Services der Lebensmittelsicherheit
Wir sind Ihr akkreditierter* Partner für Lebensmittelsicherheit
Die Lebensmittelsicherheit ist ein äußerst komplexer und vielfältiger Aufgabenbereich. Er reicht von der Produktion von Lebensmitteln über Lebensmittelkontaktmaterialien bis zur korrekten Kennzeichnung auf der Verpackung. Wollen Sie Lebensmittel in Österreich oder für den Export verkehrsfähig machen, müssen Sie eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften präzise einhalten. Zum Beispiel das umfangreiche und sehr strenge Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG). Wir können Sie bei dieser anspruchsvollen Aufgabe auf höchstem fachlichen Niveau begleiten.
Mit ausgewiesener Expertise bietet unser Geschäftsfeld Lebensmittelsicherheit in vielen Bereichen der Lebensmittelindustrie, dem Lebensmitteleinzelhandel, der Gastronomie sowie Kantinen und anderen Gemeinschaftsverpflegungen folgende Vorteile:
- akkreditierte* Prüfstelle gemäß EN 17025
- akkreditierte* Inspektionsstelle gemäß EN 17020
- modernes Equipment für alle Bereiche der Lebensmitteluntersuchung am neuesten Stand der Technik
- hochqualifizierte Lebensmittelgutachterinnen und Lebensmittelgutachter
- individuelle, gesamthafte und auch präventiv orientierte Beratung
- Persönliche Betreuung und Beratung durch unsere Fachexpertinnen und Fachexperten – auch vor Ort
- Konformitätsbescheinigungen auf schnellem Weg
*Die Konformitätsbewertungsstellen sind laut Anhang 1 der geltenden AGB (www.ages.at) von der Akkreditierung Austria (Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft) für die im Bescheid angeführten und veröffentlichten Bereiche akkreditiert.
Kennzeichnungsprüfung Lebensmittel
Prüfung der Kennzeichnung von Lebensmitteln
Im Rahmen der Lebensmittelkennzeichnungsprüfung klären wir die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften sowie die korrekte Etikettierung Ihrer Produkte. Wir führen eine sorgfältige Begutachtung durch und stellen Ihnen ein Prüfbericht mit Gutachten aus.
Unser Angebot
Unsere erfahrenen und unabhängigen Expertinnen und Experten überprüfen die Kennzeichnung Ihrer Lebensmittel gemäß EG-Verordnung Nr. 1169/2011 hinsichtlich der Pflichtangaben auf korrekte formale Aspekte, warengruppenspezifische Vorschriften (verpflichtende Herkunftsangaben, horizontale Aspekte wie Tiefkühlverordnung, Fertigpackungsverordnung, Lagerbedingungen etc.) und einfache Auslobungen (laktosefrei, glutenfrei, weizenfrei etc.). Bei einer umfassenden Prüfung werden gemäß EU-Health-Claims-Verordnung (EG-Verordnung Nr. 1924/2006) erweiterte Auslobungen und Werbeaussagen (nährwertbezogene Angaben, gesundheitsbezogene Angaben, „Frei von“-Angaben, Herkunftsbezeichnungen, Täuschungsschutz, VEGAN-Gesellschaft etc.) nach ihrer Korrektheit beurteilt. Abschließend erhalten Sie einen AGES-Prüfbericht mit Gutachten.
Folgende Bereiche können wir im Rahmen einer Lebensmittelkennzeichnungsprüfung abdecken:
- Prüfung der Pflichtangaben
- Umfangreiche Kennzeichnungsprüfung zu Auslobung und Werbeaussagen
- Einreichen von Proben oder einfache Übermittlung von Etiketten bzw. Etiketten-/Verpackungsentwürfen
- Vorschläge zur Verbesserung mit Möglichkeit der Adaptierung und Diskussion
- AGES-Prüfbericht mit Gutachten
Verkehrsfähigkeit Lebensmittel
Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln
Im Rahmen der Verkehrsfähigkeitsprüfung klären wir in einem ausführlichen Beratungsgespräch Ihren genauen Bedarf. Darauf basierend erstellen wir ein Verkehrsfähigkeitsgutachten und bestätigen die Genusstauglichkeit Ihrer Lebensmittel.
