Ziel der Schwerpunktaktion war die Untersuchung von kosmetischen Mitteln, die mit Werbebotschaften wie „ohne Konservierungsmittel“, „frei von Konservierungsstoffen“ oder ähnlich beworben werden. 58 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 28 Proben wurden (zum Teil mehrfach) beanstandet:
- 24 Proben nach der Verordnung über Werbeaussagen bei kosmetischen Mitteln
- zwei Proben hinsichtlich irreführender Werbeaussagen
- fünf Proben entsprachen nicht den Kennzeichnungsanforderungen der Verordnung über kosmetische Mittel
- drei Proben waren nicht notifiziert
- drei Proben wurden als für die bestimmungsgemäße Verwendbarkeit nicht gewährleistet beanstandet, da die mikrobiologische Qualität nicht den Richtlinien für kosmetische Fertigprodukte entsprach.