Ziel der Schwerpunktaktion war eine Überprüfung der gesetzlich zulässigen Höchstgehalte von Cumarin in feinen Backwaren einschließlich der traditionellen und saisonalen Backwaren und in Frühstücksgetreideerzeugnissen sowie eine Kontrolldatenerhebung in alkoholfreien Kräutersirupen und Kräutergetränken.
Es wurden 57 Proben aus ganz Österreich untersucht.
- bei einer Probe (Gewürzkekse mit Zimt) war der Höchstgehalt für Cumarin überschritten.
Cumarin ist ein Riech- und Geschmacksstoff, der in zahlreichen Pflanzen enthalten ist - beispielsweise in Zimt oder Waldmeister. Die Einnahme des Stoffes in großen Mengen kann bei manchen Personen Leberschädigun-gen verursachen. Die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit 2004 festgelegte tolerierbare tägliche Aufnahmemenge für Cumarin liegt bei 0,1 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag.