Tierseuchenradar – Februar 2025
Im österreichischen Tierseuchenradar werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für Österreich relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche Risiken für Österreich früh erkannt und kommuniziert werden. Der Tierseuchenradar erscheint monatlich.
Bitte klicken Sie auf den jeweiligen Eintrag für mehr Informationen.
Legende:


Für Deutschland und die Schweiz stehen mit dem Radar Bulletin entsprechend länderspezifische Beurteilungen der Tierseuchen-Risiken monatlich zur Verfügung. Im AGES Radar Infektionskrankheiten finden Sie aktuelle Informationen und Situationsbewertungen zu Infektionskrankheiten beim Menschen in Österreich und international.
Im folgenden Tierseuchenradar stellt ein "Ausbruch" einen im Animal Disease Information System (ADIS) gemeldeten Nachweis einer Tierseuche dar (Betriebe bei gehaltenen Tieren; Fundorte bei Wildtieren). Von einem Ausbruch betroffene Einzeltiere werden als "Fall" bezeichnet. Ein "Seuchengeschehen" stellt alle Ausbrüche dar, die in einem konkreten Zusammenhang stehen.
Die Datenabfrage erfolgt im ADIS zum angegebenen Stichtag. Nachmeldungen von Ausbrüchen nach dem Stichtag der Abfrage werden nicht dargestellt. Daraus können sich Unterschiede in den Ausbruchszahlen zu früheren Ausgaben des Tierseuchenradars ergeben.
Gesichtete Quellen: ADIS
Definition der Ampelfarben:
![]() |
Rot-Schwarz: Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen. |
![]() |
Rot: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen. |
![]() |
Orange: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt. |
![]() |
Grün: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig. |
Situation
Situation in Österreich
Österreich ist bisher von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verschont geblieben, allerdings kommt sie in einigen direkten Nachbarländern wie Ungarn, der Slowakei, Tschechien, Deutschland und Italien vor. Aufgrund der geringen Entfernung zur österreichischen Staatsgrenze wird das Risiko für Österreich als hoch eingestuft.
Situation in Europa
Im Februar 2025 (Stichtag: 03.03.2025) wurden in Europa 50 Ausbrüche bei Hausschweinen und 1257 Ausbrüche bei Wildschweinen in das ADIS gemeldet. Die Gesamtzahl der gemeldeten Ausbrüche ist gesunken, was vor allem auf einen Rückgang der Ausbrüche bei Wildschweinen zurückzuführen ist (siehe Abbildung ASP-Verlauf). Derzeit sind 16 Länder in Europa betroffen (Vormonat 15; siehe Tabelle ASP-Ausbrüche, Abbildung ASP-Karte). Im Berichtszeitraum haben Albanien und Nordmazedonien keine weiteren Ausbrüche gemeldet.
Hausschweine
Im Februar 2025 (Stichtag: 03.03.2025) ist die Zahl der europaweit in das ADIS gemeldeten ASP- Ausbrüche bei Hausschweinen leicht gesunken (im Berichtszeitraum 50, im Vormonat 65). Es wurden Ausbrüche aus Rumänien (28), Moldawien (14), der Ukraine (2) Serbien (3), Bosnien und Herzegowina (2) und Kroatien (1) gemeldet (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche). Die Mehrheit der betroffenen Betriebe (49) sind kleine Betriebe, die jeweils weniger als 100 Tiere halten. Darunter befinden sich 35 private Kleinsthaltungen mit weniger als 10 Schweinen pro Betrieb. Ein Großbetrieb mit 20.119 Schweinen war in Rumänien in der Gemeinde Pădureni, Kreis Timiş betroffen.
Der bestätigte Ausbruch in Kroatien befindet sich in der schon betroffenen Region Vukovarsko-Srijemska an der Grenze zu Serbien und Bosnien und Herzegowina.
Im Berichtszeitraum meldete Deutschland keine weiteren Ausbrüche.
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Hausschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 285 km (gemeldet aus Kroatien, siehe Abbildung ASP-Distanz).
Wildschweine
Im Februar 2025 (Stichtag: 03.02.2025) meldeten 16 Länder, von denen 4 an Österreich grenzen, Ausbrüche von ASP bei Wildschweinen. Die meisten der betroffenen Länder, insbesondere Bulgarien, meldeten einen Rückgang der Ausbruchszahlen, während die baltischen Staaten (Lettland, Litauen, Estland) einen deutlichen Anstieg verzeichneten. Die meisten Ausbrüche wurden in Polen (444) gemeldet, gefolgt von Deutschland (239), Lettland (187), Ungarn (120), Litauen (85), Italien (78), Rumänien (25), der Slowakei (24), Griechenland (22), Estland (7), Bulgarien (5), Kroatien (5), Bosnien und Herzegowina (3), Moldawien (3), der Ukraine (2) und Serbien (1) (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche).
Polen meldete mehrere Ausbrüche in zwei bisherigen Zone-I-Gebieten sowie einen Ausbruch im Bezirk Lęborski, Woiwodschaft Pomorskie, in einem bislang nicht von Zonen betroffenen Gebiet.
In Deutschland wurden die meisten Ausbrüche aus Hessen gemeldet, insbesondere aus den Kreisen Groß-Gerau, Bergstraße, Rheingau-Taunus-Kreis, Darmstadt-Dieburg und Darmstadt-Stadt.
Italien meldete Ausbrüche aus dem Norden des Landes (Piemont, Ligurien, der Lombardei, Emilia-Romagna und Toskana). Am 3. März wurde ein Ausbruch in Aulla, Provinz Massa-Carrara, Region Toskana in einem bisherigen Zone I-Gebiet gemeldet.
