Ziel dieser Schwerpunktaktion war die Untersuchung von Lebensmitteln, von denen bekannt ist, dass sie Rückstände an Quecksilber enthalten können. Dies betrifft vor allem Fische und Meeresfrüchte. Bei allen Proben wurden der Gesamtquecksilbergehalt und zusätzlich der für die toxische Wirkung verantwortliche Anteil an Methylquecksilber bestimmt.
60 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht:
- Keine Probe wurde wegen ihres Quecksilbergehaltes beanstandet
- Eine Probe Wels wurde wegen erhöhter Keimzahlen beanstandet
Fisch und Meeresfrüchten sind Hauptaufnahmequellen für Quecksilber. Quecksilber kann im Körper in zwei Formen gespeichert werden, als anorganisches Quecksilber und organisches oder Methylquecksilber. Methylquecksilber ist hauptverantwortlich für mögliche schädliche Auswirkungen im Bereich des Zentralnervensystems beim Menschen. Bei Einhaltung der österreichischen Verzehrsempfehlung für Fisch wird die tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge für Methylquecksilber bei Erwachsenen bis zu 35 % und bei Kindern bis zu 84 % ausgeschöpft.
Bei Lebensmitteln ist der Gesamtquecksilbergehalt geregelt. Je nach Fischart beträgt der Höchstgehalt 0,5mg/kg bis 1mg/kg. Vor allem bei Raubfischen (z. B. Thunfisch, Hai, Schwertfisch, Heilbutt...), seltener bei Süßwasserfischen und in Meeresfrüchten, wird Quecksilber in erhöhten Konzentrationen vorgefunden.