Die Afrikanische Schweinepest (ASP) tritt derzeit in einigen Balkanländern (Bosnien und Herzegowina, in Serbien sowie im Kosovo) stark auf. Um eine Einschleppung dieser hochansteckenden Tierseuche nach Österreich zu verhindern, wird es in den kommenden Wochen zu Schwerpunktkontrollen im Reiseverkehr kommen.
Es sind vor allem Fleisch oder Wurstwaren, insbesondere aus privater Erzeugung, die keiner amtlichen Kontrolle unterzogen wurden, über die das Virus nach Österreich gelangen kann. Die Mitnahme derartiger Produkte (dazu zählen z. B. auch Rohschinken, Wurstwaren, Fleischaufstriche etc.) aus Nicht-EU Staaten ist verboten. Daher werden im Reiseverkehr über Weihnachten Schwerpunktkontrollen auf eben diese Lebensmittel durchgeführt.
Aus EU-Mitgliedstaaten dürfen Fleisch- und Wurstwaren in Haushaltsmengen mitgebracht werden, sofern sie im Herkunftsland einer ordnungsgemäßen veterinärbehördlichen Kontrolle unterzogen wurden. Bei regulär im Handel befindlichen Produkten (z. B. Supermarktware) kann man davon ausgehen.
Für den Menschen selbst stellt das Virus keine Gesundheitsgefährdung dar. Werden aber z. B. Wurstreste irgendwo im Freien weggeworfen oder verbotenerweise an Schweine verfüttert, kann dadurch das Virus auf Wild- und Hausschweine in Österreich übertragen werden. Das wiederum hätte gravierende Auswirkungen auf Wildtiere und landwirtschaftliche Betriebe.
Die Schwerpunktkontrollen werden vom Zoll gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium, der AGES und dem Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) durchgeführt.
Tierseuchenradar: Informationen zur Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Europa