Bei den restlichen war die Kennzeichnung mangelhaft oder fehlerhaft. So fehlten z. B. Angaben zu Haltbarkeit, Warnhinweise über allergene Duftstoffe uvm. Hersteller und Inverkehrbringer müssen dafür sorgen, dass diese Mängel behoben werden. Weitere Kontrollen werden stattfinden.
Schwerpunktaktion Sicherheit von Spielzeug-Kosmetiksets