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 91 km (gemeldet aus der Slowakei, siehe Abbildung ASP-Distanz).
HS | WS | HS | WS | HS | WS | |
---|---|---|---|---|---|---|
Polen | 0 | 424 | 0 | 469 | 0 | 444 |
Deutschland | 0 | 199 | 0 | 341 | 0 | 239 |
Lettland | 0 | 147 | 0 | 133 | 0 | 187 |
Bulgarien | 0 | 206 | 0 | 249 | 0 | 5 |
Ungarn | 0 | 98 | 0 | 166 | 0 | 120 |
Rumänien | 24 | 45 | 39 | 47 | 28 | 25 |
Litauen | 0 | 49 | 0 | 61 | 0 | 85 |
Italien (ohne Sardinien) | 0 | 35 | 1 | 65 | 0 | 78 |
Slowakei | 0 | 27 | 0 | 47 | 0 | 24 |
Griechenland | 0 | 3 | 0 | 24 | 0 | 22 |
Serbien | 15 | 8 | 5 | 8 | 3 | 1 |
Estland | 0 | 13 | 0 | 7 | 0 | 14 |
Moldawien | 2 | 0 | 8 | 0 | 14 | 3 |
Ukraine | 3 | 2 | 8 | 10 | 2 | 2 |
Bosnien und Herzegowina | 0 | 0 | 4 | 9 | 2 | 3 |
Nordmazedonien | 1 | 7 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Kroatien | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 5 |
Albanien | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 46 | 1263 | 65 | 1636 | 50 | 1257 |


Folgen für Österreich
In Österreich müssen seit Ende 2019 zum Zweck der Früherkennung alle tot aufgefundenen Wildschweine gemeldet und von der AGES auf das ASP-Virus untersucht werden. Daneben erfolgt auch eine Untersuchung von Aborten sowie von klinisch oder pathologisch auffälligen Hauschweinen und von Organproben gemäß dem ASP- und KSP-Stichprobenplan.
Tierhalter können die “ASP-Risikoampel” oder den online Fragebogen “Biocheck” verwenden, um die Biosicherheit ihrer Betriebe kostenlos und anonym zu überprüfen. Weitere Empfehlungen und ein Handbuch zur Biosicherheit bei der Haltung von Schweinen in Österreich werden auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) bzw. auf der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit zur Verfügung gestellt.
Im europäischen Tiergesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/429) mit den ergänzenden Rechtsakten und der österreichischen ASP-Verordnung 2005 sind Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest festgelegt. In der Durchführungsverordnung 2025/448/EU sind die geltenden Gebiete (Sperrzonen I, II und III) mit erhöhtem Risiko einer Ausbreitung der ASP (Teile I–III) aufgeführt.
Die AGES hat ein Video über Biosicherheit erstellt. Das Video zeigt die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen beim Betreten und Verlassen eines Betriebes, in dem eine anzeigepflichtige Tierseuche vermutet wird oder nachgewiesen wurde.
Einen Überblick über die ASP-Zonierungsmaßnahmen in Europa erhalten Sie auf den interaktiven Karten der EU-Kommission.
Kommentar
Seit Oktober steigen die ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen in ganz Europa an, was die in den vergangenen Jahren beobachtete Saisonalität der ASP-Ausbreitung (Nachweishäufigkeit von ASP im Wildschwein steigt in der kalten Jahreszeit) bestätigt.
Für Österreich bleibt der indirekte Eintrag der ASP durch den Menschen aus von ASP betroffenen Ländern das höchste Risiko. Daher ist die Sensibilisierung der verschiedenen Interessengruppen von größter Bedeutung. Ausführliche Informationen, Filme, Broschüren sowie Poster zur Ätiologie, Diagnose und epidemiologischen Ausbreitung der ASP finden Sie auf der Website der KVG.
Quellen
Situation
Situation in Österreich
Im Berichtszeitraum Februar 2025 erfolgten in Österreich keine Nachweise der HPAI.
Im Vormonat Januar wurden 2 Nachweise von HPAI A(H5N1) bei Wildvögeln in Österreich gemeldet. Betroffen war eine Gans im Bezirk Krems an der Donau (Niederösterreich) und eine Ente in Linz (Oberösterreich). In Oberösterreich wurde im Bezirk Braunau am Inn in einer kleinen Hobbyhaltung mit 5 Hühnern HPAI A(H5N1) nachgewiesen.
Das aktuelle Risiko für weitere Ausbrüche in Österreich wird als mittel bewertet. Erhöhte Aufmerksamkeit und die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen von allen TierhalterInnen werden weiterhin angeraten.
Aktuell ist das gesamte Bundesgebiet zum Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko erklärt. Im Burgenland, in Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark sind zudem Gebiete mit stark erhöhtem Risiko ausgewiesen. Die Kundmachung mit einer Auflistung der Gebiete finden Sie hier.
Situation in Europa
Geflügel
Im Februar 2025 wurden in Europa 45 Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza A(H5N*) bei Geflügel in das ADIS gemeldet (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Im Vergleich zum Vormonat Januar (49 Ausbrüche) ist die Zahl leicht gesunken. Die Zahl der Länder, aus denen Meldungen in das ADIS eingingen, bleibt mit 9 unverändert. Aus Polen wurden im Februar 21 Ausbrüche bei Geflügel gemeldet, Ungarn meldete 10 Ausbrüche, Bulgarien 5 Ausbrüche, Deutschland 3 Ausbrüche, 2 weitere Ausbrüche meldete Belgien und jeweils eine Ausbruchsmeldung erfolgte aus den Niederlanden, Italien, Bosnien und Herzegowina sowie aus Schweden (siehe Abbildung HPAI-Karte).
