Tierseuchenradar – Dezember 2022
Im österreichischen Tierseuchenradar werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für Österreich relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche Risiken für Österreich früh erkannt und kommuniziert werden. Der Tierseuchenradar erscheint monatlich.
Für Deutschland und die Schweiz stehen mit dem Radar Bulletin entsprechend länderspezifische Beurteilungen der Tierseuchen-Risiken monatlich zur Verfügung.
Im folgenden Tierseuchenradar stellt ein "Ausbruch" einen im Animal Disease Information System (ADIS) gemeldeten Nachweis einer Tierseuche dar (Betriebe bei gehaltenen Tieren; Fundorte bei Wildtieren). Von einem Ausbruch betroffene Einzeltiere werden als "Fall" bezeichnet. Ein "Seuchengeschehen" stellt alle Ausbrüche dar, die in einem konkreten Zusammenhang stehen.
Die Datenabfrage erfolgt im ADIS zum angegebenen Stichtag. Nachmeldungen von Ausbrüchen nach dem Stichtag der Abfrage werden nicht dargestellt. Daraus können sich Unterschiede in den Ausbruchszahlen zu früheren Ausgaben des Tierseuchenradars ergeben.
Gesichtete Quellen: ADIS
Definition der Ampelfarben:
Rot-Schwarz: Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen. | |
Rot: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen. | |
Orange: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt. | |
Grün: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig. |
Neue Meldungen | Okt. | Nov. | Dez. | |
---|---|---|---|---|
ASP | Afrikanische Schweinepest: Im Dezember 2022 wurden in Europa 29 Ausbrüche bei Hausschweinen und 785 bei Wildschweinen gemeldet. Im Vergleich zum Vormonat hat sich die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen nicht wesentlich verändert. Die Situation in den Nachbarländern bleibt für Österreich besorgniserregend, da Ungarn, die Slowakei, Tschechien, Deutschland und Italien im Dezember weitere Ausbrüche von ASP bei Wildschweinen gemeldet haben. Aufgrund der geringen Entfernung zur österreichischen Staatsgrenze und den zuletzt beobachteten großen Ausbreitungssprüngen (Italien, Deutschland) wird das Risiko für Österreich als hoch eingestuft. | |||
HPAI |
Hochpathogene aviäre Influenza: Im Dezember 2022 wurden in Europa
426 Ausbrüche von HPAI A(H5N*) aus 19 Ländern gemeldet (im Vormonat
448 Ausbrüche aus 21 Ländern). Ausbrüche gab es bei
Geflügel in Deutschland, Frankreich, Ungarn,
Italien, Belgien, Spanien, Polen, Dänemark, Tschechien und Zypern.
Ausbrüche bei Wildvögeln in Frankreich,
Deutschland, Niederlande, Ungarn, Italien, Belgien, Spanien, Polen,
Dänemark, Irland, Norwegen, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowenien,
Zypern, Luxemburg und Österreich. Vögel in
Gefangenschaft waren in Frankreich, Deutschland,
Niederlande, Belgien, Polen und Zypern von der HPAI
betroffen. Im Dezember wurde in Österreich HPAI bei einem Schwan (Wildvogel) in Wien bestätigt. Es besteht ein hohes Risiko eines Eintrages auch in Nutzgeflügelbestände und Haltungen von Vögeln in Gefangenschaft sowie weiterer Ausbrüche bei Wildvögeln. |
|||
RABIES | Tollwut: Ausbrüche waren in der Slowakei, Rumänien, Moldawien und der Türkei zu verzeichnen. Für Heimtiere, die mit Flüchtlingen aus der Ukraine in die EU kommen, gelten weiterhin erleichterte Einreisebedingungen. Österreich ist seit 2008 anerkannt frei von terrestrischer Tollwut. Das Risiko eines Neueintrags des Tollwutvirus erhöht sich tendenziell mit der Ausbreitung in Osteuropa, wird aber aktuell noch als gering eingestuft. | |||
BT | Blauzungenkrankheit: Im Dezember wurden 4 BT-Ausbrüche (BTV Serotyp 4) bei Ziegen aus Zypern in das ADIS gemeldet. Im Vormonat November wurden in Europa keine BT-Ausbrüche gemeldet. Das Risiko für Österreich wird als gering eingestuft. | |||
WNF | West Nil Fieber: Im Dezember wurden 5 WNF-Ausbrüche in Europa gemeldet (Vormonat 23 Ausbrüche). Betroffen waren Pferde (3 Ausbrüche) und Vögel (2 Ausbrüche). Im Vormonat November erfolgte ein Nachweis bei einer Aaskrähe in Wien. Das Risiko für Österreich wird als gering eingestuft. |
Situation
Situation in Österreich
Österreich ist bisher von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verschont geblieben, allerdings kommt sie in einigen direkten Nachbarländern wie Ungarn, der Slowakei, Tschechien, Deutschland und Italien vor.
