemiologischen Ausbreitung der ASP finden Sie auf der Website der KVG.
Quellen
Situation
Situation in Österreich
Im Berichtszeitraum Dezember wurden aus Österreich 2 Ausbrüche von HPAI A(H5N1) bei Wildvögeln in Niederösterreich und Vorarlberg in das ADIS gemeldet. Diese Meldungen erfolgten für Fundorte in den Bezirken Gänserndorf (1x Kranich) und Bregenz (1x Schwan).
Am 05. Dezember 2023 ist die 4. Novelle 2023 der Geflügelpest-Verordnung 2007 in Kraft getreten. Bestimmte Gebiete im Burgenland, in Kärnten, Nieder- sowie Oberösterreich sind als Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko ausgewiesen. Das restliche Bundesgebiet gilt weiterhin als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko.
Aufgrund des Auftretens der HPAI (H5N1) in Österreich bei Wildvögeln sowie eines wahrscheinlichen Viruseintrags nach Österreich durch Zugvögel ist aktuell das Risiko für weitere Ausbrüche bei Wildvögeln und den Eintrag in Haltungen von Geflügel und Vögeln in Gefangenschaft für Österreich als hoch zu bewerten.
Situation in Europa
Geflügel
Im Dezember 2023 wurden in Europa bei Geflügel 66 Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza A(H5N*) aus 13 Ländern in das ADIS gemeldet (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Betroffen waren Ungarn (20 Ausbrüche), Deutschland (12 Ausbrüche), Moldawien (12 Ausbrüche), Niederlande (1 Ausbruch), Italien (1 Ausbruch), Frankreich (5 Ausbrüche), Rumänien (1 Ausbruch), Dänemark (1 Ausbruch), Polen (6 Ausbrüche), Bulgarien (1 Ausbruch), Belgien (4 Ausbrüche), Slowakei (1 Ausbruch) und Litauen (1 Ausbruch). Im Vormonat November wurden 70 Ausbrüche aus 9 Ländern gemeldet.
Mit einer Entfernung von 59 km trat der HPAI-Ausbruch bei Geflügel in Ungarn mit der geringsten Distanz zur österreichischen Staatsgrenze auf (siehe Abbildung HPAI-Distanz).
Wildvögel
Die Anzahl der Meldungen von Ausbrüchen bei Wildvögeln ist im Dezember mit 109 Ausbrüchen im Vergleich zum Vormonat (125 Ausbrüche) leicht gesunken. Zu beachten ist , dass bei einem Ausbruch eine Vielzahl von Einzeltieren betroffen sein kann. Ungarn berichtet beispielsweise von einem Massensterben bei Kranichen im Berichtszeitraum. Ausbrüche wurden sowohl in Küstengebieten als auch in Mittel- und Osteuropa gemeldet (siehe Abbildung HPAI-Karte). Die Zahl der betroffenen Länder sinkt im Vergleich zum Vormonat (17 Länder) auf 16 (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Auch aus Österreich erfolgten 2 Ausbruchsmeldungen. Mit Deutschland, Ungarn, Italien und Slowakei erfolgten im Dezember in vier Nachbarländern Österreichs HPAI-Ausbruchsmeldungen bei Wildvögeln (siehe Abbildung HPAI-Karte).
Vögel in Gefangenschaft
Im Dezember 2023 wurden bei Vögeln in Gefangenschaft insgesamt 5 Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza A(H5N1) in das ADIS gemeldet. Betroffen waren Deutschland (2 Ausbrüche), die Slowakei (2 Ausbrüche) und die Ukraine (1 Ausbruch) (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).
Einen umfassenden Überblick der European Food Safety Authority (EFSA) über den aktuellen Seuchenzug und einen Vergleich mit den Vorjahren finden Sie hier.
Das Europäische Referenzlabor für Aviäre Influenza und Newcastle Disease in Italien (EURL AI/ND) stellt in einem Datenportal detaillierte Informationen über HPAI-Ausbrüche in Europa zur Verfügung.