Wildvögel
Im Februar 2025 sank die Zahl der Ausbrüche in Europa von 171 im Vormonat auf 163 Ausbrüche leicht, bleibt jedoch weiterhin hoch. Die HPAIV-Nachweise bei Wildvögeln erfolgten, wie im Vormonat, in 20 Ländern (Niederlande: 58 Ausbrüche; Deutschland: 52 Ausbrüche; Polen: 10 Ausbrüche; Belgien: 7 Ausbrüche; Frankreich: 6 Ausbrüche; Ungarn: 5; Italien und Island: jeweils 4 Ausbrüche; Slowakei, Dänemark, Schweiz, Irland und Griechenland: jeweils 2 Ausbrüche; Tschechien, Bulgarien, Moldawien, Ukraine, Bosnien und Herzegowina, Finnland und Norwegen: jeweils ein Ausbruch; siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Der Schwerpunkt der Meldungen liegt weiterhin in Küstengebieten der Nordsee sowie in Ost- und Mitteleuropa. Einzelne Nachweise erfolgten im Februar aber auch in anderen Teilen Europas (siehe Abbildung HPAI-Karte). Betroffen waren hauptsächlich Möwen- und Wasservögel, vermehrt aber weiterhin auch Greifvögel und auffallend häufiger als bislang Schnepfenvögel und Regenpfeifer (die wie die Möwenvögel zur Ordnung der Regenpfeiferartigen gehören). Auch erfolgten vereinzelt Nachweise beim Reiher, Storch und Sperling.
Während im Rest Europas diverse Varianten des Subtyps A(H5N1) bei Wildvögeln nachgewiesen wurden, erfolgten im Februar in Island und Norwegen weiterhin Nachweise des Subtyps HPAI A(H5N5). Von diesen Ausbrüchen betroffen waren neben Möwen auch Vögel aus der Familie der Rabenvögel (Krähen und Raben). In Österreich waren alle Untersuchungen von Rabenvögeln auf HPAI bisher negativ und der Subtyp A(H5N5) wurde nicht nachgewiesen.
Vögel in Gefangenschaft
Im Februar 2025 wurden in Europa bei Vögeln in Gefangenschaft 20 Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza in das ADIS gemeldet (Vormonat 25 Ausbrüche) (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Aus Tschechien erfolgten 5 Meldungen; aus Deutschland und Polen jeweils 4 Meldungen; aus Belgien 3 Meldungen; jeweils eine Meldung aus den Niederlanden, Moldawien, der Ukraine und der Türkei.
Einen umfassenden Überblick der European Food Safety Authority (EFSA) über den aktuellen Seuchenzug und einen Vergleich mit den Vorjahren finden Sie hier. Das Europäische Referenzlabor für Aviäre Influenza und Newcastle Disease in Italien (EURL AI/ND) stellt in einem Datenportal detaillierte Informationen über HPAI-Ausbrüche in Europa zur Verfügung.
GE | WV | VG | GE | WV | VG | GE | WV | VG | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Niederlande | 1 | 47 | 0 | 1 | 46 | 1 | 1 | 58 | 1 |
Deutschland | 6 | 21 | 7 | 3 | 47 | 8 | 3 | 52 | 4 |
Italien | 13 | 37 | 0 | 20 | 12 | 0 | 1 | 4 | 0 |
Polen | 5 | 9 | 5 | 13 | 10 | 3 | 21 | 10 | 4 |
Ungarn | 4 | 9 | 0 | 6 | 12 | 1 | 10 | 5 | 0 |
Island | 1 | 2 | 0 | 0 | 17 | 0 | 0 | 4 | 0 |
Tschechien | 0 | 1 | 10 | 0 | 0 | 3 | 0 | 1 | 5 |
Frankreich | 2 | 5 | 0 | 1 | 4 | 1 | 0 | 6 | 0 |
Belgien | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 2 | 2 | 7 | 3 |
Österreich | 0 | 12 | 0 | 0 | 2 | 1 | 0 | 0 | 0 |
Slowakei | 0 | 4 | 1 | 0 | 2 | 1 | 0 | 2 | 0 |
Slowenien | 0 | 9 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Dänemark | 0 | 4 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 | 2 | 0 |
Schweiz | 0 | 2 | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 | 2 | 0 |
Irland | 0 | 2 | 0 | 0 | 3 | 0 | 0 | 2 | 0 |
Portugal | 0 | 1 | 0 | 2 | 1 | 3 | 0 | 0 | 0 |
Bulgarien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 5 | 1 | 0 |
Albanien | 1 | 0 | 0 | 2 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Kroatien | 1 | 1 | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Moldawien | 0 | 0 | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 | 1 |
Ukraine | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 1 | 1 |
Bosnien und Herzegowina | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 | 0 |
Finnland | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Griechenland | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 |
Litauen | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Norwegen | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Rumänien | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Türkei | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
Schweden | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 |
GESAMT | 35 | 168 | 25 | 49 | 171 | 25 | 45 | 163 | 20 |


Folgen für Österreich
Mit Inkrafttreten der Vogelgesundheitsverordnung am 8. November ist das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen. Im Burgenland, in Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark sind zudem Gebiete mit stark erhöhtem Risiko ausgewiesen. Die Kundmachung mit einer Auflistung der Gebiete finden Sie hier. Eine Karte mit den geltenden Risikogebieten finden Sie hier. Die Seuchensituation wird fortlaufend bewertet und die Risikogebiete entsprechend angepasst.
