Tollwutantikörperbestimmung für Haustiere
ACHTUNG! Aufgrund der Feiertage findet die letzte Tollwuttiter-Untersuchung heuer am Mittwoch, den 18.12.2024 statt. Der nächste Ansatztag ist Mittwoch, der 08.01.2025. In den KW 52/2024 und KW 1/2025 werden keine Ansätze durchgeführt!
Geänderte Einfuhrbedingungen für Hunde, Katzen und Frettchen aus Russland und Belarus in die EU.
Für die (Wieder-)Einreise aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU ist eine Blutuntersuchung mit Bestimmung des Tollwuttiters zum Nachweis der Wirksamkeit der Tollwutimpfung erforderlich. (Es gilt auch die Durchreise durch ein Drittland - z. B. durch Serbien bei der Autofahrt von Österreich nach Griechenland - als Wiedereinreise in die EU.)
Wichtig: der Tollwuttiter muss mindestens 0,5 IU/ml betragen und die Blutentnahme darf frühestens 30 Tage nach der Impfung erfolgen! Eine längere Zeitspanne zwischen Impfung und Blutentnahme ist zulässig, allerdings muss die Impfung zum Zeitpunkt der Probenahme noch gültig sein!
Bei der Wiedereinreise in die EU muss ein gültiger Heimtierausweis mitgeführt werden, in dem die gültige Tollwutimpfung und zusätzlich auch die serologische Tollwutuntersuchung eingetragen ist. Innerhalb Europas gilt die Tollwuttiterbestimmung, sofern das Impfschema eingehalten wird, ein Tierleben lang.
Die Tollwuttiterbestimmung für die Einreise in die EU darf nur in einem EU-anerkannten Labor durchgeführt werden. Wird der Titertest nicht vor der EU-Ausreise durchgeführt oder wollen Sie aus einem Drittland in die EU einreisen, muss zusätzlich eine dreimonatige Wartezeit vor dem Grenzübertritt eingehalten werden!
- Wir sind ein von der EU anerkanntes akkreditiertes Labor (jährliche Überprüfung durch die EU).
- Wir sind das Nationale Referenzlabor für Tollwut und für die Überwachung der Wirksamkeit der Tollwutimpfung (fundierte Auskunft durch Kenntnis der EU-Gesetzeslage).
- Wir sind ein gelistetes anerkanntes Labor für die Einreise nach USA, Japan, China und Taiwan
- Beachten Sie bitte, dass wir ein diagnostisches Institut sind, wir führen weder die Blutabnahme durch noch sind wir für die benötigten Reisedokumente zuständig.
Informationen zum Reisen mit Haustieren finden Sie unter folgenden Links:
Innergemeinschaftliche Verbringung (Handel und Reisen)
Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG): Reisen und Wiedereinreise aus Drittländern
Probenqualität & -formular
Wir sind ein diagnostisches Institut und sind weder für Blutabnahme noch für Reiseinformationen zuständig. Ihr Tierarzt/Ihre Tierärtzin ist für die Blutabnahme verantwortlich. Er/Sie muss auch das ausgefüllte Tollwuttiterformular unterschreiben und bestätigt mit Unterschrift die Richtigkeit der Angaben.
Für den Test wird Serum ohne Zusatz von Antikoagulanzien benötigt - Menge: mindestens 500µl "reines" Serum oder ca. 5ml Vollblut. Bitte befüllen Sie von Anfang an das richtige Blutröhrchen. Verwenden Sie kein LI-Heparin- oder EDTA-Röhrchen!
Das Serum kann im Kühlschrank (4°C) für kurze Zeit (eine Woche) bzw. im Gefrierschrank (-20 °C) für einen Monat bis zum Transport gelagert werden. Die Qualität der Probe kann in diesem Zeitraum geringfügig abnehmen. Der Transport sollte immer in gekühltem Zustand (4°C oder tiefer) erfolgen (siehe auch Probenverpackung und -transport).
Füllen Sie bitte das Formular für den Untersuchungsantrag vollständig aus und senden es an das Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling. Bei Proben von mehreren Haustieren füllen Sie bitte für jedes Tier ein eigenes Formular aus und kennzeichnen Sie die Proben so, dass wir jedem Formular die richtige Probe zuordnen können. Für die Richtigkeit der Daten am Formular haftet die/der Tierärzt:in. Die/der Tierärzt:in, die/der dem Tier Blut abgenommen hat, muss das Formular unterschreiben (eine Unterschrift der/des Haustierbesitzer:in ist ungültig!). Die/der Tierärzt:in legt fest, wer die Rechnung bezahlen soll und ob der Prüfbericht dem/der Haustierbesitzer:in zugesandt werden darf.
Den Untersuchungsantrag für die Tollwut-Antikörpertiterbestimmung sowie weitere Formulare und Informationen finden Sie hier.