Standorte und Wanderungen von Wildvögeln in Europa können im zeitlichen Verlauf und für zahlreiche Vogelarten mit Hilfe des EuroBirdPortal nachvollzogen werden. Dieses Portal ist ein Projekt des European Bird Census Council, das durch eine Partnerschaft mit 81 Institutionen aus 29 Ländern entstanden ist.
GE | WV | VG | GE | WV | VG | GE | WV | VG | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ungarn | 0 | 1 | 0 | 49 | 34 | 0 | 20 | 7 | 0 |
Deutschland | 0 | 5 | 0 | 5 | 22 | 2 | 12 | 21 | 2 |
Moldawien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 12 | 24 | 0 |
Niederlande | 0 | 0 | 0 | 2 | 12 | 2 | 1 | 14 | 0 |
Italien | 0 | 0 | 0 | 4 | 8 | 0 | 1 | 5 | 0 |
Schweden | 0 | 2 | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 | 9 | 0 |
Frankreich | 0 | 1 | 0 | 1 | 3 | 0 | 5 | 4 | 0 |
Österreich | 0 | 3 | 1 | 0 | 8 | 0 | 0 | 2 | 0 |
Rumänien | 2 | 2 | 0 | 0 | 5 | 0 | 1 | 4 | 0 |
Dänemark | 0 | 0 | 0 | 3 | 4 | 0 | 1 | 4 | 0 |
Spanien | 0 | 2 | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 | 6 | 0 |
Polen | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 6 | 3 | 0 |
Serbien | 0 | 3 | 0 | 0 | 7 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Bulgarien | 4 | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 |
Norwegen | 0 | 4 | 1 | 0 | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Belgien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 4 | 2 | 0 |
Island | 0 | 2 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 | 2 | 0 |
Portugal | 0 | 0 | 0 | 0 | 5 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Finnland | 0 | 2 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Slowakei | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 2 |
Kroatien | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ukraine | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 |
Kosovo | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Litauen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 |
Slowenien | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 8 | 27 | 2 | 70 | 125 | 4 | 66 | 109 | 5 |
Folgen für Österreich
Mit 05. Dezember 2023 ist die 4. Novelle 2023 der Geflügelpest-Verordnung 2007 in Kraft getreten. In Teil A der Anlage 1 (zu §8) sind die Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko ausgewiesen, gemäß Teil B gilt das gesamte übrige Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko.
Tierhalter müssen Maßnahmen zum Schutz ihrer Tiere vor der HPAI und der frühzeitigen Erkennung einer Infektion verpflichtend umsetzen. Diese Pflichten sind in §8 der Geflügelpest-Verordnung 2007 aufgeführt.
In Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko können die Behörden unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation Veranstaltungen mit Geflügel sowie anderen gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte, etc.) untersagen oder unter Vorschreibung bestimmter Auflagen und Bedingungen zulassen.
In Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko sind Veranstaltungen mit Geflügel sowie anderen gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte, etc.) untersagt.
In ganz Österreich sollten Geflügelbetriebe, Zoo- und Hobbyhaltungen mit äußerster Sorgfalt Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen umsetzen. Direkte oder indirekte Kontakte zu Wildvögeln stellen ein potenzielles Risiko einer Übertragung dar und sollten konsequent verhindert werden. Mit der “AI-Risikoampel” oder dem Online-Fragebogen “Biocheck” stehen kostenlose und anonyme Möglichkeiten zur Überprüfung des Status der Biosicherheit zur Verfügung. Für Hobby- und Kleinhaltungen hat die AGES in einem Infoblatt die wichtigsten Informationen über die HPAI, die derzeit verpflichtend umzusetzenden Maßnahmen sowie weitere Empfehlungen zusammengefasst. Beispiele für Informationsmaterial für Geflügelbetriebe finden Sie hier.
Jede Geflügelhaltung ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Aufgefundene tote oder verendende Wildwasservögel und Greifvögel müssen unmittelbar der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet und im Nationalen Referenzlabor (AGES IVET Mödling) untersucht werden, damit frühzeitig entsprechende Maßnahmen getroffen werden können.