Situation in Europa
Im Dezember 2022 wurden in Europa 29 Ausbrüche bei Hausschweinen und 785 bei Wildschweinen in das ADIS gemeldet. Im Vergleich zum November hat sich die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen und bei Wildschweinen nicht wesentlich verändert (im Vormonat 38 bzw. 818 Ausbrüche, siehe Tabelle ASP-Ausbrüche und Abbildung ASP-Karte).
Hausschweine
Im Berichtszeitraum kam es in Österreichs Nachbarländern (Deutschland, Italien, Slowakei, Ungarn, Tschechien) zu keinen weiteren Ausbrüchen der ASP bei Hausschweinen.
Im Dezember 2022 (Stichtag: 03.01.2023) wurden weitere Ausbrüche aus Rumänien (16), Serbien (7), Moldawien (3), aus der Ukraine (2) und ein einzelner Ausbruch aus Nordmazedonien gemeldet (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche). Die meisten ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen ereigneten sich in Kleinhaltungen, allerdings war in Moldawien auch ein Betrieb mit mehr als 500 Tieren betroffen. Dies war ein kommerzieller Betrieb mit 29.500 Tieren in Nisporeni, Zentralmoldawien, grenznah zu Rumänien. Das Vorhandensein von ASP wurde bestätigt, nachdem 17 Schweine tot aufgefunden wurden. Der Rest der Tiere wurde nach Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung gekeult.
Nachdem 20 Monate lang keine positiven Fälle gemeldet wurden, wurde das Virus der ASP Anfang Dezember in der südlichen Region der Ukraine erneut nachgewiesen. Zwei Kleinhaltungen mit insgesamt 141 Schweinen waren betroffen. Die Betriebe befanden sich etwa 25 Kilometer voneinander entfernt.
Wildschweine
Im Dezember 2022 (Stichtag: 03.01.2023) meldeten 12 Länder, von denen 5 an Österreich grenzen, Ausbrüche von ASP bei Wildschweinen. Die meisten Ausbrüche wurden in Polen (339) gemeldet, gefolgt von Lettland (95), Deutschland (94) und Slowakei (56).
Im Vergleich zum November (230) berichtete Deutschland im Dezember (94) einen Rückgang der ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen. Die Ausbrüche aus Deutschland ereigneten sich in Brandenburg und in Sachsen.
Italien hat 26 weitere Ausbrüche bei Wildschweinen in den Regionen Piemont und Ligurien gemeldet. Seit Anfang September 2022 wurden in Rom und Umgebung keine weiteren positiven ASP-Fälle gemeldet. Sardinien hat einen einzelnen Ausbruch bei einem Wildschwein gemeldet. Seit 2019 basieren alle gemeldeten Ausbrüche auf Sardinien nur auf dem Nachweis von Antikörpern, es wurden seitdem keine viruspositiven Tiere mehr gefunden.
Wie im November schon berichtet wurde, meldete Tschechien im aktuellen Berichtszeitraum (2. Dezember 2022) das Auftreten der ASP bei einem jungen (25 kg) Wildschwein, das von einem Auto angefahren wurde. Der Fund erfolgte im Norden des Landes in der Region Liberec (Gemeinde Jindrichovice pod Smrkem), unweit der Grenzen zu Polen und Deutschland.
Zu den weiteren Nachweisen in Europa siehe Tabelle ASP-Ausbrüche und zur räumlichen Verteilung siehe Detaildarstellung in der Abbildung ASP-Karte.