Die von Ihnen angegebenen Daten werden auf den Prüfbericht nach erfolgter Testung übertragen. Da es sich beim Prüfbericht um ein Dokument handelt (bitte sorgfältig aufbewahren!) und Ihr Haustier über diese Daten identifiziert wird, ist es wichtig, dass Sie die Daten korrekt und vor allem leserlich angeben. Eine nachträgliche Korrektur ist nur bedingt möglich und kostet 33,48 EUR inkl. MWSt.
Geben Sie bitte, wenn möglich, Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse für Rückfragen an. Auf dem Formular können Sie auch Vermerke wie „Selbstabholer“ oder „Dringend“ (nur in wirklich dringenden Fällen!) hinzufügen.
Probenverpackung & -transport
Probenverpackung
Bei Proben für eine Tollwuttiterbestimmung handelt es sich um Tierblut, das den Transportregeln unterliegt, – für Einsendungen aus Drittstaaten muss die Probe als "Exempt Animal Specimen - Serum from a dog/cat" (= Freigestellte veterinärmedizinische Probe) gekennzeichnet sein. Die Probenbehälter müssen die Kennzeichnung "For laboratory use only" tragen. Die Verpackung muss dreischichtig sein.
Informationen zum korrekten Probenversand finden Sie hier - auch Ihr Transporteur bzw. Ihre Transporteurin gibt Ihnen Auskunft!
Achtung: Der Sender bzw. die Senderin ist haftbar bei unsachgemäßer Verpackung! Das Blut muss/sollte gekühlt transportiert werden (4°C und kühler).
Probentransport zum Untersuchungslabor
Der Transport der Blutprobe zum Institut liegt in der Verantwortung des Haustierbesitzers/Haustierbesitzerin - alle Kosten, die aufgrund des Transportes anfallen, einschließlich der Kosten der Grenzkontrolle (Zoll) oder sonstiger Taxen sind vom/von der Besitzer:in zu bezahlen. Achten Sie, als Versend:in der Probe, darauf, dass in den Transportpapieren sowohl bei " Transport costs" als auch bei " Duties and Taxes" "Sender:in" angekreuzt ist und nicht "Empfänger:in" (= "Recipient"). Die Probe wird bei nicht ordnungsgemäßer Bezeichnung an den/die Sender:in retourniert und nicht untersucht!
Sichern Sie sich auch beim Transportunternehmen ab, ob das Transportunternehmen die Probe transportieren darf - manche Transportunternehmen nehmen die Proben an, obwohl sie nicht für den Transport autorisiert sind. Die Proben werden dann an der EU Grenze postwendend zurückgeschickt.
Bei Proben aus Drittländern verlangen Sie von uns den aktuellen Bescheid für den Transport der serologischen Blutproben (rabiestiter@ages.at). Diesen legen Sie (gemeinsam mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Formular) dann in der Verpackung den Proben bei.
Sie können die Probe auch jederzeit selbst bei uns vorbeibringen sowie den Prüfbericht in dringenden Fällen bei uns abholen (bitte Vermerk "Selbstabholer" auf dem Formular!). Wir nehmen nicht nur werktags sondern auch am Wochenende und feiertags außerhalb der Dienstzeiten die Proben für die Tollwutantikörperbestimmung an - geschultes Personal versorgt die Proben sachgemäß bis zur Aufarbeitung. Die Öffnungszeiten des Instituts für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling finden Sie hier.
Transport der Proben mit dem Flugzeug
Sollten Sie die Serumprobe aus einem Drittstaat mit dem Flugzeug bei einem vor der Reise bedingten Aufenthalt in Österreich mitnehmen, berücksichtigen Sie Folgendes:
Bei Proben aus Drittländern verlangen Sie von uns den aktuellen Bescheid für den Transport der serologischen Blutproben (rabiestiter@ages.at). Diesen legen Sie (gemeinsam mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Formular) dann in der Verpackung den Proben bei und zeigen ihn den kontrollierenden Zollbeamten
Bitte wählen Sie am Flughafen den roten Ausgang, um eine Zollkontrolle durchführen zu lassen - ansonsten begehen Sie ein Zollvergehen! Die Blutproben, die für die Tollwutantikörperbestimmung am IVET Mödling bestimmt sind, müssen nicht bei unserem Biorisk officer (BRO) angemeldet werden! (Beachten Sie bitte außerdem die Verpackungsvorschriften für den korrekten Probenversand!)
