Newcastle Disease
NCD
Steckbrief
Newcastle Disease (NCD, atypische Geflügelpest) ist eine hochansteckende, akut bis chronisch verlaufende Krankheit der Vögel
Vorkommen
Weltweit
Wirtstiere
Alle Vögel
Infektionsweg
Direkte Übertragung über alle Körperflüssigkeiten (Kot, Augen-, Nasen- und Rachensekrete), indirekte Übertragung über die Luft und Gegenstände. Das Virus kann auch bereits im Ei auf das Küken übertragen werden.
Inkubationszeit
4 bis 7 Tage
Symptomatik
Schnupfensymptome, neurologische Symptome, Durchfall. Das Krankheitsbild erinnert an die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe)
Therapie
Es gibt keine Therapie gegen die Newcastle Disease
Vorbeugung
Die Newcastle Disease ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Eine prophylaktische Impfung ist in Österreich erlaubt und wird auch bei Hühnern, Puten und Tauben (Brief- und Zuchttauben) durchgeführt.
Situation in Österreich
Bei Geflügel ist die Newcastle Disease zuletzt 1997 in Österreich aufgetreten. Sporadisch tritt sie hingegen bei Wildtauben auf, bei Haustauben sehr selten.
Die Newcastle Disease ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Das Auftreten klinisch verdächtiger Symptome ist der Amtstierärztin bzw. dem Amtstierarzt zu melden, durch die eine Probenahme und Einsendung zur Untersuchung erfolgt. Als Seuchenausbruch gelten nur Infektionen mit hoch virulenten Virustypen, die mittels molekulargenetischer Methoden festgestellt oder entsprechend eines Pathogenitätsindex (ICPI 0,7 oder höher) bewertet werden. Bei Feststellung eines Ausbruchs der Newcastle Disease müssen gemäß Animal Health Law (AHL) alle Vögel der betroffenen Haltung getötet werden.
Geflügelhalter:innen sollten auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen achten: direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten bestmöglich verhindert werden. Bei Gesundheitsproblemen der Tiere in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen und die Newcastle Disease ausgeschlossen werden. Für die Früherkennung und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung müssen tot aufgefundenen wildlebenden Tauben bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden. Solche Tiere sollen nicht berührt und am Fundort belassen werden. Die Bergung und Untersuchungen werden von der Behörde veranlasst. Aus gegebenem Anlass weisen wir auch darauf hin, dass jede Geflügelhaltung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.
Untersuchungen auf Newcastle Disease

Fachinformation
Erreger der Newcastle Disease ist das Newcastle Disease Virus (Avian Avulavirus 1, APMV-1), ein Einzelstrang-RNA-Virus aus der Familie der Paramyxoviridae. NDV wird der Gattung Avulavirus zugeordnet. Es werden apathogene, lentogene (niedrig virulent), mesogene (wenig virulent) und velogene (hoch virulent) Virustypen unterschieden. Die Symptome hängen von der Virulenz des Erregers ab.
In Knochenmark und Muskulatur von Schlachtgeflügel bleibt das NCD-Virus bei -20 ⁰C 6 Monate, bei 1 ⁰C bis zu 134 Tage infektiös. In verseuchten Ställen bleibt das Virus je nach Umgebungstemperatur 25-30 Tage infektiös. Durch Eintrocknung kann die Infektiosität des Virus über Jahre konserviert bleiben.
Die Übertragung kann über die Luft, direkt oder über Gegenstände erfolgen. Die Verbreitung der Erkrankung wird begünstigt durch die hohe Tenazität des Virus sowie das breite Wirtsspektrum. Ansteckungsquellen sind oft klinisch inapparent infizierte, erkrankte Tiere oder Tiere in der Inkubationszeit.
NDV wird in großen Mengen über Kot, Augen-, Nasen- und Rachensekrete und alle weiteren Körperflüssigkeiten ausgeschieden. Die Virusausscheidung beginnt während der Inkubationszeit und kann, abhängig von der betroffenen Vogelspezies, 1-2 Wochen bis zu mehreren Monaten oder etwa 1 Jahr dauern; bei geimpften Tieren etwa 2 Wochen. Die Erreger werden direkt von Tier zu Tier wie auch indirekt über alle Gerätschaften, Stallstaub und Luft, Schuhe, und Fahrzeuge verbreitet. Große Bedeutung spielt die transovarielle Virusübertragung, wobei infizierte Küken aus NCD-Virus verseuchten Eier schlüpfen.