HS | WS | HS | WS | HS | WS | |
---|---|---|---|---|---|---|
Polen | 0 | 137 | 0 | 219 | 0 | 339 |
Deutschland | 0 | 68 | 0 | 230 | 0 | 94 |
Lettland | 0 | 90 | 0 | 114 | 0 | 95 |
Rumänien | 40 | 21 | 34 | 43 | 16 | 37 |
Bulgarien | 0 | 54 | 0 | 58 | 0 | 36 |
Litauen | 0 | 18 | 1 | 57 | 0 | 31 |
Slowakei | 0 | 11 | 0 | 37 | 0 | 56 |
Ungarn | 0 | 19 | 0 | 26 | 0 | 27 |
Serbien | 3 | 5 | 1 | 15 | 7 | 31 |
Italien (ohne Sardinien) | 0 | 5 | 0 | 7 | 0 | 26 |
Estland | 0 | 5 | 0 | 5 | 0 | 11 |
Nordmazedonien | 4 | 1 | 1 | 4 | 1 | 0 |
Moldawien | 0 | 0 | 1 | 0 | 3 | 0 |
Sardinien | 0 | 0 | 0 | 3 | 0 | 1 |
Ukraine | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 |
Tschechien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
GESAMT | 47 | 434 | 38 | 818 | 29 | 785 |
Folgen für Österreich
Für Österreich bleibt das Risiko einer Einschleppung von ASP hoch. Es wird eindringlich vor dem Mitbringen von Schweine- oder Wildschweinefleisch und anderen von diesen Tieren stammenden Produkten aus betroffenen Gebieten gewarnt. Das ASP-Virus ist extrem lange in der Umwelt überlebensfähig, vor allem in Blut, Fleischprodukten und Kadavern.
In Österreich müssen seit Ende 2019 zum Zweck der Früherkennung alle tot aufgefundenen Wildschweine gemeldet und von der AGES auf das ASP-Virus untersucht werden. Daneben erfolgt auch eine Untersuchung von Aborten sowie von klinisch oder pathologisch auffälligen Hauschweinen und von Organproben gemäß dem ASP- und KSP-Stichprobenplan.
Tierhalter können die “ASP-Risikoampel” oder den online Fragebogen “Biocheck” verwenden, um die Biosicherheit ihrer Betriebe kostenlos und anonym zu überprüfen und zu verbessern.
Im seit 21. April 2021 geltenden Tiergesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/429) und den in Abhängigkeit davon geltenden zusätzlichen Rechtsakten der Europäischen Kommission, im Besonderen der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687, der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 (zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/2568, vom 21. Dezember 2022) und der ASP-Verordnung 2005 sind Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest festgelegt. Im Anhang Teil I bis III der Durchführungsverordnung 2022/2568 sind die geltenden Gebiete (Sperrzonen I, II und III) mit erhöhtem Risiko einer Ausbreitung der ASP aufgeführt.
Einen Überblick über die ASP-Zonierungsmaßnahmen in Europa erhalten Sie auf den interaktiven Karten der EU-Kommission.
Kommentar
Wie schon im Vorjahr beobachtet wurde, scheint generell die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen in Europa in den Sommermonaten (ab Juli/August) anzusteigen und in den kalten Monaten zu sinken (Abbildung ASP-Verlauf). Im Gegensatz dazu steigt die Anzahl der gemeldeten Ausbrüche beim Wildschwein in den kälteren Wintermonaten (für einen Vergleich siehe Abbildung ASP-Verlauf im Bericht von März 2022).
In der epidemiologischen Analyse von EFSA werden einige mögliche Faktoren genannt, die diese Saisonabhängigkeit erklären könnten.
Bei Hausschweinen werden Faktoren im Zusammenhang mit der Erntesaison, wie z.B. die Verwendung von kontaminiertem Grünfutter/Einstreu und der Einsatz von externen Erntehelfern, als mögliche Ursache für die Zunahme der gemeldeten ASP-Ausbrüche in den Sommermonaten diskutiert. Das Ernten von Feldfrüchten im Sommer oder das Vorbereiten der Felder im Frühjahr könnte zu einem erhöhten Verkehr von Fahrzeugen in und aus den Schweinebetrieben sowie in und aus potenziell kontaminierten Gebieten führen.
Bei Wildschweinen werden Faktoren im Zusammenhang mit der Jagdsaison als Erklärung für die Zunahme von ASP-Ausbrüchen im Winter genannt. Generell steigt die Sterblichkeit von Wildschweinen im Winter aufgrund der Jagd und der geringeren Futterverfügbarkeit. Darüber hinaus erleichtert die dünnere Vegetation das Auffinden von Kadavern und die kalte Temperatur ermöglicht eine lange Haltbarkeit der Kadaver bzw. des Virus in der Umwelt.
Für Österreich bleibt der indirekte Eintrag von ASP durch den Menschen aus von ASP betroffenen Ländern das vordergründige Risiko.
