Ziel der Schwerpunktaktion war es, einen Überblick über die korrekte Umsetzung der Anforderungen des Art. 26 Abs. 3 der Lebensmittel-Informationsverordnung in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/775 durch österreichische Produzenten zu erhalten.
79 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht.
- bei 25 Proben wurden Mängel bei der korrekten Umsetzung festgestellt oder die Herkunft der primären Zutaten konnte nicht belegt oder erhoben werden
- eine Probe wurde wegen irreführender Angaben beanstandet