Unser Angebot
Das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) verpflichtet Lebensmittelunternehmen dazu, nur verkehrsfähige Waren in Verkehr zu bringen. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie vor der Verkehrsfähigkeitsprüfung über den erforderlichen Untersuchungsumfang der Analytik. Wir bieten die Prüfung aller notwendigen chemischen und mikrobiologischen Parameter und bewerten die durchgeführten Untersuchungen. Auf Wunsch bzw. bei offener Ware kann die Kennzeichnungsprüfung entfallen. Nach positivem Abschluss erhalten Sie ein Verkehrsfähigkeitsgutachten.
Folgende Bereiche können wir im Rahmen einer Verkehrsfähigkeitsprüfung abdecken:
- Produktbezogene Beratung zur Analytik
- Durchführung von Untersuchungen in hoher Qualität
- Bewertung der durchgeführten Untersuchungen
- Begutachtung
- AGES-Prüfbericht mit Gutachten
Gutachten zur Interpretation einzelner Analysewerte
Als Hilfestellung bei lebensmittelrechtlichen Fragestellungen
Nach Kundenwunsch führen wir Untersuchungen zu speziellen Fragestellungen durch. Wir bieten außerdem für Analysen einzelner Parameter, Methoden oder Methodengruppen an, wie beispielsweise „Pestizide“ oder „Hygiene“. Analysenergebnisse werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Grenzwerte, Richtwerte, etc.) bewertet und passend zum beauftragten Untersuchungsauftrag erhalten Sie einen AGES-Prüfbericht mit Gutachten.
Unser Angebot
Das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) verpflichtet Lebensmittelunternehmen dazu, nur einwandfreie Waren in Verkehr zu bringen. Um dies auch bei laufender Produktion sicherzustellen, sind oft entsprechende Untersuchungen notwendig, wobei oftmals nur einzelne Parameter, Methoden oder Methodengruppen, wie beispielsweise „Pestizide“ oder „Hygiene“ gefragt sein können. Wir bieten die Prüfung aller notwendigen chemischen und mikrobiologischen Parameter und bewerten für Sie die Analysenergebnisse gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Grenzwerte, Richtwerte, etc.).
Folgende Bereiche können wir im Rahmen einer eingeschränkten Untersuchung mit Begutachtung durch die AGES abdecken:
- Klärung des möglichen/notwendigen Untersuchungsumfanges in einem ausführlichen Beratungsgespräch
- Durchführung von Untersuchungen in hoher Qualität
- Bewertung der durchgeführten Untersuchungen oder der eingereichten Dokumente (z.B. Prüfberichte)
- Begutachtung
- AGES-Prüfbericht mit Gutachten
Exportzertifikat für Lebensmittel
Ausstellung von Exportzertifikaten
Im Vorfeld der Erstellung von Exportzertifikaten klären wir in einem ausführlichen Beratungsgespräch Ihren genauen Bedarf. Darauf basierend erstellen wir ein lebensmittelrechtliches Gutachten, welches Sie beim Bundesamt für Verbrauchergesundheit zur Ausstellung eines Exportzertifikates (Health Certificate) einreichen können.
Unser Angebot
Für den Export Ihrer Waren benötigen Sie ein einschlägiges Gutachten, das fix vorgegebenen Anforderungen entsprechen muss und von uns ausgestellt werden kann. Unsere erfahrenen Expertinnen und Experten untersuchen Ihre Waren (z. B. auf Genusstauglichkeit) oder prüfen bereits vorhandene Dokumente. Nach positivem Abschluss erhalten Sie ein maßgeschneidertes Gutachten, das den Anforderungen des Bestimmungslandes Ihrer Produkte entspricht. Sollten Sie ein behördliches Zertifikat benötigen, können Sie dieses Gutachten beim Bundesamt für Verbrauchergesundheit einreichen.
Folgende Bereiche können wir im Rahmen einer Exportuntersuchung abdecken:
- Produktbezogene Beratung zur Analytik und/oder Dokumentenprüfung
- Analyse der Probe inklusive Ausstellung eines entsprechenden Prüfberichtes
- Durchführung von Untersuchungen in hoher Qualität
- Bewertung der Untersuchungsergebnisse und/oder der eingereichten Dokumente
- Ausstellung von Exportzertifikaten, Health Certificates, Certificate of Free Sale u. ä. in deutscher oder englischer Sprache
Probenahme
EU-Verordnungskonforme Probenziehungen für Agrar- und Prozesskontaminanten
Vor der Probenahme klären wir in einem ausführlichen Beratungsgespräch Ihren genauen Bedarf, beispielsweise die Kontrolle des Gehaltes an Agrarkontaminanten wie Mykotoxinen oder Prozesskontaminanten wie Schwermetallen, und führen darauf basierend eine Probenahme und in weiterer Folge auf Wunsch eine Analyse sowie auf Wunsch auch eine Begutachtung durch.
Unser Angebot
Unsere Expertinnen und Experten bieten Ihnen eine Probenziehung nach den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 401/2006 oder der Verordnung (EG) Nr. 333/2007. Wir klären auf Wunsch vorab die Analysebedingungen (z.B. Art des Materials, Chargengrößen, Parameter, Art und Umfang der Probeziehungen, rechtlicher Hintergrund, Durchführung der Analytik) und prüfen die Umgebungsbedingungen (Sauberkeit, Temperatur, Verpackung etc.). Im Anschluss wird die Analyse entsprechend Ihres Bedarfs auf Agrarkontaminanten oder Prozesskontaminanten durchgeführt. Abschließend erhalten Sie ein Probeentnahmeprotokoll und einen Prüfbericht. Auf Wunsch stellen wir Ihnen weiters auch ein Gutachten aus.
Folgende Bereiche können wir im Rahmen einer Vor-Ort-Probenahme abdecken:
- Ausführliches Beratungsgespräch zur Bedarfserhebung
- Lokalaugenschein mit Prüfung der Umgebungsbedingungen
- Probenahme gemäß Verordnung (EG) Nr. 401/2006 (z.B. bei Mykotoxinen)
- Probenahme gemäß Verordnung (EG) Nr. 333/2007 (z.B. bei Schwermetallen)
- Ausstellung eines Probenahmeprotokolls
- Auf Wunsch: Durchführung von Untersuchungen in hoher Qualität und Ausstellung eines Prüfberichtes
- Auf Wunsch: Ausstellung eines Gutachtens
Ernährungsinformation
Für die fachliche Kontrolle Ihrer Ernährungsinformationen
Wir klären in einem ausführlichen Beratungsgespräch Schwerpunkte, gewünschte Inhalte und den Umfang der zu kontrollierenden bzw. zu erstellenden Ernährungsinformationen. Sie erhalten verständlich aufbereitete qualitätsgesicherte Ernährungsinformationen bzw. fachlich kontrollierte Ernährungstexte.
Unser Angebot
Konsumentinnen und Konsumenten benötigen richtige Ernährungsinformationen. Unsere Expertinnen und Experten erstellen individuell auf Ihren Bedarf abgestimmte Texte für Videos, Broschüren, Websites etc. mit Informationen zu Ernährungsfragen auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse. Ihre Zielgruppe erhält damit verständliche und gesicherte Ernährungsinformationen. Weiters bieten wir die fachliche Kontrolle von bereits bestehenden Ernährungstexten an.
Folgende Bereiche können wir bei der Kontrolle der Ernährungsinformationen abdecken:
- Erstellung zielgruppenspezifischer Ernährungsinformationen
- Einbindung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse
- Fachliche Qualitätskontrolle und Proofreading der Ernährungsinformationen
Präventionsmaßnahmen
Strategie-, Prozess- und Ergebnisevaluation im Bereich Ernährung
Im Rahmen der Evaluation von Präventionsmaßnahmen klären wir in einem ausführlichen Beratungsgespräch Ihren genauen Überprüfungsbedarf, beispielsweise die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen, und führen darauf basierend eine sorgfältige Evaluation mit einem abschließenden Bericht durch.
Unser Angebot
Externe Förderstellen verlangen bei der Durchführung von Präventionsmaßnahmen (von Ernährungsprojekten, Gesundheitsförderungsprogrammen, Angebotsoptimierungen etc.) die Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen. Unser multiprofessionelles Team aus den Bereichen Ernährung, Sozialwissenschaft und Statistik (große Erfahrung in den Bereichen Gesundheitsförderung, Ernährungserhebung und –berichterstattung) überprüft die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen mit einer Kombination von qualitativen und quantitativen Evaluationsmethoden (Online-Befragungen, Fokusgruppen, qualitative Interviews etc.). Wir identifizieren förderliche und hinderliche Faktoren für die Maßnahmenumsetzung, begleiten den Prozess und liefern regelmäßiges Feedback. Nach Projektende erhalten Sie einen professionellen Endbericht sowie die Ergebnisdarstellung für die Jahresberichterstattung.
Folgende Bereiche können wir im Rahmen der Evaluation von Präventionsmaßnahmen abdecken:
- Begleitung durch ein multiprofessionelles Team
- Überprüfung der Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen
- Kombination von qualitativen und quantitativen Evaluationsmethoden
- Identifizierung von förderlichen und hinderlichen Faktoren für die Maßnahmenumsetzung
- Prozessbegleitung und regelmäßiges Feedback (Telefonkonferenzen, Workshops)
- Bereitstellung von Ergebnissen für die Jahresberichterstattung und z. B. an Förderstellen
- Professioneller Endbericht
Risikobewertung
Für Lebensmittel, Trinkwasser und Kosmetika
Im Rahmen der Risikobewertung bzw. Risikominimierung klären wir in einem ausführlichen Beratungsgespräch Ihren genauen Bewertungsbedarf. Wir führen eine sorgfältige Bewertung (bei Bedarf mit toxikologischem Gutachten) durch und erstellen Empfehlungen zur Reduzierung des Gesundheitsrisikos.
Unser Angebot
Für viele chemische Substanzen gibt es keine gesetzlichen Grenzwerte (Höchstgehalte, Höchstmengen, Maximum Residue Levels (MRL) etc.). Daher führen unsere erfahrenen Expertinnen und Experten eine detaillierte Risikobewertung mit Gefahrenbeschreibung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung durch und erstellen bei Bedarf ein toxikologisches Gutachten. Nicht nur öffentliche Auftraggeberinnen/Auftraggeber benötigen für ihre Aufgabenerfüllung Risikobewertungen, auch Herstellerinnen/ Hersteller und Inverkehrbringerinnen/Inverkehrbringer sind für die Sicherheit ihrer Produkte (Lebensmittel, Trinkwasser und Kosmetika) verantwortlich.
Folgende Bereiche können wir im Rahmen einer Risikobewertung bzw. Risikominimierung abdecken:
- Ausführliches Beratungsgespräch
- Erstellung einer fundierten gesundheitlichen Risikobewertung
- Detaillierte Gefahrencharakterisierung
- Erstellung einer fundierten gesundheitlichen Expositionsabschätzung
- Erstellung einer fundierten gesundheitlichen Risikocharakterisierung
- Auf Wunsch: Erstellung von Empfehlungen für das Risikomanagement
Schulungen & Seminare
Die Allergeninformationsverordnung verpflichtet Lebensmittelunternehmen zur Weitergabe von Informationen über unverpackte Lebensmittel, die Stoffe oder Erzeugnisse enthalten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher. Die mündliche Weitergabe an Kundinnen und Kunden hat durch nachweislich geschultes Personal zu erfolgen. Vor der Schulung klären wir in einem ausführlichen Beratungsgespräch Ihren genauen Schulungsbedarf, beispielsweise die Wichtigkeit der Allergeninformation, das Auslösen allergischer Reaktionen, Kenntnisse der allergenen Stoffe und Weitergabe der Information an die Verbraucherinnen und Verbraucher. Im praktischen Teil der Schulung behandeln wir direkt Ihr Unternehmen betreffende Fragen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein Teilnahmezertifikat bzw. Schulungszertifikat von der AGES-Akademie.
Unser Angebot
Die Allergenschulung wird von unseren erfahrenen und unabhängigen Expertinnen und Experten durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt auf den in Ihrem Unternehmen verwendeten Produkten. Dabei lernen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Wichtigkeit der Allergeninformation (Unterscheidung Allergie und Unverträglichkeit, Auswirkungen) kennen und werden auf das Auslösen einer allergischen Reaktion bzw. Unverträglichkeit sensibilisiert. Sie kennen die Liste der allergenen Stoffe (EU-Verordnung 1169/2011 LMIV), die Durchführung der Allergeninformation sowie die Art und Weise der Informationsweitergabe an Endverbraucherinnen und Endverbraucher.
Folgende Bereiche können wir im Rahmen einer Vor-Ort-Schulung zu Allergenen abdecken:
- Maßgeschneiderte Inhalte für Ihre firmenspezifischen Anforderungen
- Schulung bestehend aus einem theoretischen und praktischen Teil, beispielhafte Inhalte:
- Vermittlung der Wichtigkeit der Allergeninformation
- Sensibilisierung im Hinblick auf das Auslösen einer allergischen Reaktion bzw. Unverträglichkeit
- Kenntnisse über die Liste der allergenen Stoffe
- Kenntnisse über die Durchführung der Allergeninformation im Betrieb und die Art und Weise der Weitergabe an Endverbraucherinnen und Endverbraucher
- Workshop zu Spezialfragen
- Abschlusstest für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Vor-Ort-Schulung im Betrieb oder auf Anfrage auch andere Formate
- Teilnahmezertifikat bzw. Schulungszertifikat von der AGES-Akademie
Vor der Schulung klären wir in einem ausführlichen Beratungsgespräch Ihren genauen Schulungsbedarf, beispielsweise Grundlagen der Mikrobiologie, Personal-, Betriebs- und Lebensmittelhygiene oder die Reinigung und Desinfektion. Im praktischen Teil der Schulung behandeln wir direkt Ihr Unternehmen betreffende Fragen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein Teilnahmezertifikat bzw. Schulungszertifikat von der AGES-Akademie.
Unser Angebot
Die Hygieneschulung wird von unseren erfahrenen und unabhängigen Expertinnen und Experten durchgeführt. Dabei lernen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Grundlagen der Mikrobiologie (Inkubationszeiten von Bakterien, Hefen und Pilzen, Krankheitsdauern, pathogene Keime) sowie der Reinigung und Desinfektion (Reinigungserfolg, Plan, Fehler, Wirksamkeit) kennen. Sie verstehen Hintergrund und Bedeutung von Personalhygiene (Anforderungen an die Arbeitskleidung, Meldepflichten bei Erkrankung, Desinfektion), Betriebshygiene (bauliche Anforderungen, Wareneingang, Lagerhaltung, Abfallmanagement) und Lebensmittelhygiene (Vermeidung von Kreuzkontaminationen etc.).
Folgende Bereiche können wir im Rahmen einer Vor-Ort-Schulung zur Lebensmittelhygiene abdecken:
- Maßgeschneiderte Inhalte für Ihre firmenspezifischen Anforderungen
- Schulung bestehend aus einem theoretischen und praktischen Teil, beispielhafte Inhalte:
- Grundlagen der Mikrobiologie
- Personalhygiene
- Betriebshygiene
- Lebensmittelhygiene
- Reinigung und Desinfektion
- Workshop zu Spezialfragen
- Abschlusstest für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Vor-Ort-Schulung im Betrieb oder auf Anfrage auch andere Formate
- Teilnahmezertifikat bzw. Schulungszertifikat von der AGES-Akademie
Vor der Schulung klären wir in einem ausführlichen Beratungsgespräch Ihren genauen Schulungsbedarf, beispielsweise lebensmittelrechtliche Vorschriften, Verbraucherinformation oder gesundheitsbezogene Angaben. Im praktischen Teil der Schulung behandeln wir direkt Ihr Unternehmen betreffende Fragen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein Teilnahmezertifikat bzw. Schulungszertifikat von der AGES-Akademie.