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Falles zur österreichischen Staatsgrenze 108 km und befindet sich in der Slowakei (siehe Abbildung ASP-Distanz).
Quellen
Situation
Situation in Österreich
Am 30. Dezember erfolgte durch die AGES die Bestätigung der HPAI A(H5N1) bei einem Schwan (Wildvogel) in Wien. Der Fundort des betroffenen Tieres liegt innerhalb eines ausgewiesenen Gebiets mit erhöhtem Geflügelpestrisiko (ab 10. Jänner gilt gemäß der 1. Novelle 2023 der Geflügelpest-Verordnung 2007 das gesamte Bundesland Wien als Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko). Im November waren mehrere Hühner und Gänse in einer Hobbyhaltung (Vögel in Gefangenschaft) in der Steiermark von der HPAI betroffen, dieser Ausbruch wurde nach Abschluss aller behördlichen Maßnahmen für beendet erklärt.
Aufgrund des Ausbruchs von HPAI A(H5N1) im Berichtszeitraum in Österreich und in Nachbarländern in unmittelbarer Nähe zur Staatsgrenze ist das Risiko weiterer HPAI-Ausbrüche für Österreich als hoch zu bewerten. Durch einsetzende Kälteperioden ist zudem mit einem Viruseintrag nach Österreich durch Wanderungs- und Ausweichbewegungen von Wildvögeln zu rechnen. Die anhaltend steigende Zahl der Ausbrüche in Nutzgeflügelbeständen in Europa verdeutlicht das bestehende Risiko einer Übertragung auch auf Geflügelbestände und nachfolgender Sekundärausbrüche.
Am 10. Jänner ist die 1. Novelle 2023 der Geflügelpest-Verordnung 2007 in Kraft getreten.
Situation in Europa
Im Dezember 2022 wurden in Europa bei Geflügel 242 Ausbrüche von HPAI A(H5N*), bei Wildvögeln 111 Ausbrüche und bei Vögeln in Gefangenschaft 73 Ausbrüche gemeldet (Stichtag: 03.01.2023). Die Gesamtzahl von 426 gemeldeten Ausbrüchen hat sich im Vergleich zum Vormonat (448 Ausbrüche) leicht verringert. Im Berichtszeitraum wurden in 19 Ländern HPAI A(H5N*) Ausbrüche bei Geflügel, Wildvögeln oder Vögeln in Gefangenschaft nachgewiesen (Vormonat 21 Länder). Nachdem in den vergangenen Sommermonaten fast ausschließlich Wildvögel betroffen waren, steigt mit Winterbeginn der Anteil der Ausbrüche in Geflügelbetrieben und bei Vögeln in Gefangenschaft an den Gesamtmeldungen weiter an (siehe Abbildung HPAI-Verlauf). Zum Stichtag gingen im ADIS Meldungen aus Polen, Tschechien, Zypern und Luxemburg ein, nachdem im November dort keine Ausbrüche auftraten. Wie im Vormonat meldeten weiterhin Deutschland, Frankreich, Niederlande, Ungarn, Italien, Belgien, Spanien, Irland, Norwegen, Dänemark, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowenien und Österreich Ausbrüche von HPAI. Keine Nachweise von HPAIV mehr wurden aus Island, Kroatien, Serbien, Moldawien, Nordmazedonien und Portugal gemeldet (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).
Mit Deutschland, Italien, Tschechien, Schweiz, Ungarn und Slowenien erfolgten im Dezember somit in sechs Nachbarländern Österreichs HPAI-Ausbruchsmeldungen. Insgesamt befindet sich der Schwerpunkt des Seuchengeschehens weiter an den Küstengebieten der Nord- und Ostsee sowie des Atlantiks. Die Zunahme der Ausbruchsmeldungen und Clusterbildung im Süden und Osten Europas zeigt jedoch eine fortschreitende Verteilung der Ausbrüche über ganz Europa, wie dies bereits in den Wintermonaten der vergangenen Jahre zu beobachten war (siehe Abbildung HPAI-Karte).
Einen umfassenden Überblick der European Food Safety Authority (EFSA) über den aktuellen Seuchenzug und den Vergleich zu vorherigen Jahren finden Sie hier.
Das Europäische Referenzlabor für Aviäre Influenza (EURLAI) stellt in einem Datenportal detaillierte Informationen über HPAI-Ausbrüche in Europa zur Verfügung.
