Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Nahrungsergänzungsmittel aus dem Direktvertrieb und von Webshops

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Pflanzliche Lebensmittel

Endbericht der Schwerpunktaktion A-023-24

Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung der Produkte, die über elektronische Medien (Webshops) vertrieben werden und oftmals mit der „klassischen“ Vorortprobenziehung nicht umfasst sind.

Es wurden 35 Proben aus ganz Österreich untersucht. 22 Proben wurden (teils mehrfach) beanstandet:

  • 16 Proben waren gemäß der Lebensmittelinformations-Verordnung – LMIV, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 zu beanstanden
  • Acht Beanstandungen erfolgten nach der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel – ClaimsV, Verordnung (EG) Nr. 1924/2006
  • Zwei Proben entsprachen nicht der Novel Food Verordnung (EU) 2015/2283
  • Eine Probe war wegen Kennzeichnungsverstößen aufgrund der Nahrungs¬ergänzungs-mittelverordnung – NEMV, BGBl. II Nr. Nr. 88/2004 idgF zu beanstanden

Die Beanstandungen bezüglich unzulässiger Angaben (unzulässige irreführende bzw. krank-heitsbezogene Informationen nach Art. 7 LMIV bzw. nicht zugelassene health claims) erfolgten ausschließlich aufgrund der Auslobungen auf den produktbezogenen Internetseiten.

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Pflanzliche Lebensmittel

Aktualisiert: 18.07.2022

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