Ziel der Schwerpunktaktion war es, die Gehalte der unerwünschten Stoffe Menthofuran, Pulegon und Quassin in Getränken zu ermitteln und die Einhaltung der Grenzwerte zu verifizieren.
Menthofuran und Pulegon sind von Natur aus in der Pfefferminze und der Poleiminze enthalten und weisen einen charakteristischen Geschmack nach Minze und Kampfer auf. Quassin ist ein Bitterstoff, der in Holzgewächsen enthalten ist. Extrakte aus verschiedenen Minze-Sorten und bitteren Holzgewächsen werden alkoholfreien und alkoholischen Getränken zur Geschmacksgebung zugesetzt. Aufgrund der chemischen Struktur wirken Menthofuran, Pulegon und Quassin jedoch toxisch und stehen in Verdacht, krebserregend zu sein. Diese Stoffe dürfen als solche daher nicht zugesetzt werden und unterliegen Höchstmengenbeschränkungen in Getränken.
78 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht:
- Keine Probe wurde beanstandet