Kommentar
Geflügelhalter und Halter von gehaltenen Vögeln sollten bei folgenden Krankheitsanzeichen ihrer Tiere an die Aviäre Influenza denken und die zuständige Veterinärbehörde verständigen:
Hohe Sterblichkeit
Schwere respiratorische Symptome (Atemnot)
Grünlich wässriger Durchfall
Blutungen an Organen, Kammspitzen und Ständern
Ödeme (Anschwellungen) im Kopfbereich
Schiefhalten/Verdrehen des Kopfes
Lähmungen
Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung
Dünne oder fehlende Eierschalen
Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme
Mattigkeit
Fieber
Für Tierärzte steht mit der Ausschlussuntersuchung auch ohne dringenden Seuchenverdacht bei AI-ähnlicher Symptomatik ein Angebot zur Verfügung, um einen Seuchenausbruch frühzeitig auszuschließen. Die zuständigen Amtstierärzte werden hierbei hinzugezogen. Im Gegensatz zu einer Verdachtsuntersuchung erfolgt keine vorläufige Sperre des Betriebs oder der Haltung. Die Kosten für Probenversand und Untersuchung werden vom Bund getragen.
Quellen
Im Berichtzeitraum (Stichtag: 03.01.2024) wurden in das ADIS 21 Rabies-Ausbrüche (Vormonat 42 Ausbrüche) gemeldet. Alle Nachweise erfolgten in bereits bekannten Tollwut-Gebieten. Die sieben Ausbrüche in Ungarn (zwei Hunde, fünf Füchse) wurden aus dem Grenzgebiet zur Ukraine gemeldet. Rumänien meldete sieben Nachweise (drei Rinder, vier Füchse) im Nordosten des Landes. Die vier Tollwutausbrüche in Moldawien (ein Rind, ein Hund, eine Katze und ein Fuchs) traten ebenfalls im Grenzgebiet zur Ukraine auf. Die Türkei meldete zwei Ausbrüche bei Rindern. Für einen Überblick über die letzten drei Monate siehe Tabelle RABIES-Ausbrüche.
Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering eingestuft.
Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|
Türkei | 31 | 29 | 2 |
Rumänien | 3 | 9 | 7 |
Ungarn | 2 | 2 | 7 |
Moldawien | 2 | 2 | 4 |
Polen | 4 | 0 | 1 |
GESAMT | 42 | 42 | 21 |
Kommentar
Eines der größten Risiken der Wiedereinschleppung von Tollwut in eine tollwutfreie Population ist das Einbringen von nicht geimpften Tieren aus Ländern mit endemischer Tollwut. Die Überwachungsmaßnahmen sollten darauf abzielen, die illegale Einfuhr von nicht geimpften oder erkrankten Heimtieren (Hunde/Katzen) zu verhindern.
Seit 15. Juni 2023 gelten für Flüchtende in Begleitung von Heimtieren aus der Ukraine wieder die regulären Bedingungen für die Einreise in die EU. Informationen zu den Reiseverkehrsregelungen finden Sie hier.
Österreich wurde 2008 für frei von terrestrischer Tollwut erklärt. Der letzte Ausbruch mit einem Feldvirus wurde 2002 bei Füchsen in Kärnten detektiert. Die Zirkulation des Tollwutvirus in der österreichischen Hundepopulation ist bereits seit 1950 erloschen. Weitere Informationen über Tollwut finden Sie hier.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 03.01.2024) wurden 6 WNV-Ausbrüche bei Tieren (Vormonat 21 Ausbrüche) in das ADIS gemeldet. Aufgrund der Kälteperiode ist die Anzahl der gemeldeten WNV-Ausbrüche im Dezember erneut gesunken (siehe Tabelle WNV-Ausbrüche).
Das Risiko für Österreich wird derzeit als gering eingestuft.
Bei Vögeln wurden im Dezember 3 WNV-Ausbrüche gemeldet (9 im Vormonat). Alle Meldungen kamen aus Italien (6), wo das Virus bei einer Aaskrähe und einer Ringeltaube nachgewiesen wurde.
Mit 3 Ausbrüche ist die Anzahl der gemeldeten WNV-Ausbrüche bei Pferden im Dezember im Vergleich zum Vormonat (12) erneut gesunken. Meldungen kamen aus Spanien (2) und Italien (1).
Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) veröffentlichte am 15. Dezember den letzten Bericht über die gemeldeten WNV-Ausbrüche und schloss damit die Veröffentlichung der wöchentlichen saisonalen WNV-Berichte ab. Das ECDC geht von einer Übertragungssaison von Juni bis November aus. Seit Beginn der Übertragungssaison 2023 und bis zum 13. Dezember 2023 wurden insgesamt 707 Fälle von WNV-Infektionen beim Menschen in acht EU-Ländern (Italien, Griechenland, Rumänien, Frankreich, Ungarn, Spanien, Kroatien und Deutschland) gemeldet, davon 67 Todesfälle. Mit 336 Fällen wurden die meisten Infektionen beim Menschen aus Italien gemeldet.
Einen Überblick über die WNV-Infektionen bei Menschen, Pferden und Vögeln in der EU und den EU-Nachbarländern erhalten Sie auf der interaktiven Karte des ECDC.
Weitere Informationen zur Vorbeugung einer Infektion sowie eine Karte mit der räumlichen Verteilung der WNV-Nachweise in Österreich finden Sie auf der Homepage der AGES.
VO | EQ | VO | EQ | VO | EQ | |
---|---|---|---|---|---|---|
Italien | 36 | 11 | 6 | 1 | 3 | 1 |
Frankreich | 0 | 22 | 0 | 4 | 0 | 0 |
Spanien | 2 | 5 | 2 | 3 | 0 | 2 |
Deutschland | 0 | 6 | 1 | 1 | 0 | 0 |
Portugal | 0 | 1 | 0 | 3 | 0 | 0 |
Ungarn | 0 | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Österreich | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 39 | 49 | 9 | 12 | 3 | 3 |
Quellen
Im Dezember 2023 erfolgten in Europa 3 Ausbruchsmeldungen zur EHD in das ADIS (Vormonat 51 Ausbrüche). Betroffen waren Rinder in Frankreich, wo es nach ersten Meldungen von EHD-Nachweisen bei Rindern im September zu einem starken Anstieg der Ausbruchszahlen im Oktober gekommen war. Spanien meldete nach 33 Ausbrüchen im Vormonat keine Ausbrüche mehr im Dezember.
Durch das Einsetzen von Kälteperioden in Österreich und angrenzenden Ländern ist davon auszugehen, dass das Risiko einer Übertragung durch Insekten deutlich gesunken ist.
Das Risiko für Österreich wird als aktuell als gering eingestuft.
RI | CE | SO | RI | CE | SO | RI | CE | SO | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Frankreich | 155 | 0 | 0 | 18 | 0 | 0 | 3 | 0 | 0 |
Spanien | 62 | 0 | 0 | 31 | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 |
Italien | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 217 | 1 | 0 | 49 | 1 | 1 | 3 | 0 | 0 |
Kommentar
Die Epizootische Hämorrhagie ist eine Viruserkrankung wildlebender und domestizierter Wiederkäuer sowie Kameliden. Auslöser ist ein mit dem Virus der Blauzungenkrankheit verwandtes Virus (EHDV). Die Übertragung erfolgt über den Stich/Biss von Insekten (Gnitzen). In gemäßigten Zonen erfolgt daher eine Infektion üblicherweise im Spätsommer/Herbst. Menschen sind von der Erkrankung nicht betroffen. Seit 2022 tritt die EHD auch in Europa auf. In Österreich ist die EHD bisher noch nicht vorgekommen. Die EHD ist eine wichtige Differentialdiagnose zur Blauzungenkrankheit bei Hirschen und Rindern. Schafe und Ziegen erkranken üblicherweise nicht nach einer EHDV-Infektion. Die AGES hat Verfahren zur virologischen und serologischen Diagnostik der Erkrankung etabliert, da aufgrund der unspezifischen Symptomatik eine labordiagnostische Abklärung unerlässlich ist.
Quellen
Aktualisiert: 08.09.2023
Zunahme der Ausbrüche bei Wildschweinen in Norditalien