Das europaweite AI-Überwachungsprogramm besteht aus einem aktiven Teil (Nutzgeflügel) und einem passiven Teil (Wildvögel). Im Rahmen von Verdachtsfällen, Abklärungs- und Ausschlussuntersuchungen werden zusätzlich weitere Proben von Geflügelbetrieben und Hobbyhaltungen auf das Vorkommen von aviären Influenza Viren mittels PCR untersucht. Tot aufgefundene oder verendende Wasser- und Greifvögel müssen unmittelbar der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet und im Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza (AGES IVET Mödling) untersucht werden, damit frühzeitig entsprechende Maßnahmen getroffen werden können.
Mit dem Constanze 2-Projekt wurde in einer Kooperation von Österreich, Deutschland und der Schweiz eine aktive Überwachung bei Wildvögeln am Bodensee gestartet. Dadurch wird die Grundlage für einen frühzeitigen Nachweis und Meldung von aviären Influenzaviren geschaffen.
Geflügelbetriebe, Zoo- und Hobbyhaltungen sollten mit erhöhter Sorgfalt effektive Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen umsetzen. Direkte oder indirekte Kontakte zu Wildvögeln stellen ein hohes Risiko einer Übertragung dar und sollten konsequent verhindert werden. Mit der “AI-Risikoampel” oder dem Online-Fragebogen “Biocheck” stehen kostenlose und anonyme Möglichkeiten zur Überprüfung des Status der Biosicherheit zur Verfügung. Die praktische Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen wird in der LFI-Broschüre Biosicherheit Geflügel erläutert und bildlich dargestellt. Die AGES stellt zur Veranschaulichung der notwendigen Maßnahmen beim Betreten und Verlassen von Seuchen(-verdächtigen) Betrieben ein Video für die zuständigen Personen und andere Interessierte zur Verfügung. Für Hobby- und Kleinhaltungen hat die AGES in einem Infoblatt die wichtigsten Informationen über die HPAI zusammengefasst.
Jede Geflügelhaltung ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Kommentar
Aus Österreich liegen derzeit keine Meldungen über HPAI-Ausbrüche vor. Dies ist heuer deutlich früher der Fall als in den Vorjahren. Die letzten HPAI-Nachweise erfolgten bei Geflügel am 12. November 2024, bei Wildvögeln am 20. Jänner und bei Vögeln in Gefangenschaft am 30. Jänner 2025. Der Schwerpunkt der Ausbrüche bei Wildvögeln in Europa verlagert sich zur Zeit zunehmend in Richtung Nordsee. Die Gesamtzahl der Ausbrüche sinkt zwar leicht, eine deutliche Entspannung der Seuchensituation ist jedoch mit Ende Februar noch nicht zu beobachten. Mit Deutschland, Italien, Ungarn, Tschechien und der Slowakei meldeten im Februar sechs Nachbarländer Österreichs noch Ausbrüche. Ein Viruseintrag durch Zugvögel oder durch kleinräumige Wanderbewegungen von Wildvögeln stellen weiterhin ein Risiko für Österreich dar. Nicht ausgeschlossen werden kann auch, dass weiterhin Virus in österreichischen Wildvogelbeständen zirkuliert, infizierte Wildvögel jedoch nicht verenden. Eine konsequente Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen durch Tierhalter:innen und erhöhte Aufmerksamkeit aller Beteiligten sollten weiterhin aufrecht erhalten bleiben, auch wenn aktuell keine Ausbrüche in Österreich gemeldet werden.
Ausführliche Informationen über die Aviäre Influenza stellt auch das Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz BMSGPK zur Verfügung.
Veterinärbehörden finden Informationen über Maßnahmen zur Verhinderung von Humanfällen nach Kontakt mit infizierten Tieren hier.
Quellen
Im Berichtzeitraum Februar (Stichtag: 03.03.2025) wurden in das ADIS 20 Rabies (Tollwut)-Ausbrüche gemeldet (Vormonat 21 Ausbrüche). Alle Nachweise erfolgten in bereits bekannten Tollwut-Gebieten. Aus der Türkei wurden zehn Ausbrüche gemeldet (drei Rinder und sieben Hunde). Polen meldete vier Ausbrüche (vier Füchse) aus dem Grenzgebiet zur Ukraine. Ebenfalls vier Ausbrüche (zwei Rinder und zwei Füchse) wurden aus Rumänien gemeldet. Jeweils einen Ausbruch meldeten Moldawien (ein Goldschakal) und die Slowakei (ein Fuchs). Für einen Überblick über die letzten drei Monate (siehe Tabelle RABIES-Ausbrüche).
Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering eingestuft.
Dez | Jan | Feb | |
---|---|---|---|
Türkei | 8 | 10 | 10 |
Polen | 12 | 5 | 4 |
Rumänien | 6 | 3 | 4 |
Moldawien | 2 | 3 | 1 |
Slowakei | 1 | 0 | 1 |
GESAMT | 29 | 21 | 20 |
Kommentar
Österreich wurde 2008 für frei von terrestrischer Tollwut erklärt. Der letzte Ausbruch mit einem Feldvirus wurde 2002 bei Füchsen in Kärnten detektiert. Die Zirkulation des Tollwutvirus in der österreichischen Hundepopulation ist bereits seit 1950 erloschen. Die Fledermaustollwut ist ein eigenständiges Infektionsgeschehen und steht nicht mit der terrestrischen Tollwut in Zusammenhang. Eines der größten Risiken der Wiedereinschleppung von Tollwut in eine tollwutfreie Population ist das Einbringen von nicht geimpften Tieren aus Ländern mit endemischer Tollwut. Die Überwachungsmaßnahmen sollten darauf abzielen, die illegale Einfuhr von nicht geimpften oder erkrankten Heimtieren (Hunde/Katzen) zu verhindern.
