Maßnahmen sind entsprechend der behördlichen Vorgaben durchzuführen. Dazu gehören unter anderem,
- Sperre des betroffenen Betriebes
- Keulung aller empfänglichen Tiere im Seuchenbetrieb
- Unschädliche Beseitigung der Tierkadaver sowie Reinigung und Desinfektion
- Etablierung einer Schutzzone (Mindestradius 3 km um den Seuchenbetrieb) und einer Überwachungszone (Mindestradius 10 km um den Seuchenbetrieb) und Untersuchung aller Betriebe mit empfänglichen Tieren in den Zonen
-
Handelsrestriktionen