Unser Angebot
Die Schulung der Lebensmittelkennzeichnung wird von unseren erfahrenen und unabhängigen Expertinnen und Experten durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt auf den von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkten. Dabei lernen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die wichtigsten Vorschriften aus dem Lebensmittelrecht sowie die notwendigen Verbraucherinformationen (Sinn und Zweck der LMIV, Pflichtkennzeichnungselemente, korrekte Nährwertdeklaration) kennen. Sie verstehen die Unterscheidung zwischen nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben (Claims-Verordnung), Pflichtangaben und freiwilligen Angaben sowie irreführenden Angaben und „Frei von“-Angaben.
Folgende Bereiche können wir im Rahmen einer Vor-Ort-Schulung zur Lebensmittelkennzeichnung abdecken:
- Maßgeschneiderte Inhalte auf Ihre firmenspezifischen Anforderungen
- Schulung bestehend aus einem theoretischen und praktischen Teil, beispielhafte Inhalte:
- Rechtlicher Überblick
- Unterscheidung zwischen Pflichtangaben und freiwilligen Angaben
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über Lebensmittel – LMIV
- Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 betreffend Health Claims
- Workshop zu Spezialfragen
- Abschlusstest für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Vor-Ort-Schulung im Betrieb oder auf Anfrage auch andere Formate
- Teilnahmezertifikat bzw. Schulungszertifikat von der AGES-Akademie
Vor der Schulung klären wir in einem ausführlichen Beratungsgespräch Ihren genauen Schulungsbedarf, beispielsweise aktuelle Entwicklungen von Food Contact Materials (FCM) in der Gesetzgebung. Im praktischen Teil der Schulung behandeln wir direkt Ihr Unternehmen betreffende Fragen, wie beispielsweise das gemeinsame Erarbeiten von Konformitätserklärungen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein Teilnahmezertifikat bzw. Schulungszertifikat von der AGES-Akademie.
Unser Angebot
Die Schulung zu Food Contact Materials wird von unseren erfahrenen und unabhängigen Expertinnen und Experten durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt auf den in Ihrem Unternehmen verwendeten Materialien. Dabei lernen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die aktuellen FCM-Thematiken (Sicherheit von Mineralöl, Druckfarben, Bisphenol A, Weichmacher etc.) sowie die neueste Gesetzgebung kennen. Weiters verstehen Sie die Grundlagen und rechtlichen Anforderungen für Lebensmittelkontaktmaterialien.
Folgende Bereiche können wir im Rahmen einer Vor-Ort-Schulung zur FCM-Konformität abdecken:
- Maßgeschneiderte Inhalte für Ihre firmenspezifischen Anforderungen
- Schulung bestehend aus einem theoretischen und praktischen Teil, beispielhafte Inhalte:
- Informationen zu Food Contact Materials für Anfänger bis Fortgeschrittene zu allen Materialien und aktuellen Thematiken
- Grundlagen, Informationen zur aktuellen Entwicklung der rechtlichen Anforderungen für Lebensmittelkontaktmaterialien
- Neue, aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung
- Workshop zu Spezialfragen
- Abschlusstest für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Vor-Ort-Schulung im Betrieb oder auf Anfrage auch andere Formate
- Teilnahmezertifikat bzw. Schulungszertifikat von der AGES-Akademie
Revisionen
Für die sichere Herstellung Ihrer Produkte oder Ihrer Zukaufsware
Im Rahmen der freiwilligen Betriebsrevision klären wir in einem ausführlichen Beratungsgespräch Ihren genauen Revisionsbedarf, beispielsweise Produktanforderungen für den Export oder spezifische Fallabklärungen, und führen darauf basierend eine sorgfältige Inspektion mit einem abschließenden Bericht durch.
