Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Sicherheit von Produkten für Wimpern und Augenbrauen

Endbericht der Schwerpunktaktion A-036-18

Ziel dieser Schwerpunktaktion war die Überprüfung des Gehaltes an Farbvorstufen in Wimpernfärbemitteln hinsichtlich der Konformität mit den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009.

Es wurden 20 Proben aus Niederösterreich, Tirol und Wien untersucht. Vier Proben wurden beanstandet:

  • bei zwei Proben waren unzulässige Farbvorstufen eingesetzt: Sie enthielten für Wimpernfärbmittel unzulässige bzw. als unsicher bewertete Stoffe
  • zwei Proben wiesen einen Stoff im Überschuss im Verhältnis zur eingesetzten Kupplerverbindung auf, so dass sich ein gefährliches Reaktionsprodukt bilden kann

Ob gewisse Substanzen (Entwickler z. B. p-Phenylendiamin PPD) ein Risiko darstellen, hängt von weiteren Inhaltsstoffen ab. Die Produkte müssen sogenannte Kupplersubstanzen enthalten, die das PPD binden und eine Weiterreaktion zu gesundheitsschädigenden Stoffen (wie z. B. Bandrowski-Base) verhindern. Entwickler und Kupplersubstanzen verbinden sich unter dem Einfluss von Wasserstoffperoxid zu einem unschädlichen, permanenten Farbpigment, das in das Haar eindringt.

Aktualisiert: 18.07.2022

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