Seit der Einführung des EU-Heimtierausweises hat die Tollwutimpfung noch mehr an Bedeutung gewonnen. Der EU-Heimtierausweis ist ein einheitlicher Tierpass in englischer Sprache und der jeweiligen Landessprache für Hunde, Katzen und Frettchen. Er ersetzt alle bisherigen Grenzformalitäten hinsichtlich der EU-Staaten und erleichtert das Reisen mit Tieren innerhalb der EU. Der für Ein- und Ausreisen gültige EU-Heimtierausweis muss die erfolgte Tollwutimpfung und die eindeutige Kennzeichnung des Tieres (Tätowierung oder Mikrochip) enthalten. Zum Nachweis eines ausreichenden Tollwutimpfschutzes ist eine Blutuntersuchung mit Bestimmung des Tollwuttiters erforderlich. Dieser muss mindestens 0,5 IU/ml sein (IU = Internationale Einheiten) und gibt die Konzentration der Antikörper im Blut an. Die Tollwuttiter-Bestimmung darf nur in einem EU-anerkannten Labor durchgeführt werden. In Österreich ist dies das AGES-Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling.
Weitere Informationen über Tollwut finden Sie hier.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 03.03.2025) wurden im ADIS keine WNV-Ausbrüche in Europa gemeldet, im Vergleich zu 4 Ausbrüchen im Vormonat. In der EU/EWR besteht eine Meldepflicht für WNV-Fälle bei Pferden und Vögeln.
Das Risiko für Österreich wird als niedrig eingeschätzt.
Pferde
Bei Pferden wurden keine WNV-Ausbrüche gemeldet.
Vögel
Bei Vögeln wurden keine WNV-Ausbrüche gemeldet.
Menschen
Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) veröffentlichte am 15. Dezember den letzten Bericht über die gemeldeten WNV-Ausbrüche und schloss damit die Veröffentlichung der wöchentlichen saisonalen WNV-Berichte ab. Das ECDC geht von einer Übertragungssaison von Juni bis November aus.
Im Rahmen eines nationalen Mückenüberwachungsprogramms, das in ganz Österreich durchgeführt wird, wurden 2024 drei positive Pools festgestellt: im August in Eisenstadt/Burgenland (zwei Nachweise) und im Lobmingtal/Steiermark.
Einen Überblick über die WNV-Infektionen bei Menschen in der EU und den EU-Nachbarländern erhalten Sie auf der interaktiven Karte des ECDC. WNV-Infektionen bei Tieren werden der WOAH (WAHIS: World Animal Health Information System) gemeldet.
Weitere Informationen zur Vorbeugung einer Infektion sowie eine Karte mit der räumlichen Verteilung der WNV-Nachweise in Österreich finden Sie auf der Homepage der AGES.
VO | EQ | VO | EQ | VO | EQ | |
---|---|---|---|---|---|---|
Italien | 4 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 |
Frankreich | 0 | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Deutschland | 2 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 |
Estland | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 |
Spanien | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 |
Ungarn | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 6 | 5 | 3 | 1 | 0 | 0 |
Quellen
Außerhalb des Berichtszeitraums wurde Anfang März ein Ausbruch aus Rumänien in das ADIS gemeldet.
Im Berichtszeitraum (Stichtag 03.03.2025) wurden 4 Ausbrüche aus der Türkei in das ADIS gemeldet. Aus Ungarn und Bulgarien gab es keine Meldungen.
In Österreich wird das Risiko derzeit als hoch eingestuft.
Nachdem es im Jänner in Ungarn zu bestätigten Ausbrüchen in drei Betrieben gekommen ist, konnten nach Abschluss aller notwendigen Untersuchungen nun auch die letzten Überwachungszonen, inklusiver jener, die sich auch über Slowenien erstreckt hatte, mit Ende Februar aufgehoben werden. Da die positiv-getesteten Tiere ursprünglich aus Rumänien stammten, wurden auch dort Untersuchungen durchgeführt. Dabei wurden aber keine der untersuchten Tiere positiv auf PPR getestet.
Aufgrund der jüngsten Ereignisse wurden Sendungen empfänglicher Tiere aus den Ländern, aus denen Ausbrüche gemeldet wurden, in Österreich im Rahmen der Quarantäneuntersuchung beprobt. Ende Februar wurden dabei rumänische Schafe auf einem Schlachthof positiv auf PPR getestet. Die Tiere wurden im Rahmen der Quarantäne tierschutzgerecht getötet, und eine umfassende Reinigung und Desinfektion wurde durchgeführt. Ein Ausbruch der PPR in österreichischen Tierhaltungsbetrieben konnte damit erfolgreich verhindert werden.
Zur weiteren Vorbeugung der Einschleppung von PPR wurden Verbringungen von Schafen, Ziegen, Kamelartigen und Hirschartigen aus Ungarn und Rumänien nach Österreich verboten. Weiters wurden bestimmte Voraussetzungen per Kundmachung festgelegt, die eine Verbringung der genannten Tiere aus Bulgarien und Griechenland ermöglichen.