Geflügel
Im Dezember steigt die Zahl der europaweit in das ADIS gemeldeten Ausbrüche von HPAI A(H5N*) bei Geflügel von 156 Ausbrüchen im Vormonat auf 242 Ausbrüche weiter stark an. Mit Frankreich (161 Ausbrüche), Polen (33 Ausbrüche), Ungarn (23 Ausbrüche), Tschechien (9 Ausbrüche), Deutschland (8 Ausbrüche), Italien (3 Ausbrüche), Belgien (2 Ausbrüche) sowie Spanien, Dänemark und Zypern mit jeweils 1 Ausbruch meldeten 10 Länder HPAI-Ausbrüche im Berichtszeitraum (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).
Im Dezember liegt der Schwerpunkt des Seuchengeschehens bei Geflügel weiterhin in den Küstengebieten im Norden und Westen Europas. Vermehrt sind jedoch auch Geflügelhaltungen im Süden und Osten Europas betroffen, wo es teilweise zu Clusterbildungen kommt (siehe Abbildung HPAI-Karte).
Mit einer Entfernung von 22 km trat der HPAI-Ausbruch bei Geflügel in Tschechien mit der geringsten Distanz zur österreichischen Staatsgrenze auf (siehe Abbildung HPAI-Distanz).
Wildvögel
Die Anzahl der HPAI-Meldungen bei Wildvögeln ist im Dezember in Europa mit 111 Ausbrüchen im Vergleich zum Vormonat (228 Ausbrüche) deutlich gesunken. Als Grund dafür wird von der EFSA eine rückläufige Anzahl der HPAI-Ausbrüche in Brutkolonien von Seevögeln in Küstengebieten angegeben, wobei die Anzahl der positiven Nachweise bei Wassergeflügel jedoch im Gegensatz dazu deutlich gestiegen ist. Die im Beobachtungszeitraum festgestellten Ausbrüche bei Wildvögeln sind wieder vermehrt auch in südlichen und östlichen Regionen Europas lokalisiert (siehe Abbildung HPAI-Karte). Die Zahl der betroffenen Länder steigt mit 18 im Vergleich zum Vormonat (17 Länder). Wie im Vormonat meldeten weiterhin Deutschland (16 Ausbrüche), Frankreich (14 Ausbrüche), Niederlande (14 Ausbrüche), Italien (13 Ausbrüche), Dänemark (11 Ausbrüche), Spanien (8 Ausbrüche), Belgien (7 Ausbrüche), Schweden (4 Ausbrüche), Irland (2 Ausbrüche), Rumänien (2 Ausbrüche), Schweiz (2 Ausbrüche), Norwegen (1 Ausbruch) und Slowenien (1 Ausbruch) positive Nachweise von HPAI A(H5N*) bei Wildvögeln (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Polen (12 Ausbrüche), Ungarn (1 Ausbruch), Zypern (1 Ausbruch), Luxemburg (1 Ausbruch) und Österreich (1 Ausbruch) meldeten im Dezember HPAI (H5N*)-Nachweise, nachdem im Vormonat aus diesen Ländern keine Meldungen in das ADIS erfolgten. Im Gegensatz zum Vormonat erfolgten im Dezember keine Meldungen aus Island, Kroatien, Serbien und Portugal.
Naheliegende Ausbrüche von HPAI A(H5N1) bei Wildvögeln traten im Dezember in Slowenien in 14 km Entfernung zur österreichischen Staatsgrenze auf (siehe Abbildung HPAI-Distanz).
Vögel in Gefangenschaft
Im Dezember steigt die Zahl der gemeldeten Ausbrüche von HPAI A(H5N*) bei Vögeln in Gefangenschaft von 64 Ausbrüchen im Vormonat auf 73 Ausbrüche weiter an. Nachweise erfolgten mit Deutschland (60 Ausbrüche), Frankreich (7 Ausbrüche), Belgien (3 Ausbrüche), Polen (1 Ausbruch), Niederlande (1 Ausbruch) und Zypern (1 Ausbruch) in 6 Ländern (Vormonat 8 Länder). Im Gegensatz zum Vormonat erfolgten aus Italien, Schweiz, Österreich und Nordmazedonien keine HPAI-Meldungen mehr bei Vögeln in Gefangenschaft.