Unser Angebot
Wir untersuchen Ihren Herstellungsprozess oder den Ihrer Lieferanten mittels einmaliger oder laufender Vor-Ort-Kontrollen (inkl. Probenziehung). Wir bieten eine umfassende Überprüfung Ihrer Dokumente (z.B. Herstellungsprozess, Rezepturen, Wareneingangskontrolle, HACCP, Zertifikate usw.). Bei Überwachungsaufträgen werden auch Verbesserungsvorschläge aus der letzten Inspektion überprüft. Sie erhalten eine lückenlose Dokumentation.
Folgende Bereiche können wir im Rahmen einer Vor-Ort-Betriebsrevision abdecken:
- Ausführliches Beratungsgespräch zur Bedarfserhebung
- Überprüfung der Dokumente
- Lokalaugenschein und Mängelprüfung
- Einfache Probenziehung inkl. Analyse
- Hohe Qualität von Untersuchungen
- Erstellung eines Inspektionsberichts inkl. Gutachten
- Ausführliches Abschlussgespräch
- Auf Wunsch: Ausstellung von Exportzertifikaten
- Auf Wunsch: Ausstellung eines Hygiene-Zertifikates bei Überwachungsauftrag
Umsetzung der guten Hygienepraxis in Ihrem Betrieb (GHP)
Im Rahmen der freiwilligen Hygienerevision klären wir in einem ausführlichen Beratungsgespräch Ihren genauen Revisionsbedarf, beispielsweise ob eine einmalige Hygienerevision oder eine laufende Kontrolle benötigt wird, und führen darauf basierend eine sorgfältige Inspektion mit einem abschließenden Bericht und Gutachten durch.
Unser Angebot
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene sind Sie als Lebensmittelunternehmerin und Lebensmittelunternehmer für die Sicherheit Ihrer Lebensmittel verantwortlich, unabhängig davon, ob Sie Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder vertreiben. Unsere Expertinnen und Experten untersuchen Ihren Herstellungsprozess mittels einmaliger oder laufender Vor-Ort-Kontrollen (inkl. Probenziehung). Wir bieten eine umfassende Überprüfung Ihrer Dokumente (z.B. Betriebsabläufe, Arbeitsplätze, Lagerhaltung, Abfallmanagement und Reinigungsprogramme). Sie erhalten einen ausführlichen Inspektionsbericht mit den Analyseergebnissen und ein Gutachten.
Folgende Bereiche können wir im Rahmen einer Vor-Ort-Hygienerevision abdecken:
- Ausführliches Beratungsgespräch zur Bedarfserhebung
- Überprüfung der Dokumente
- Lokalaugenschein und Mängelprüfung
- Einfache Probenziehung inkl. Analyse
- Hohe Qualität von Untersuchungen
- Erstellung eines Inspektionsberichts inkl. Gutachten
- Ausführliches Abschlussgespräch
- Auf Wunsch: Ausstellung eines Hygiene-Zertifikates
Inspektionen, Hygienerevisionen, Gesundheitszertifikate
Inspektionsstelle gem. EN ISO/IEC 17020 (Id.Nr.: 0371)
Wir führen Inspektionen bzw. Überwachungen von Lebensmittelbetrieben inkl. lebensmittelrechtlichen Gutachten (LMSVG) durch:
- Hygienerevision gemäß Verordnung (EG) Nr. 852/2004
- Inspektion auf Genusstauglichkeit
- Inspektion der betrieblichen Eigenkontrolle
Unser Angebot:
- Dokumentenprüfung
- Lokalaugenschein inkl. Hygienerevision
- Probenziehung (Lebensmittel, Abklatschproben, Tupferproben)
- Ausstellung eines Inspektionsberichtes
- Ausstellung eines Prüfberichtes inkl. Gutachten (Proben)
Zusätzliche Leistungen
Jederzeitige Ausstellung von Gesundheitszertifikaten (für alle im Überwachungsumfang enthaltenen Waren)
Hinweis: Gesundheitszertifikate können auf Wunsch auch außerhalb eines Überwachungsauftrages erstellt werden; Voraussetzung dafür ist jedoch eine entsprechende Untersuchung auf Genusstauglichkeit des Produktes, für das das Zertifikate benötigt wird. Hygienerevisionen können auf Wunsch auch außerhalb eines Überwachungsauftrages durchgeführt werden. Weitere Informationen zur Akkreditierung und zum Akkreditierungsumfang: Akkreditierung Austria.