Dez | Jan | Feb | |
---|---|---|---|
Türkei | 1 | 0 | 4 |
Ungarn | 0 | 3 | 0 |
GESAMT | 1 | 3 | 4 |
Kommentar
Die Pest der kleinen Wiederkäuer (Peste des petits ruminants, PPR) ist eine hochansteckende akute, hoch fieberhaft verlaufende Virusinfektion (Small Ruminant Morbillivirus) der Schafe und Ziegen, sowie verwandter Wildwiederkäuer (z.B. Hirsche, Steinwild, Gazellen und Antilopen). Ziegen erkranken meistens schwerer als Schafe, wobei häufig ein Großteil der Herde betroffen ist. Paarhufer wie Hausrind, Büffel und Kameliden gelten als PPRV-Sackgassenwirte – eine Infektion verläuft symptomlos ohne Erregerausscheidung. Experimentelle Infektionsversuche haben gezeigt, dass Haus- und Wildschweine für dieses Virus empfänglich sind, klinische Anzeichen der Krankheit zeigen und in der Lage sind, die Krankheit auf kleine Wiederkäuer zu übertragen, mit denen sie in Kontakt kommen. Der Mensch kann sich nach aktuellem Wissensstand nicht infizieren.
Die Übertragung erfolgt durch direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren viruskontaminierten Ausscheidungen (auch Rohmilch), kann jedoch auch über die Luft durch Inhalation von erregerhaltigem Material erfolgen. Die Virusausscheidung ist bereits vor der Ausprägung von klinischen Symptomen möglich.
Die Inkubationszeit beträgt in den meisten Fällen 5-6 Tage. Typisch für die Krankheit sind hohes Fieber, seröser Nasen- und Augenausfluss, ulzerös-nekrotisierende Entzündungen im Maulbereich und starker Durchfall. Nach wenigen Tagen kommt es zu Erosionen, Ulzera und Nekrosen der Maulschleimhaut. Auch Lungenentzündungen treten auf. Die Tiere können innerhalb weniger Tage sehr schwach werden und stark dehydrieren, was häufig zum Tode führt.
Quellen
FAO, KVG, WOAH, nébih, FLI, RIS
Im Berichtszeitraum (Stichtag 03.03.2025) wurden insgesamt 18 Ausbrüche von Schaf- und Ziegenpocken aus Griechenland und der Türkei in das ADIS gemeldet. Aus Bulgarien wurden keine Fälle gemeldet.
In Österreich wird das Risiko derzeit als gering eingestuft.
Dez | Jan | Feb | |
---|---|---|---|
Griechenland | 48 | 35 | 6 |
Türkei | 15 | 7 | 12 |
Bulgarien | 4 | 3 | 0 |
GESAMT | 67 | 45 | 18 |
Kommentar
Das Schafpockenvirus (SPPV) und Ziegenpockenvirus (GTPV) gehören zur Gattung der Capripoxviren, welchen auch das Lumpy Skin Disease Virus (LSDV) zugeordnet wird. Schaf- und Ziegenpocken sind relativ wirtsspezifisch und kommen in Schafen bzw. Ziegen vor, wobei ausgewählte Stämme in der Lage sind, sowohl Schafe als auch Ziegen zu infizieren.
Die Infektion mit dem Schaf- oder Ziegenpockenvirus verläuft überwiegend akut bis subakut, wobei Jungtiere oft stärker betroffen sind als ältere Tiere. Erkrankte Tiere zeigen oftmals vermehrten Speichelfluss, Nasen- und Augenausfluss, Fieber, Kurzatmigkeit und Appetitlosigkeit. Innerhalb weniger Tage treten knotenartige Hautläsionen und ulzerierende Papeln an wenig behaarten Körperstellen auf. Diese trocknen später ab und bilden Krusten. Viren lassen sich im Augen- und Nasensekret, im Speichel und vor allem in den Hautläsionen nachweisen. Sie finden sich auch im Blut, im Harn, im Kot, im Samen und in der Milch. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier erfolgt über ulzerös zerfallende Papeln, Aerosole und Tröpfcheninfektionen. Aufgrund der Widerstandsfähigkeit und Langlebigkeit der Viren in der Umwelt ist auch die indirekte Übertragung über Wolle, Haare, Gerätschaften und schlecht behandelte Tierhäute von Bedeutung. Der Mensch kann sich nach aktuellem Wissensstand nicht infizieren.
Es sind diverse Impfstoffe für verschiedene Stämme vorhanden, welche jedoch in der EU nicht zugelassen sind. Impfungen innerhalb der EU sind entsprechend der Delegierte Verordnung (EU) 2023/361 grundsätzlich möglich, werden aber derzeit in keinem Mitgliedsstaat durchgeführt.
Bei einem Verdacht auf Einschleppung des Erregers können jederzeit Proben von verdächtigen Tieren an das NRL in Mödling geschickt werden.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 03.03.2025) wurden erstmals zwei Ausbrüche aus Slowenien in das ADIS gemeldet (siehe Tabelle BT-Ausbrüche).
Zu beachten ist hierbei, dass die ADIS-Meldungen die tatsächliche Seuchensituation meist nicht realistisch darstellen. Eine Meldung eines BT-Ausbruchs in das ADIS erfolgt nämlich nur, sofern es sich um einen Primär- oder Sekundärausbruch in einem seuchenfreien Mitgliedsstaat, einer seuchenfreien Zone oder einem seuchenfreien Kompartiment handelt. Eine Karte und Tabelle der Mitgliedsstaaten, Zonen und Gebiete mit dem Status seuchenfrei sowie weitere Informationen der Europäischen Kommission finden Sie hier.
In Österreich wurden im Berichtszeitraum 43 Ausbrüche von BTV bestätigt, wobei Kärnten, die Steiermark, Niederösterreich, Tirol, Vorarlberg und das Burgenland betroffen waren. Seit Beginn des Geschehens im September 2024 wurde in Westösterreich vorrangig der BTV Serotyp 3 (BTV-3) und in Ostösterreich der BTV Serotyp 4 (BTV-4) gefunden. In den Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich und Steiermark wurden bereits beide Serotypen nachgewiesen. Zum Stichtag des Berichtszeitraums wurden die Ausbrüche noch nicht in das ADIS gemeldet. Die aktuellen Zahlen sind auf der AGES Homepage zu finden.