GE | WV | VG | GE | WV | VG | GE | WV | VG | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Frankreich | 27 | 24 | 25 | 47 | 21 | 15 | 161 | 14 | 7 |
Deutschland | 22 | 29 | 2 | 12 | 53 | 39 | 8 | 16 | 60 |
Niederlande | 15 | 46 | 8 | 4 | 55 | 3 | 0 | 14 | 1 |
Ungarn | 0 | 0 | 0 | 66 | 0 | 0 | 23 | 1 | 0 |
Italien | 6 | 10 | 0 | 20 | 23 | 1 | 3 | 13 | 0 |
Belgien | 4 | 24 | 5 | 1 | 26 | 3 | 2 | 7 | 3 |
Spanien | 0 | 37 | 0 | 0 | 8 | 0 | 1 | 8 | 0 |
Polen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 33 | 12 | 1 |
Dänemark | 0 | 4 | 1 | 1 | 9 | 0 | 1 | 11 | 0 |
Island | 0 | 4 | 0 | 0 | 7 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Irland | 0 | 1 | 2 | 2 | 3 | 0 | 0 | 2 | 0 |
Norwegen | 1 | 2 | 0 | 1 | 5 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Rumänien | 0 | 0 | 0 | 0 | 7 | 0 | 0 | 2 | 0 |
Tschechien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 9 | 0 | 0 |
Schweden | 0 | 2 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 | 4 | 0 |
Schweiz | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 1 | 0 | 2 | 0 |
Slowenien | 0 | 1 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Kroatien | 0 | 1 | 0 | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Serbien | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Zypern | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 | 1 |
Österreich | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 1 | 0 |
Bulgarien | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Luxemburg | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Moldawien | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Nordmazedonien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 |
Portugal | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 76 | 185 | 43 | 156 | 228 | 64 | 242 | 111 | 73 |
Folgen für Österreich
Mit 10. Jänner 2023 ist die 1. Novelle 2023 der Geflügelpest-Verordnung 2007 in Kraft getreten. In Teil A der Anlage 1 (zu § 8) sind die Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko ausgewiesen, gemäß Teil B gilt das gesamte übrige Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko.
In Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko müssen Geflügel und Vögel in Gefangenschaft bis auf weiteres in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen gehalten werden. Dies gilt für alle Betriebe und Haltungen mit 50 oder mehr Tieren. Betriebe und Haltungen mit weniger als 50 Tieren sind von dieser Stallpflicht jedoch nur ausgenommen, sofern zumindest die in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko verpflichtenden Maßnahmen umgesetzt werden. Bei gemischten Haltungen mit Enten und Gänsen ist die Trennung von anderem Geflügel und der Schutz von Geflügel vor Kontakt zu Wildvögeln sicherzustellen. Die Tiere dürfen nur im Stall oder unter einem Unterstand gefüttert und getränkt werden, Wildvögel dürfen nicht mit Futter oder Wasser in Berührung kommen, das für Geflügel oder Vögel in Gefangenschaft bestimmt ist. Ausläufe müssen gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchssicher abgegrenzt sein.
Weitere Pflichten von Tierhaltern in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko sind in der Geflügelpest-Verordnung 2007 aufgeführt. Die aktuellen Fassung finden Sie hier.
Eine Karte mit den Risikogebieten finden Sie hier.
Mit der “AI-Risikoampel” oder dem Online-Fragebogen “Biocheck” stehen kostenlose und anonyme Möglichkeiten zur Überprüfung des Status der Biosicherheit zur Verfügung. Beispiele für Informationsmaterial finden Sie für private Geflügelhaltungen hier und für Geflügelbetriebe hier.
Tot aufgefundene Wildwasservögel und Greifvögel müssen unmittelbar der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet und untersucht werden, damit Viruseinträge frühzeitig erkannt und dementsprechende Maßnahmen getroffen werden können.
Jede Geflügelhaltung ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/641 der Kommission vom 16. April 2021, betreffend Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit Ausbrüchen der hochpathogenen aviären Influenza in bestimmten Mitgliedstaaten (zuletzt geändert durch Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1200) werden die Schutz- und Überwachungszonen auf Unionsebene ausgewiesen. Diese sind nach dem Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza bei Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln gemäß Artikel 21 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 einzurichten.
