Ziel der Schwerpunktaktion „A-901 EU-Pestizidkontrollprogramm“ war die Kontrolle, ob die Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs eingehalten werden.
Es wurden 152 Proben aus ganz Österreich untersucht. Vier Proben wurden beanstandet:
- bei zwei Proben waren die EU-weit festgelegten Rückstandshöchstgehalte überschritten
- bei zwei Proben wurde der Verdacht des Verstoßes gegen die EU-Ökovorschriften ausgesprochen. Sie wurden wegen Irreführung beanstandet
Zur Überwachung von Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs wird EU-weit ein mehrjähriges koordiniertes Kontrollprogramm durchgeführt. Dieses Kontrollprogramm wird jeweils für drei Jahre erstellt, jährlich aktualisiert und in Form einer Verordnung veröffentlicht. Darin ist festgelegt, welche Proben von den einzelnen Mitgliedstaaten auf welche Pestizid-/Produkt-Kombinationen hin analysiert werden müssen.