Untersuchungszeitraum
Unsere Ansatztage sind Montag und Mittwoch, wobei Proben bis zum Vorabend des Ansatztages im Labor einlangen müssen. Wir sind immer um eine möglichst rasche Abhandlung aller Einsendungen bemüht. In der Regel kann jede Probe nach Einlangen im Labor (abgesehen von Feiertagen, wie z. B. Weihnachten) innerhalb von 1,5 Wochen untersucht werden. Allermindestens benötigen wir aber 5 Werktage bis zum Versand der Befunde per Post. Der Prüfbericht wird dem/der einsendenden Tierarzt:in bzw. bei Einverständnis dem/der Tierbesitzer:in per Post und bei Angabe einer E-Mail-Adresse auch per Mail zugesandt. (NEU: Ab 2025 erlauben wir uns aufgrund des hohen administrativen Aufwands bei Befund- und Rechnungsstellung an den Besitzer eine Gebühr zu erheben).
ACHTUNG: der Posttransport der Probe ins Labor kann in Österreich eine Woche dauern und auch der Postversand des Prüfberichts benötigt seine Zeit!
Bitte bringen Sie die Proben daher zeitgerecht ins Labor (3-4 Wochen vor Reisebeginn).
Muss es schnell gehen? - Sie können die Probe auch jederzeit selbst bei uns vorbeibringen (Öffnungszeiten siehe Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling) sowie den Prüfbericht in dringenden Fällen bei uns abholen (bitte Vermerk "Selbstabholer" auf dem Formular!). Wir nehmen nicht nur werktags, sondern auch am Wochenende und feiertags außerhalb der Dienstzeiten die Proben für die Tollwutantikörperbestimmung an - geschultes Personal lagert die Proben sachgemäß bis zur Aufarbeitung. Sie können den Prüfbericht auch feiertags und nach Betriebsschluss abholen.
Wir bieten auch Expressuntersuchungen an. Diese können – nach Abstimmung mit dem Labor und gegen Vorankündigung – zusätzlich zu den Routineansatztagen durchgeführt werden. Bitte dafür unbedingt den Vermerk ‚Expresslieferung‘ am Untersuchungsformular ankreuzen. Der Expresszuschlag beträgt 100 % Zuschlag zum aktuell gültigen Preis.
Kosten
Für Bürgerinnen und Bürger mit EU-Adresse:
Jede Probe kostet € 91,08. Sie erhalten eine Rechnung mit dem Befund.
Für Bürgerinnen und Bürger mit Adresse außerhalb der EU - der Prüfbericht wird dann auch an eine Adresse in einem Drittstaat verschickt:
Jede Probe kostet € 75,90. Die Kosten müssen für Bürgerinnen und Bürger mit Adresse außerhalb der EU vor der Testung eingezahlt werden. Erst wenn wir einen Scan des Einzahlungsbeleges erhalten, testen wir.
Bankaccount:
AGES GmbH Vet Med Moedling
Bank: BAWAG
Bankcodenumber: 60 000
Accountnumber: 000 9605 1513
IBAN: AT 85 6000 0000 9605 1513
BIC: BAWAATWW
Bewahren Sie den Prüfbericht bitte sorgfältig auf. Wir verrechnen einen Sondertarif für die Neuausstellung!
Achtung: Der Expresszuschlag beträgt 100 % Zuschlag zum aktuell gültigen Preis. Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir aufgrund des hohen administrativen Aufwands ab 2025 einen Sondertarif für Verrechnungen mit dem/der Tierbesitzer:in einführen werden.
Untersuchungslabor & Kontakt
Anschrift des Untersuchungslabors:
Bitte versenden Sie die Probe ausschließlich mit dem ausgefüllten Formular an folgende Anschrift:
AGES-Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling
Robert Kochgasse 17
A-2340-Mödling
Kontaktformular für Auskunft zur Tollwutantikörperbestimmung
E-Mail: rabiestiter@ages.at bzw. rabiestiter.moedling@ages.at
Tel: +435055538112
Bitte keine anderen E-mail-Adressen oder Telefonnummern verwenden. Sie können die Probe auch jederzeit selbst bei uns vorbeibringen sowie den Prüfbericht in dringenden Fällen bei uns abholen (bitte Vermerk "Selbstabholer" auf dem Formular!). Wir nehmen nicht nur werktags, sondern auch am Wochenende und feiertags außerhalb der Dienstzeiten die Proben für die Tollwutantikörperbestimmung an - geschultes Personal versorgt die Proben sachgemäß bis zur Aufarbeitung. Die Öffnungszeiten des Instituts für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling finden Sie hier.
Wichtige Links zu Reiseinformation
Wir können Ihnen keine Ratschläge für Reisen in ihr Urlaubsland geben. Informieren Sie sich bitte über die Einreisebestimmungen für Haustiere außereuropäischer Länder bei der Botschaft des jeweiligen Reiselandes. Auch Autofahrerclubs haben auf ihrer Homepage nützliche Informationen. Allgemeine Informationen für die Wiedereinreise in die EU finden sie auf der Homepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz.