Kommentar
Die HPAI-Saison 2022/2023 begann mit 1. Oktober und wie in den vergangenen Jahren ist mit Beginn der Wintermonate ein deutlicher Anstieg der Ausbrüche zu beobachten. Hauptsächlich betroffen sind derzeit Geflügel und Vögel in Gefangenschaft während bei Wildvögeln weniger häufig HPAIV nachgewiesen wird als in den vorherigen Monaten. Nach einem Eintrag von HPAIV in Betriebe oder Haltungen durch Wildvögel besteht ein besonderes Risiko einer weiteren Verschleppung und dess Auftretens von Sekundärausbrüchen. Laut EFSA, ECDC und EURL sind im Zeitraum vom 16. März bis 10. Juni 2022 86 % der Ausbrüche bei Geflügel in Europa auf Übertragungen zwischen Betrieben zurückzuführen. Nach Einschätzung der Europäischen Kommission sind auch die derzeitigen Ausbrüche bei Geflügel in Ungarn Sekundärausbrüche. Aufgrund steigender Ausbruchszahlen bei Geflügel hat Frankreich die Bekämpfungsmaßnahmen im Ausbruchsfall bereits verschärft.
Entsprechend der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren ist in den kommenden Wochen mit einem deutlichen Anstieg der Ausbruchszahlen zu rechnen. Neben den heimischen Wildvögeln, die weiterhin als Erregerreservoir dienen können, ist nach einem bislang milden Winter bei einsetzenden Kälteperioden mit Ausweich- und Wanderungsbewegungen von Wildvögeln zu rechnen, die eine weitere Verbreitung von HPAIV und eine Steigerung des Infektionsdrucks zur Folge haben.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 03.01.2023) wurden in Europa 10 RABIES-Ausbrüche (Vormonat 55 Ausbrüche) verzeichnet. Die Slowakei meldete einen Tollwutfall bei einer Hündin. Diese Hündin wurde mit ihren Welpen an der Grenze zur Ukraine gefangen und noch symptomlos nach Trenčín in Quarantäne verbracht, wo die Hündin Symptome entwickelte und schließlich starb. Die Stadt Trenčín ist nur etwa 80 km von der Grenze zu Österreich entfernt. Die Infektion hat nach Information der slowakischen Veterinärverwaltung aber im slowakisch-ukrainischen Grenzgebiet stattgefunden. Als Reaktion auf diesen importierten Fall hat die Slowakei die kriegsbedingt erleichterten Reiseverkehrsregelungen für Flüchtlinge aus der Ukraine in Begleitung von Heimtieren aufgehoben (Quelle)
Rumänien meldete insgesamt fünf Tollwutfälle (drei Rinder, ein Hund und ein Fuchs). In Moldawien waren ein Hund und ein Goldschakal betroffen und in der Türkei ein Rind und ein Hund (für einen Überblick über die letzten drei Monate siehe Tabelle RABIES-Ausbrüche).
Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|
Türkei | 27 | 40 | 2 |
Rumänien | 5 | 10 | 5 |
Moldawien | 2 | 1 | 2 |
Ungarn | 0 | 3 | 0 |
Frankreich | 1 | 0 | 0 |
Polen | 0 | 1 | 0 |
Slowakei | 0 | 0 | 1 |
GESAMT | 35 | 55 | 10 |
Kommentar
Eines der größten Risiken der Wiedereinschleppung von Tollwut in eine tollwutfreie Population ist der Transport von nicht geimpften Tieren aus Ländern mit endemischer Tollwut. Die Überwachungsmaßnahmen sollten darauf abzielen, die illegale Einfuhr von tollwütigen oder nicht geimpften Welpen zu bekämpfen.
Informationen zu den kriegsbedingt erleichterten Reiseverkehrsregelungen für Flüchtlinge aus der Ukraine in Begleitung von Heimtieren finden Sie hier.
Österreich wurde 2008 für frei von terrestrischer Tollwut erklärt. Der letzte Ausbruch mit einem Feldvirus wurde 2002 detektiert. Weitere Informationen über Tollwut finden Sie hier.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 03.01.2023) meldete Zypern 4 BT-Ausbrüchen bei Ziegen (BTV Serotyp 4) in das ADIS. Im Vormonat November wurden in Europa keine BT-Ausbrüche gemeldet. Zu beachten ist hierbei, dass eine Meldung eines BT-Ausbruchs in das ADIS nur erfolgt, sofern es sich um einen Primär- oder Sekundärausbruch in einem seuchenfreien Mitgliedsstaat, einer seuchenfreien Zone oder einem seuchenfreien Kompartiment handelt. Primärausbrüche müssen in diesem Fall innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden und Sekundärausbrüche spätestens am ersten Arbeitstag der Woche für die Vorwoche. BT-Ausbrüche in NICHT-seuchenfreien Gebieten werden von den Mitgliedsstaaten hingegen in einem jährlichen Bericht an die Kommission und die übrigen Mitgliedsstatten gemeldet und sind somit zum Stichtag der Datenabfrage im ADIS nicht dargestellt. An Österreich grenzende Gebiete mit einem nicht-seuchenfreien Status befinden sich in Italien (Serotyp 1 und 4) und der Schweiz (Serotyp 8). Eine Karte und Tabelle der Mitgliedsstaaten, Zonen und Gebieten mit dem Status seuchenfrei sowie weitere Informationen der Europäischen Kommission finden Sie hier.
