Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung reiner ätherischer Öle hinsichtlich ihrer Klassifizie-rung und Lebensmittelsicherheit.
19 Proben wurden untersucht. 14 Proben wurden beanstandet:
- 13 Proben wurden unzulässigerweise als kosmetisches Mittel vermarket
- eine Probe wurde als kosmetisches Mittel aufgrund eines Kennzeichnungsmangels beanstandet
- Keines der reinen ätherischen Öle wurde als kosmetisches Mittel eingestuft
Reine ätherische Öle sind häufig Gegenstand von Abgrenzungsfragen, vor allem bezüglich der Ein-ordnung als kosmetisches Mittel oder als Chemikalie. Kosmetische Mittel sind von der chemikalienrechtlichen Kennzeichnung (Gefahrenpiktogramme und Gefahrenhinweise) ausgenommen, was für viele Inverkehrbringer reiner ätherischer Öle einen Anreiz schafft, diese als kosmetische Mittel zu vermarkten.