Ziel der Schwerpunktaktion war die Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe aus der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006. Demnach sind die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Nitratgehaltes von Gemüse (insbesondere grünem Blattgemüse), das in erheblichem Maße nitrathaltig sein kann, und Übermittlung der Ergebnisse an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) verpflichtet. Im Zuge dieses Monitorings wurden 79 Proben aus Österreich untersucht.
- Zwei Proben Spinat/frisch wurden aufgrund der Überschreitung des gesetzlichen Höchstgehaltes für Nitrat beanstandet.