Weitere wichtige Informationen des BMSGPK:
Reisen ins Ausland (sozialministerium.at)
Reisen nach Österreich (sozialministerium.at)
Einreise und Wiedereinreise mit Heimtieren aus Drittstaaten nach Österreich
Informationen zum illegalen Welpenhandel finden Sie auf der Homepage der Österreichischen Tierärztekammer.
FAQ zur Tollwutantikörperbestimmung
Ich fahre auf Urlaub – wo finde ich Informationen über die (Ein)reisevorschriften in mein Urlaubsland?
Bitte erkundigen Sie sich bei der Botschaft ihres Urlaubslandes über die Einreisebedingungen. Dies betrifft unter anderem Zeugnisse, Untersuchungen, Fristen für Untersuchungen etc. Bei Autoreisen müssen sie auch die Einreisebedingungen der Durchreiseländer beachten (z. B. Urlaub in Griechenland – Durchreise durch Serbien, Albanien, Nord-Mazedonien…). Ein gutes Informationsportal ist auch das Portal der Autofahrerclubs (z. B. ÖAMTC Länderinfo). Beachten Sie aber, dass die dementsprechenden Informationen auf nicht amtlichen Internetseiten nur unverbindliche Informationen sind und dass sich Gesetze kurzfristig ändern können - daher informieren Sie sich auch bei den amtlichen zuständigen Stellen ihres Urlaubslandes (z. B. bei der Botschaft).
Für die meisten Drittländer und für die Wiedereinreise in die EU gilt der Tollwuttitertest ein Tierleben lang. Lassen Sie daher beizeiten die Tollwuttiterbestimmung durchführen – das erspart Ihnen, Ihrer Tierärztin/Ihrem Tierarzt und uns den Stress vor der Reise.
Mein Hund, meine Katze war mit mir im Urlaub in einem Nicht EU-Staat – kann ich ohne weiteres mit dem Tier wieder nach Österreich zurück?
Aus allen Drittstaaten ist die Wiedereinreise von aus Österreich oder aus anderen EU-Mitgliedstaaten stammenden Hunden, Katzen und Frettchen möglich, wenn für jedes Tier:
- ein Heimtierausweis mitgeführt wird, in dem
- die gültige Tollwutimpfung und zusätzlich auch
- die serologische Tollwutuntersuchung eingetragen ist. Sofern eine serologische Tollwutuntersuchung im Heimtierausweis nicht eingetragen ist, muss neben dem Heimtierausweis auch eine Bestätigung über die serologische Tollwutuntersuchung vorgelegt werden
Im Fall der Wiedereinreise eines Tieres, aus dessen Heimtierausweis hervorgeht, dass die serologische Tollwutuntersuchung mit positivem Ergebnis durchgeführt worden ist (Rabiestiter≥ 0,5 IU/ml), bevor dieses Tier das Gebiet der Europäischen Union verlassen hat, ist die Wartefrist von drei Monaten zwischen Blutabnahme und Verbringung nicht notwendig.
Wann gibt es die 3-Monate-Frist?
- beim Import eines Tieres aus einem Drittstaat: Die Blutprobe (Stichtag: Blutabnahmetag) zur Tollwutantikörperbestimmung muss mindestens dreißig Tage nach der Impfung und mindestens drei Monate vor der Verbringung des Tieres aus dem Drittstaat entnommen werden. Die Titerbestimmung muss in einem von der EU zugelassenen Labor erfolgen
- Im Fall der Wiedereinreise eines Tieres, aus dessen Heimtierausweis hervorgeht, dass die serologische Tollwutuntersuchung - bevor dieses Tier das Gebiet der Europäischen Union verlassen hat - nicht durchgeführt worden ist, ist die Wartefrist von drei Monaten zwischen Blutabnahme und Verbringung notwendig. Ausnahme: Es wird eine Erklärung gemäß Artikel 12 Abs. 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 vorgelegt, dass durch die oben nicht angeführten Staaten oder Gebiete nur eine Durchfuhr erfolgt ist, und das Tier bei dieser Durchfuhr keinen Kontakt zu Tieren von Arten hatte, die für Tollwut empfänglich sind, und ein gesichertes Beförderungsmittel oder das Gelände eines internationalen Flughafens nicht verlassen hat (praktisch ist das der einzige Grund, wenn das Tier im Transferraum die Zeit im Drittland verbracht hat - alles andere kann von der Behörde nur schwer überprüft werden). Diese Erklärung muss in Deutsch und Englisch ausgestellt sein und in Druckschrift ausgefüllt werden
Wie lange gilt das Zeugnis der Tollwutantikörperbestimmung (= serologische Tollwutuntersuchung, Tollwuttiterbestimmung)?
Gültig für die EU (gilt nicht für Nicht-EU-Länder): Die serologische Tollwutuntersuchung braucht bei einem Tier, bei dem die Impfung in den vorgesehenen Zeitabständen wiederaufgefrischt wird, nicht wiederholt zu werden; d. h. das Tier muss regelmäßig und in den dafür vorgesehenen Intervallen (Intervalle je nach Herstellerangabe) einer Auffrischungsimpfung unterzogen werden (kein Tag ohne gültige Impfung). Die Impfung bzw. die serologische Tollwutuntersuchung bleibt unter diesen Umständen gültig.
Wenn die Auffrischungsimpfung nach Ablauf des durch die Zulassung des Impfstoffes festgelegten Zeitraumes erfolgt, gilt diese Impfung als neuerliche Grundimmunisierung und die Tollwuttiterbestimmung muss, sofern man diese Untersuchung für ein Urlaubsreiseland oder die Wiedereinreise in die EU braucht, wiederholt werden.
Ich möchte einen Hund/eine Katze aus einem Drittland in die EU importieren. Was brauche ich? Wo kann ich mich informieren?
Der Import eines Hundes ist aufwändig – ihn einfach im Auto mitzunehmen ist verboten. Bitte erkundigen Sie sich genau und halten Sie sich an die Vorschriften. Das erspart Ärger, Kosten und auch Leid, denn oft muss der Hund nach Abnahme durch die Grenzbehörden für längere Zeit in Quarantäne, die Sie bezahlen müssen. Bitte informieren Sie sich bei den Behörden des jeweiligen Einreiselandes. Für die EU gilt auch das EU-Land, das sie zuerst betreten. Länder innerhalb der EU inkl. Schweiz und Norwegen haben die selben Einreisebestimmungen. Für Österreich ist die Behörde das Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG), hier finden Sie die dafür notwendigen Informationen.
Warum brauche ich alle Untersuchungen, ich gehe zu Hause ohnehin zum Tierarzt?
- Man kann nicht davon ausgehen, dass das zugelaufenen Tier vollständig gesund ist. Es gibt einige Krankheiten, die auf den Menschen übertragbar sind - neben parasitären Erkrankungen ist dies auch Tollwut. Daher gibt es Vorschriften wie z. B. die Tollwuttiteruntersuchung, der 3-monatige Aufenthalt im Drittland, diverse Impfungen etc. Diese Vorschriften werden regelmäßig von Expert:innen überarbeitet
- Kaufen Sie Welpen im Ausland immer von seriösen Züchtern (der Zuchtverband kann Ihnen helfen und gibt gerne Auskunft). Bedenken Sie beim Kauf von unseriösen Händlern: Hinter jedem „armen“ Welpen steht ein noch ärmeres Muttertier, das nur für die Produktion von Welpen gehalten wird. Die Abnahme dieses Welpen bedeutet für den unseriösen Verkäufer, dass sich sein Handel lohnt
- Fördern Sie nicht den illegalen Welpenhandel – Sie können sich dadurch strafbar machen, abgesehen von dem Leid, dass durch den Kauf von meist schlecht gehaltenen, kranken Tieren entsteht. Wenn sie etwas für Straßenhunde tun wollen, wenden Sie sich an die dort ansässigen seriösen Tierschutzorganisationen und tragen Sie dort durch eine finanzielle Unterstützung z. B. für Futter, für eine tierärztliche Sterilisation etc. zum Tierwohl bei
- Informationen zum illegalen Welpenhandel finden Sie auf der Homepage der Österreichischen Tierärztekammer
- Achtung: einen Welpen darf ich erst nach einer gültigen Tollwutimpfung mit einem gültigen Tollwuttiterattest in die EU einführen d. h. erst frühestens mit 7 Monaten!
Kann ich mit meinen Haustier zur Blutabnahme vorbeikommen?
In unserem Institut wird nur der Test durchgeführt. Die Blutabnahme erfolgt durch Ihre Tierärztin/Ihren Tierarzt. Bitte machen Sie mit diesen einen Termin aus. Ihre Tierärztin/Ihr Tierarzt schickt uns dann per Post oder Schnelldienst das Blut/Serum zur Untersuchung, gemeinsam mit dem von ihr/ihm unterschriebenen Formular. Ein vom Besitzer unterschriebenes Formular können wir nicht anerkennen.
Ist das Zeugnis von Ihnen in anderen Ländern gültig?
Unser Institut in Mödling ist das einzige Österreichische Nationale Referenzlabor für Tollwut und für die Überprüfung der Wirksamkeit der Tollwutimpfung. Die Ernennung erfolgte von der Behörde, dem zuständigen Ministerium; es ist ein EU-anerkanntes Labor für Rabies Serologie und wird als solches jährlich in Form von Ringtests überprüft. Als EU anerkanntes Labor muss das Verfahren auch den internationalen Standards entsprechen und das Verfahren muss auch nach EN ISO 17025 akkreditiert sein. Jährlich findet in unserem Labor ein Audit zur Überprüfung dieser Akkreditierung statt. Das Zeugnis von einem EU-anerkannten Labor ist weltweit gültig. Wir sind auch ein anerkanntes Labor für Japan und China.
Wir stellen nur Zeugnisse über von uns durchgeführten Untersuchungen aus. Wir bestätigen oder schreiben keine Zeugnisse anderer Institute um!
Wie kann ich die Probe nach Österreich bringen?
Bei Mitnahme im Flugzeug: erkundigen sie sich beim Bundesamt für Verbrauchergesundheit
Über Transportunternehmen: Sichern Sie sich auch beim Transportunternehmen ab, ob das Transportunternehmen die Probe transportieren darf - manche Transportunternehmen nehmen die Proben an, obwohl sie nicht für den Transport autorisiert sind. Die Proben werden dann an der EU-Grenze postwendend zurückgeschickt. Der Transport der Blut-(Serum)probe zu uns liegt in der Verantwortung der Haustierbesitzer:innen - alle Kosten, die aufgrund des Transportes anfallen, einschließlich der Kosten der Grenzkontrolle (Zoll) oder sonstiger Taxen sind vom Besitzer bzw. von der Besitzerin zu bezahlen. Achten Sie als Versender:in der Probe darauf, dass in den Transportpapieren sowohl bei " Transport costs" als auch bei " Duties and Taxes" "Sender/Senderin" angekreuzt ist und nicht "Empfänger/Empfängerin" (= "Recipient"). Die Probe wird bei nicht ordnungsgemäßer Bezeichnung an den Sender bzw. die Senderin retourniert und nicht untersucht!
Bei Proben aus Drittländern verlangen Sie von uns den aktuellen Bescheid für den Transport der serologischen Blutproben (rabiestiter.moedling@ages.at) in unser Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling. Diesen legen Sie (gemeinsam mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Formular) dann in der Verpackung den Proben bei und zeigen ihn dem Transportunternehmen/den kontrollierenden Zollbeamten.
Wie versende ich Proben aus einem Drittland, damit sie in einem brauchbaren Zustand in unserem Labor einlangen?
Ihre Tierärztin/Ihr Tierarzt in ihrem Heimatland nimmt ihrem Hund/ihrer Katze Blut ab, gewinnt Serum daraus, füllt unser Probenformular (zu finden auf unserer Homepage) aus und unterschreibt es. Die Probe müssen Sie sodann nach Vorschrift verpacken und per Kurierdienst an uns senden. Die Serumprobe (hält länger als eine Blutprobe) müssen Sie gekühlt (4 °C, mit Kühlakkus) an uns per Kurierdienst versenden. Bei Proben aus Drittländern verlangen Sie von uns den aktuellen Bescheid für den Transport der serologischen Blutproben (rabiestiter.moedling@ages.at). Diesen legen Sie (gemeinsam mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Formular) dann in der Verpackung den Proben bei und zeigen ihn dem Transportunternehmen/den kontrollierenden Zollbeamten.
Bei Proben aus Drittstaaten handelt es sich um Tierblut, das den Transportregeln unterliegt - die Verpackung der Probe muss als "Exempt Animal Specimen - Serum from a dog/cat" (= Freigestellte veterinärmedizinische Probe) gekennzeichnet sein. Die Probenbehälter müssen die Kennzeichnung "For laboratory use only" tragen. Die Verpackung muss dreischichtig sein.
Probentransport: Sichern Sie sich auch beim Transportunternehmen ab, ob das Transportunternehmen die Probe transportieren darf - manche Transportunternehmen nehmen die Proben an, obwohl sie nicht für den Transport autorisiert sind. Die Proben werden dann an der EU Grenze postwendend zurückgeschickt. Der Transport der Blut-(Serum)probe zum Institut liegt in der Verantwortung der Haustierbesitzer:innen - alle Kosten, die aufgrund des Transportes anfallen, einschließlich der Kosten der Grenzkontrolle (Zoll) oder sonstiger Taxen sind von den Besitzer:innen zu bezahlen. Achten Sie als Versender:in der Probe darauf, dass in den Transportpapieren sowohl bei " Transport costs" als auch bei " Duties and Taxes" "Sender/Senderin" angekreuzt ist und nicht "Empfänger/Empfängerin" (= "Recipient"). Die Probe wird bei nicht ordnungsgemäßer Bezeichnung an den Sender bzw. die Senderin retourniert und nicht untersucht!
Wie lange kann ich eine Probe aufbewahren? Kann ich die Probe einfrieren?
Die Probe kann in gekühltem Zustand eine Woche bei 4 °C im Kühlschrank aufbewahrt werden. Jeglicher Transport sollte bei 4 °C erfolgen (Kühlakkus, Thermoskanne etc.). Man kann die Probe rasch nach der Blutabnahme und Serumgewinnung auch bei -20 °C im Gefrierschrank einfrieren. Bitte höchstens für 1 Monat im Gefrierschrank aufbewahren. Die Probe kann dann im gefrorenen Zustand mit Kühlakkus verschickt werden. Insbesondere in Ländern mit warmen Klima ist das Einfrieren der Probe (-20 °C) vor Abtransport zu empfehlen.
Wie viel Blut/Serum braucht das Labor für die Untersuchung? Welches Röhrchen nehme ich?
Mindestens 5 ml Blut bzw. 1 ml Serum in einem Blutröhrchen (meist rotes Blutröhrchen) ohne Antikoagulantien. Prinzipiell geht jedes Blutröhrchen das steril und nicht zerbrechlich ist sowie keine Antikoagulantienbeschichtung aufweist. Bitte beschriften Sie das Blutröhrchen deutlich leserlich mit einem wasserfesten Stift. Die Beschriftung des Röhrchens muss klar dem Probenformular ihres Tieres zugeordnet werden können - z. B. Beschriftung mit Mikrochipnummer des Tieres oder Tiernamen. Dies ist insbesondere bei mehr als einer Probe wichtig.
Welchen Einfluss hat die Probenqualität auf das Untersuchungsverfahren?
Achten Sie beim Probentransport auf die richtige Verpackung und Kühlung der Probe. Es kann bei Nichtbeachtung in der Probe zur Reduktion von Antikörpern kommen. Lassen Sie die Probe nicht frei herumliegen, bewahren Sie sie bis zur Versendung im Kühlschrank bei 4 °C auf bzw. frieren sie sie gleich ein (-20 °C). Auf Probenahme, Lagerung und Transport von Untersuchungsgegenständen, die vom Auftraggeber oder der Auftraggeberin abgegeben oder eingesandt werden, haben wir keinen Einfluss. Das Untersuchungsergebnis bezieht sich ausschließlich auf den übergebenen Untersuchungsgegenstand und den Umfang der durchgeführten Untersuchungen. Bitte senden Sie uns nur Blut/Serum von guter Qualität.
Wann darf ich nach der letzten Tollwutimpfung Blut abnehmen lassen?
Zur Überprüfung der gültigen Tollwutimpfung: Blutabnahme kann nach 21 Tagen nach der gültigen Tollwutimpfung erfolgen, z. B. bei Beißtieren, oder für die Auskunft über die Wirksamkeit der Tollwutimpfung. Mit diesem Attest ist keine Reise möglich
Bei Reisen – Import oder Wiedereinreise in die EU: Blutabnahme erst 30 Tage nach der gültigen Tollwutimpfung
Wie lange dauert die Tollwuttiterbestimmung?
Die Tollwut-Antikörper-Titrierung (= Tolwuttiterbestimmung, Tollwutantikörperbestimmung) dauert drei Tage: von Montagmorgen bis Donnerstagmorgen. Die Probe muss bis Sonntagabend im Institut eingelangt sein, damit sie am Montag getestet werden kann. Expressuntersuchungen werden neben den Routineproben, die jeden Montagmorgen angesetzt werden, als Einzelproben nach Abstimmung mit dem Labor zu einem anderen Zeitpunkt angesetzt – das Resultat kann 3 Tage nach dem Tag des Ansatzes versendet/gemailt werden. Der Expresszuschlag beträgt 100 % Zuschlag zum aktuell gültigen Preis.
Was kostet die Untersuchung? Kann ich im Institut bei der Abholung meines Prüfberichtes direkt bezahlen?
Es ist nicht möglich, den Test direkt am Institut zu bezahlen. Haustierbesitzer:innen/Tierärzt:innen mit EU-Adresse bekommen mit dem Prüfbericht einen Erlagschein (die Rechnungsdaten finden sie auf der Rechnung). Haustierbesitzer:innen/Tierärzt:innen aus Drittstaaten müssen vorabbezahlen und uns bestenfalls den Einzahlungsbeleg scannen. Die aktuellen Kosten sowie die Bankdaten finden Sie hier.
Wo finde ich das Formular für die Testung?
Das aktuelle Formular finden Sie auf dieser Seite unter Download.
Kann ich die Daten auf dem Formular ändern lassen?
Der Mikrochip ist der eigentliche Identitätsnachweis eines Haustieres – nicht der Name, nicht die Rasse. So können wir Daten z. B. bei Rechtschreibfehlern (Hundename, Besitzerdaten) ausbessern.
Die angegebene Mikrochip-Nummer und das Datum der Blutabnahme können nicht geändert werden.
Das Impfdatum können wir nur nur nach Vorlage/Scan des Heimtierausweises ausbessern.
