Ziel dieser Schwerpunktaktion war die Überprüfung von „natürlichen“ Haarfärbeprodukten hinsichtlich ihrer Sicherheit und Täuschungseignung.
Es wurden 23 Proben untersucht. Neun Proben wurden beanstandet, die meisten davon mehrfach:
Bei neun Proben wurden folgende irreführende Angaben verwendet:
- Produkte eines Herstellers warben mit einer Natürlichkeit, die die Produkte aufgrund der Zusammensetzung nicht aufwiesen
- Proben eines Herstellers täuschten mit Werbeaussagen eine Sicherheit vor, die das Produkt aufgrund seiner Zusammensetzung nicht besaß
- Werbung mit Henna, obwohl keines eingesetzt wurde
- Unzulässige Werbung, dass das Endprodukt nicht an Tieren getestet wurde
Zwei Proben wurden zusätzlich wegen fehlender Pflichtkennzeichnungselemente beanstandet.