Der derzeit bestehende vektorfreie Zeitraum soll laut Kundmachung voraussichtlich noch bis 30.04.2005 andauern. Der Zeitraum kann sich aber auf Grund veränderter Verhältnisse noch verkürzen oder auch verlängern. Es ist zwar noch mit weiteren Nachweisen zu rechnen, dennoch ist die Gnitzenaktivität, abhängig von der Wetterlage, derzeit eingeschränkt. Durch die vektorfreie Zeit können Tierarten, die für BTV empfänglich sind, in einigen Mitgliedsstaaten unter erleichterten Bedingungen verbracht werden. Bestimmungen, welche für den innergemeinschaftlichen Handel einzuhalten sind, werden von den jeweiligen Mitgliedsstaaten festgelegt und auf der Seite der Europäischen Kommission veröffentlicht.
Für ganz Österreich ist der Status „frei von Infektionen mit Blauzungenkrankheit (Serotyp 1-24)“ ausgesetzt.
Insgesamt ist das Seuchengeschehen europaweit in allen Ländern rückläufig. Das Risiko für weitere Ausbrüche in Österreich wird als hoch eingestuft. Aktuelle Informationen über die Situation in Österreich finden Sie hier.
In Slowenien ist es im Berichtszeitraum erstmals zu Meldungen von BTV Ausbrüchen gekommen, weshalb der BTV-freie Status des Landes ausgesetzt wurde. Nachgewiesen wurde der Serotyp 4 (BTV-4). In Deutschland gab es im Februar 520 Ausbrüche, was einen Rückgang der Ausbruchszahlen darstellt. In den Niederlanden kam es weiterhin zu einigen Ausbrüchen von BTV-3, wobei diese insgesamt deutlich zurückgegangen sind und es keine rein klinisch positiven Fälle gegeben hat. In Dänemark und im Nordosten von Frankreich gab es auch wieder bestätigte Fälle von BTV-3. Damit sind auch hier die Ausbruchszahlen weiterhin niedrig, aber auf einem relativ gleichbleibenden Niveau. In der Schweiz wurden im Februar neben Ausbrüchen von BTV-3 auch wieder einige Ausbrüche mit dem Serotyp 8 nachgewiesen. In Italien wurden im Februar 33 BTV-Ausbrüche, verteilt über das ganze Land, bestätigt.
Ein amtliches Impfprogramm gegen BT wird aktuell in Österreich nicht durchgeführt, jedoch empfiehlt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die Impfung aller empfänglichen Tierarten jedenfalls gegen alle in Österreich auftretenden Serotypen, also Serotyp 3 und Serotyp 4. Auf freiwilliger Basis und Kosten der Tierhalter:innen ist eine Impfung gegen die Serotypen 1, 2, 4 oder 8 amtlich gestattet und ein inaktivierter Impfstoff ist zugelassen. Für den Serotyp 3 gibt es derzeit drei inaktivierte Impfstoffe auf dem Markt, welche bezogen werden können. Davon ist ein Impfstoff noch aufgrund der Anwendungserlaubnis mittels Verordnung anwendbar und zwei Impfstoffe haben bereits eine Marktzulassung. Die Vorgaben des Tiergesundheitsgesetzes und der Bluetongue-Bekämpfungs-Verordnung sind bei Impfungen gegen alle genannten Serotypen einzuhalten. Nach Herstellerangaben und Erfahrungen aus Ländern, in denen diese Impfstoffe bereits eingesetzt werden, bieten diese Impfungen keinen vollständigen Schutz vor einer Infektion, schützen jedoch vor einem schwerem Krankheitsverlauf (vermindertes Tierleid) und reduzieren die Virämie. Die Impfung von empfänglichen Tieren, besonders Schafen, wird daher dringend empfohlen.
Das deutsche Referenzlabor (Friedrich-Loeffler-Institut) hat die Nachweisbarkeit von Antikörpern nach Impfung mit verschiedenen BTV-3 Impfstoffen in Labortests untersucht. Zusätzlich sollten Tiere nach Möglichkeit zwischen Abend- und Morgendämmerung in den Stall gebracht werden (Insektengitter an den Fenstern und Türen schließen) um einen Stich von infizierten Gnitzen zu verhindern, die zu diesen Zeiten besonders aktiv sind. Der Einsatz von Insektiziden/Repellentien ist unter Einhaltung der Vorschriften zur Anwendung ebenfalls möglich und bietet einen zusätzlichen Schutz vor einer Übertragung.
Weitere Informationen über die Blauzungenkrankheit finden Sie hier. Die Daten auf dieser Seite werden zweimal wöchentlich aktualisiert.
Dez | Jan | Feb | |
---|---|---|---|
Österreich | 76 | 0 | 0 |
Italien | 3 | 0 | 0 |
Polen | 2 | 1 | 0 |
Slowenien | 0 | 0 | 2 |
GESAMT | 81 | 1 | 2 |
Quellen
KVG, Europäischen Kommission, Slowenisches Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Ernährung, FLI, Niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbraucherproduktsicherheit, Dänische Veterinär- und Lebensmittelbehörde, Französisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forstwirtschaft, Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, IZS, Italien, RIS
Im Berichtszeitraum (Stichtag 03.03.2025) wurde in Europa kein Ausbruch von EHD in das ADIS gemeldet.
In den bereits bekannten Gebieten in Frankreich wurden zwischen dem 1. Juni 2024 und dem 27. Februar 2025 3.800 EHD-Ausbrüche nachgewiesen, wobei noch nicht alle in das ADIS gemeldet worden sind. Das sind etwa 140 Ausbrüche mehr, als bis Ende Jänner dieses Jahres nachgewiesen worden sind.
