Nationales Referenzlaboratorium für Pflanzengesundheit – Bakterien, Teilbereich Kartoffel

Die Kartoffelerzeugung nimmt in der Landwirtschaft einen wichtigen Platz ein. Die Ernteerträge können jedoch durch Schadorganismen bedroht sein. Damit nicht nur die Produktionskapazität, sondern auch die Produktivität der Landwirtschaft gesteigert werden kann, muss der Kartoffelbau vor Schadorganismen geschützt und die Kartoffel-Pflanzgutqualität hinsichtlich des Gesundheitszustandes durch das Anerkennungssystem in Zusammenarbeit mit dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst in Österreich auf einem hohen Niveau gehalten werden.

Schadorganismen werden innerhalb der EU systematisch bekämpft und gleichzeitig Maßnahmen zur Verhinderung ihrer Ausbreitung gesetzt. Clavibacter michiganensis (Smith) Davis et al. ssp. sepedonicus (Spieckermann et Kotthoff) Davis et al. der Erreger der bakteriellen Ringfäule und Ralstonia solanacearum (Smtih) Yabuuchi et al. der Erreger der bakteriellen Braunfäule (Schleimkrankheit) sind für die Kartoffel gefährliche Quarantäne-Schaderreger.

Nach den gegenständlichen Normen müssen Pflanzkartoffeln frei von Quarantäne-Schadorganismen sein. Daher sind die Richtlinie 93/85/EWG1 des Rates vom 4. Oktober 1993 zur Bekämpfung der bakteriellen Ringfäule der Kartoffel, sowie die Richtlinie 98/57/EG2 des Rates vom 20. Juli 1998 zur Bekämpfung von Ralstonia solanacearum (Smith) Yabuuchi et al. anzuwenden, welche durch die jeweiligen, auf den Kulturpflanzenschutzgesetzen der Länder beruhenden landesgesetzlichen Verordnungen umgesetzt wurden.

2021 wurden der EU-Verordnungen überarbeitet, wobei die wichtigsten Änderungen den diagnostischen Teil betreffen.  Es wurden Real-Time Methoden zum Nachweis von Clavibacter sepedonicus und Ralstonia solanacearum in die Verordnungen mit aufgenommen, sowie ein verpflichtender Ralstonia Phylotypen Test zur Identifizierung des Ralstonia solanacearum Spezies Komplexes. Der Pathogeniätstest wird nur mehr in kritischen Fällen verlangt und die Isolierung von Clavibacter ist nur aus symptomatischen Proben vorgeschrieben.

Der diagnostische Anhang der EU-Verordnungen zum Nachweis von Ralstonia solanacearum und Clavibacter sepedonicus in Kartoffeln stehen im Einklang mit den EPPO (Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum) diagnostischen Standards PM7/21 PM 7/21 (2) Ralstonia solanacearum, R. pseudosolanacearum and R. syzygii (Ralstonia solanacearum species complex) und PM7/59 Clavibacter michiganensis subsp. sepedonicus.

Leitung

Mag. Bernhard Föger

Aktualisiert: 10.10.2023