Für Neueinschleppung der Seuche in seuchenfreie Regionen spielt der Handel mit lebenden oder geschlachteten Geflügel bzw. deren Produkte eine Rolle (Einschleppung auch über Gefriergeflügel!). Auch über Verfüttern von Küchenabfällen, Einstreu, Futter, Stallgeräte und Transportbehältnisse ist eine Virusübertragung möglich. Im Vergleich dazu ist die Übertragungswahrscheinlichkeit über Wildvögel gering. In Bezug auf Wildvögel sind Wasservögel und wilde Hühnervögel ein natürliches Reservoir für Epidemien.
Newcastle Disease ist weltweit verbreitet. Durch Bekämpfungsmaßnahmen hat die Krankheit in den vergangenen Jahren an Bedeutung verloren. Im Juli 2018 wurde ein Ausbruch in Belgien bei Haushühnern gemeldet.
Diagnostik
Wir untersuchen im Nationalen Referenzlabor für Newcastle Disease Krankheit (NRL, AGES Mödling) diverse Vogelproben mittels Real-Time RT-PCR auf das Vorkommen von APMV-1 Virusgenom. Positive Nachweise werden weiter subtypisiert und mittels Sequenzierung, Eikultur und Hämagglutinationstest (HA) bestätigt.
Real-Time RT- PCR und Sequenzierung:
Die primäre Labordiagnose erfolgt durch direkter Erregernachweis aus Luftröhren-/Oropharynxabstrichen (Rachen) und Kloakenabstrichen sowie aus Tierkörpern (ZNS, Lunge, Leber, Niere, Herz, Darm) mittels spezifischer molekularbiologischer Methoden (Real-Time RT-PCR). Im Falle eines Nachweises von NCD-Viren werden Bestätigungsmethoden für die Unterscheidung zwischen virulenten und avirulenten Subtypen verwendet. Das NRL kann alle derzeitig vorkommenden Subtypen mittels DNA Sequenzierung differenzieren.
Bei ausgewählten Proben wird eine Ganzgenomsequenzierung durchgeführt (ca. 15,9kb). Die Anreicherung erfolgt direkt aus klinischen Proben mit einer speziellen RT-PCR, die Sequenzierung mit modernen Hochdurchsatzgeräten (Next Generation Sequencing).
ELISA: Der Enzyme-linked Immunosorbent Assay ist ein antikörperbasiertes Nachweisverfahren. Im Serum vorhandene Antikörper (Impf- und Infektionsantikörper) binden an ein spezifisches Antigen und werden mittels einer enzymatischen Farbreaktion qualitativ bzw. semiquantitativ gemessen.
Hämagglutination Inhibitionstest (HI): Spezielle Antikörper können die vom Virus verursachte Agglutination (Verklumpung) verhindern. Auf diese Weise können Antikörpertiter und spezifische Antikörper, die gegen einzelne APMV-1-Virus Stämme gerichtet sind, bestimmt werden.
Virusanzüchtung in der Eikultur: Aus den Proben wird eine potenziell infektiöse Impflösung hergestellt, mit der garantiert virusfreie Hühnereier beimpft werden. Diese Eier werden mindestens fünf Tage lang bebrütet. Sind hoch virulente APMV-1 Viren vorhanden, sterben die Embryos in den Eiern ab und das Virus in der Allantios kann mittels Hämagglutination (HA) identifiziert werden.
Hämagglutinationstest (HA): Bestimmte Viren, wie auch APMV-1 Viren, binden mittels Hämagglutinin Erythrozyten an ihre Oberfläche. Dadurch agglutiniert (verklumpt) das Blut. Mittels Verdünnungsreihen kann die Virusmenge ermittelt werden.
Differentialdiagnostisch in Frage kommen alle Krankheiten mit:
- akut ansteigender Mortalität
- respiratorischen Störungen
- Störungen des Zentralnervensystems (ZNS)
- Abfall der Legeleistung
- Reduktion der Gewichtszunahme
- petechialen Blutungen auf Serosen
z. B. Aviäre Influenza, Geflügelcholera, Infektiöse Bronchitis, Infektiöse Laryngitis, Marek Disease, Mykoplasmosen, Mangelerscheinungen, septische Verlaufsformen bakterieller Infektionen.
Beim geringsten Verdacht sind vom zuständigen Amtstierarzt die gesetzlich vorgeschriebenen Proben an das Nationale Referenzlabor zu schicken.
Probenart für Probennahme:
Lebende Tiere:
- Rachen- und Kloakentupfer (trocken, steril, keine bakteriologischen Tupfertransportmedium)
- Serum
Proben von toten Tieren:
- Organmaterial insbesondere Gehirn, Lunge, Leber, Niere, Herz, Darm
- Probentransport und Kurzzeitlagerung: bei +4 °C
Kontakt
Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling
- vetmed.moedling@ages.at
- +43 50 555-38112
-
2340 Mödling
Robert Koch-Gasse 17
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Aktualisiert: 21.03.2025