Aufgrund der jahreszeitlich bedingten Witterung und dem damit verbunden Aktivitätsrückgang der übertragenden Insekten, ist weiterhin mit vergleichsweise niedrigen Fallzahlen zu rechnen.
Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering eingestuft.
RI | CE | SO | RI | CE | SO | RI | CE | SO | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
GESAMT | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Kommentar
Die Epizootische Hämorrhagie ist eine Viruserkrankung wildlebender und domestizierter Wiederkäuer sowie Kameliden. Auslöser ist ein mit dem Virus der Blauzungenkrankheit verwandtes Virus (EHDV). Die Übertragung erfolgt über den Stich/Biss von Insekten (Gnitzen). In gemäßigten Zonen erfolgt daher eine Infektion üblicherweise im Spätsommer/Herbst. Menschen sind von der Erkrankung nicht betroffen. Seit 2022 tritt die EHD auch in Europa auf. In Österreich ist die EHD bisher noch nicht vorgekommen. Die EHD ist eine wichtige Differentialdiagnose zur Blauzungenkrankheit bei Hirschen und Rindern. Schafe und Ziegen erkranken üblicherweise nicht an einer EHDV-Infektion.
Quellen
ADIS, Französisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forstwirtschaft
Außerhalb des Berichtszeitraums Februar meldete Ungarn am 7. März einen Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in einem Milchrinderbetrieb mit 1418 empfänglichen Tieren in der Region Györ. Zuvor waren bei Tieren in diesem Betrieb klinische Symptome festgestellt worden. Neben der Keulung aller empfänglichen Tiere des Betriebes, unschädlicher Entsorgung der Tierkörper und -produkte, sowie Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, wurden um den Ausbruchsbetrieb eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet. Aktuell werden in Ungarn umfassende Untersuchungen durchgeführt, um eine mögliche weitere Ausbreitung festzustellen.
Im Berichtszeitraum Februar (Stichtag 03.03.2025) wurden acht Ausbrüche aus der Türkei, in der die MKS endemisch vorkommt, in das ADIS gemeldet.
Bereits am 10. Jänner meldete Deutschland einen Ausbruch der Maul- und Klauenseuchen (MKS) in einer Haltung von 14 Wasserbüffeln in Brandenburg. Die eingerichteten Restriktionszonen (Schutzzone 3 km Radius, Überwachungszone 10 km Radius) bleiben bis zum 11. April bestehen. Alle durchgeführten Laboruntersuchungen empfänglicher Tiere innerhalb der Restriktionszonen, von verbrachten Tieren aus diesen Zonen und von Wildtieren waren negativ. Derzeit gibt es keine Anzeichen, dass sich die MKS in Deutschland verbreitet hat.
Aufgrund des kürzlichen MKS-Ausbruchs Deutschland und des aktuellen Ausbruchs in Ungarn, wo eine mögliche Ausbreitung derzeit noch untersucht wird, wird das Risiko für Österreich aktuell als hoch bewertet. Hinweise darauf, dass die MKS bereits nach Österreich eingeschleppt wurde, bestehen derzeit nicht. Die AGES untersucht zur Abklärung anderer Krankheiten eingesendete Proben von Rindern, Schafen und Ziegen auch auf MKS. Tierhalter:innen von empfänglichen Tierarten sollten auf eine konsequente Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen achten und dazu beitragen, dass das MKS-Virus nicht durch infizierte Tiere nach Österreich eingeschleppt wird.
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Rindern, Büffeln, Schweinen, Ziegen, Schafen und anderen Paarhufern. Auch wildlebende Paarhufer, wie Hirsche, Antilopen, Wildschweine, Giraffen und Kamele können erkranken. Pferde sind für die MKS nicht empfänglich. Das MKS-Virus ist nahezu weltweit verbreitet und kommt in Afrika, Asien, dem mittleren Osten und in Teilen Südamerikas endemisch vor. In Österreich trat die MKS das letzte Mal im Jahr 1981 auf.
Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, deren Produkten (z. B. Milch, Fleisch, Samen) und deren Ausscheidungen oder durch kontaminierte Gegenstände. Eine Übertragung über die Luft ist ebenfalls möglich (bis zu 60 km).
Generelle Symptome bei allen empfänglichen Tieren sind Blasenbildung (Aphten) im Maulbereich, am Euter und an den Klauen, Fieber, Schmerzen, Apathie, Appetitlosigkeit, Lahmheit und Rückgang der Milchleistung. Bei Verdachtsfällen oder einem unklaren Krankheitsbild empfänglicher Tierarten sollte immer eine Ausschlussuntersuchung auf MKS erfolgen.
Eine prophylaktische Impfung ist in der EU verboten. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere. In einem MKS-positiven Betrieb müssen alle empfänglichen Tiere getötet werden.
Eine Infektion des Menschen mit dem Erreger ist gelegentlich aufgetreten, führt aber in der Regel nicht zu einer Erkrankung.
Merkblätter des BMSGPK mit Allgemeinen Informationen, Informationen für Tierärzte und Informationen für Landwirte, Viehhändler, Schlachtpersonal, etc. stehen zur Verfügung.
Dez | Jan | Feb | |
---|---|---|---|
Türkei | 6 | 37 | 8 |
Deutschland | 0 | 1 | 0 |
GESAMT | 6 | 38 | 8 |
Aktualisiert: 08.09.2023
Allgemeiner Rückgang der Ausbrüche bei Wildschweinen, mit Ausnahme der baltischen Staaten und Italien