In den Jahren 2008 und 2009 traten die ersten BT-Ausbrüche (Serotyp 8) in Österreich auf. Im Zuge eines Seuchenzuges in Südosteuropa wurde 2015 und 2016 auch BTV Serotyp 4 in Österreich nachgewiesen. Seit 2017 wurde bundesweit kein weiterer BT-Ausbruch mehr festgestellt und 2018 wurden sämtliche BTV-4 Restriktionszonen aufgehoben. Aufgrund der Jahreszeit wird das Risiko für Österreich trotz der oben erwähnten Einschränkungen als gering eingestuft. Weitere Informationen über die Blauzungenkrankheit finden Sie hier.
Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|
Zypern | 0 | 0 | 4 |
Spanien | 3 | 0 | 0 |
Portugal | 1 | 0 | 0 |
GESAMT | 4 | 0 | 4 |
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 03.01.2023) wurden mit 5 Ausbrüchen deutlich weniger WNF-Ausbrüche in das ADIS gemeldet als im Vormonat November (23 Ausbrüche, siehe Tabelle WNF-Ausbrüche). Aufgrund der sinkenden Ausbruchsmeldungen und des Rückgangs der betroffenen Länder, durch die jahreszeitlich bedingten geringeren Vorkommen von Stechmücken, wird das Risiko für Österreich als gering eingeschätzt.
Im Berichtszeitraum erfolgten 3 Meldungen (7 im Vormonat) von WNF-Ausbrüchen bei Pferden. Betroffen waren im Dezember Pferde in Italien (1 Ausbruch) und Spanien (2 Ausbrüche).
Bei Vögeln erfolgten im November 2 Meldungen von WNF-Ausbrüchen (16 im Vormonat). Beide Ausbrüche wurden in Italien gemeldet.
Bei WNF handelt es sich um eine Zoonose, die durch den Stich infizierter Gelsen übertragen wird. Der saisonale Anstieg der WNF-Ausbrüche in den Sommermonaten ist eine Folge der Zunahme von Stechmücken. Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) geht von einer Übertragungssaison von Juni bis November aus. Mit dem Gelsen-Monitoring der AGES werden an definierten Standorten in Österreich Stechmücken gesammelt, klassifiziert und auf das WNV untersucht. Seit dem ersten Nachweis einer WNV-Infektion in Österreich bei Greifvögeln 2008 wird bei Wildvögeln ein Überwachungsprogramm durchgeführt. Ebenfalls seit 2008 untersucht die AGES bei entsprechenden pathomorphologischen Hinweisen auch andere Tierarten auf WNV. Nachweise bei Pferden erfolgten erstmals 2016, wobei Pferde ebenso wie Menschen für das Virus Endwirte darstellen, von ihnen geht keine weitere Infektionsgefahr aus. Ein serologisches Überwachungsprogramm bei Pferden wurde 2011 gestartet. Für Pferde stehen mehrere zugelassene Impfstoffe gegen WNV zur Verfügung. Weitere Informationen zur Vorbeugung einer Infektion finden Sie auf der Homepage der AGES. Einen wöchentlichen Überblick des ECDC über die gemeldeten WNF-Ausbrüche bei Pferden, Vögeln und Fälle/Infektionen beim Menschen finden Sie hier.
VO | EQ | VO | EQ | VO | EQ | |
---|---|---|---|---|---|---|
Italien | 34 | 5 | 13 | 4 | 2 | 1 |
Spanien | 4 | 2 | 1 | 0 | 0 | 2 |
Deutschland | 2 | 2 | 1 | 1 | 0 | 0 |
Griechenland | 0 | 4 | 0 | 1 | 0 | 0 |
Frankreich | 0 | 3 | 0 | 1 | 0 | 0 |
Portugal | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Österreich | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 |
Ungarn | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 40 | 19 | 16 | 7 | 2 | 3 |
Aktualisiert: 08.09.2023