Schwerpunktanalytik
Neues umfassendes Antibiotika-Screening für Lebensmittel
In der Tierhaltung werden Antibiotika regelmäßig eingesetzt. Dies kann auch zu Antibiotika-Rückständen in essbaren Produkten wie Fleisch führen. Eine Früherkennung dieser Rückstände unterstützt den Verbraucherschutz in der industriellen Lebensmittelverarbeitung.
Unser Lösungsansatz
Ein neues leistungsfähiges analytisches Screening-Verfahren ermöglicht die Analyse einer breiten Palette von Antibiotika in Fleisch. Es kann dabei auf das Vorhandensein von Rückständen von 74 Antibiotika aus 10 Antibiotika-Familien in einer einzigen Analyse geprüft werden. Im Falle eines positiven Screening-Ergebnisses ist die weitere Vorgangsweise (ggf. finale Absicherung) mit Ihrem AGES-Ansprechpartner abzuklären.
Unser Angebot
- Analyse von Fleisch der Tierarten Schwein, Rind, Geflügel, Pferd, Schaf, Wild und Fisch
- Analyse von 74 Antibiotika aus 10 Antibiotika-Familien (Tetracycline, Sulfonamide, Chinolone, ß-Lactame, Makrolide, Aminoglykoside, Lincosamide, Pleuromutiline, Amphenicole und Colistin)
Ihr Nutzen
- Sensitive Methode
- Kostengünstige Verfahren
- Ergebnisse schnell verfügbar
- Beratung zu weiteren selektiven Untersuchungen bei positivem Ergebnis
Biomonitoring
Biologische Immissionsmessungen
Inspektionsstelle gem. EN ISO/IEC 17020 (Id. Nr.: 0371). Weitere Informationen zur Akkreditierung und zum Akkreditierungsumfang: Akkreditierung Austria
Methoden (Inspektionsmethoden)
- Aktives Biomonitoring gemäß VDI 3957 Bl. 2 (Immissionsmessungen mit standardisierter Graskultur) und gemäß VDI 3857 Bl. 2 (Beurteilungswerte für immissionsbedingte Stoffanreicherungen in standardisierten Graskulturen)
- Passives Biomonitoring gemäß VDI 3957 Bl. 1, 3, 5, 10, 11 (Immissionsmessungen mittels Pflanzen, wie Wiesengras, Baumblätter, Grünkohl, Maispflanzen u. Ä.)
Anwendung (Beispiele)
Diverse UVP-Verfahren, Überwachung von Anlagen (Beweissicherung bezüglich Emissionen), Immissionskontrollen nach einem Schadereignis etc.
Zusätzliche Leistungen
Begutachtung und Kundenberatung
Untersuchungsumfang
- (Schad)elemente insbesonders Schwermetalle
- Organische Schadstoffe (z.B. PAK, PCB, HCB, PCDD/F)
Downloads & Kontakt
Für ein Auftragsformular wenden Sie sich bitte per E-Mail an office.lms@ages.at.
Leitung
Mag. Dr. Friedrich Sövegjarto
- office.lms@ages.at
- +43 50 555-35001
-
1220 Wien
Spargelfeldstraße 191
Aktualisiert: 10.10.2024