Tierärzt:innen, die unser ausgefülltes Tollwuttiterformular unterschreiben, haften für die Richtigkeit der Daten. Bitte füllen Sie das Formular in leserlicher Schrift aus und kontrollieren sie die Richtigkeit der Daten. Der Prüfbericht ist ein Dokument – Es kann Ihnen passieren, dass er bei Unstimmigkeiten an der Grenze nicht anerkannt wird. Daher überprüfen sie sofort nach Einlangen des Prüfberichtes bei Ihnen die Daten und melden uns Unstimmigkeiten.
Kann ich die Probe vorbeibringen?
Tierbesitzer:innen können die Probe mit dem von der Tierärztin/vom Tierarzt unterschriebenen Formular jederzeit bei uns vorbeibringen (werktags, sonntags und feiertags; während der Öffnungszeit, außerhalb der Öffnungszeit). Unser Personal (Probenempfang & Portiere) ist in der Behandlung der Proben geschult und versorgt sie fachgerecht.
Wie bekomme ich den Prüfbericht?
Der Prüfbericht wird per Mail und per Post der Tierärztin/dem Tierarzt bzw. bei deren Einverständnis auch dem Haustierbesitzer zugeschickt. Dazu müssen am Auftragsformular die notwendigen Felder angekreuzt bzw. ausgefüllt werden. Das Originaldokument ist der per Post zugeschickte Prüfbericht; der gemailte Prüfbericht ist nur eine Vorinformation – er wird von vielen Behörden (z. B. Amtstierarzt) nicht akzeptiert.
Kann ich den Prüfbericht selbst abholen?
Tierbesitzer:innen können das Originaldokument, den unterschriebenen Prüfbericht, ab Donnerstag-Vormittag bei uns abholen, wenn auf dem mit der Probe abgegebenen Formular der Vermerk „Selbstabholer“ angegeben ist. Die Abholung kann jederzeit - werktags, sonntags und feiertags; während der Öffnungszeit, außerhalb der Öffnungszeit – erfolgen. Wird der Prüfbericht nach einer Woche nicht abgeholt, versenden wir ihn automatisch mit der Post.
Wie lange gilt der Prüfbericht?
Bitte den Prüfbericht sorgsam aufbewahren: Er ist ein Originaldokument und in der EU ein Tierleben lang gültig, sofern die Impfintervalle eingehalten werden (dementsprechende Vermerke finden sich im Heimtierausweis).
Ich wohne in einem Drittland, wo die Post den Prüfbericht nicht abliefern kann – Was mache ich?
Wir können den Prüfbericht mit der Adresse des Drittlandes mit der Post auch an eine Adresse in die EU schicken, wo sie Ihn abholen können. Sie müssen uns nur die Adresse auf das Tollwuttiterformular schreiben und bitte auch die Adresse des Drittlandes (diese befindet sich dann auf dem Briefkopf des Prüfberichtes bzw. ist dies auch die Rechnungsadresse). Da es sich um eine Drittlandadresse handelt, ist die Untersuchung auch in diesem Fall vorab zu bezahlen.
Falls gewünscht können wir den Prüfbericht auch per TNT verschicken, die Kosten werden Ihnen verrechnet.
Was muss ich bei der Impfung beachten, damit ich einen gültigen Tollwuttitertest machen kann?
Die für den Tollwuttitertest (= Tollwutantikörperbestimmung) gültige Impfung muss nach dem Einsetzen des Mikrochips erfolgen. Daten bezüglich Mikrochipimplantierung und Impfung finden sich im Heimtierausweis bzw. müssen dort eingetragen werden. Bei dem Impfstoff muss es sich um einen in der EU-anerkannten Impfstoff handeln, es gelten die Impfintervalle, die vom Hersteller vorgeschrieben wurden. Welpen können laut Herstellerdaten meist erst mit 4 Monaten geimpft werden. Wenn das Muttertier gegen Tollwut geimpft ist, hat der Welpe (Hund) nach der Geburt maternale Tollwutantikörper. Diese werden nach der Geburt abgebaut. Es kann je nach Tier dazu kommen, dass auch die Impfantikörper abgebaut werden – dies führt dann zu einem Titer unter 0,5 IU/ml. Daher verabreichen die meisten Tierärzt:innen nach einer Wartefrist nach der ersten Impfung eine weitere Impfung (= Boosterung). Katzen reagieren auf Tollwutimpfstoffe anders und weisen meist nach der ersten Tollwutimpfung einen hohen Titer auf.
Können Sie mich bezüglich meines Tieres beraten?
Nur Ihre Tierärztin/Ihr Tierarzt kann Sie bezüglich Impfung und Behandlung ihres Tieres beraten.
Wir kennen ihr Tier nicht und lehnen daher jegliche Beratung per Ferndiagnose ab. Wir sind keine praktizierenden Tierärzt:innen; bringen Sie daher den Hund/die Katze nicht zu uns!
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Aktualisiert: 24.10.2024