Nationales Referenzlaboratorium für Pflanzengesundheit - Bakterien

Das Nationale Referenzlaboratorium (NRL) für Pflanzengesundheit - Bakterien erfüllt gemäß Art. 101 der EU-Kontrollverordnung 2017/625 verschiedene Aufgaben um vergleichbare und valide Ergebnisse bei der Diagnose von pflanzenschädigenden Bakterien, die als EU-Quarantäneschädlinge gemäß Verordnung (EU) 2016/2031 eingestuft sind, zu gewährleisten.

Dazu zählen u.a.:

  • Identifikation/Diagnose der Quarantäneschädlinge mit anerkannten Methoden unter Einhaltung einschlägiger Akkreditierungserfordernisse (EN ISO/IEC 17025)
  • Verbesserung der Expertise durch Beteiligung an Schulungen des EU-RLs
  • Kompetenznachweis durch Teilnahme an Laborvergleichstests des EU-RLs
  • Etablierung und Erhaltung einer Referenzsammlung von pflanzenschädigenden Bakterien
  • Verteilung der vom EU-RL bereitgestellten Informationen an die zuständigen Behörden

Die zu untersuchenden Proben aus dem internationalen Warenverkehr (Import, Binnenhandel und Export) oder von amtlichen Überwachungsmaßnahmen werden von den zuständigen Amtlichen Pflanzenschutzdiensten (APSD) übermittelt.

Links:

Amtlicher Pflanzenschutzdienst - Geregelte Schädlinge

Amtlicher Pflanzenschutzdienst - Aufgabenbereich

Unsere Leistungen

  • Molekulargenetische Identifikation/Detektion der als Quarantäneschädlinge (neue Schädlinge, Unionsquarantäneschädlinge und Schutzgebiets-Quarantäneschädlinge) eingestuften Bakterien mittels PCR und DNA-Barcoding
  • Molekulargenetische Identifikation/Detektion der als Unionsgeregelte Nicht-Quarantäneschädlinge eingestuften Bakterien mittels PCR und DNA-Barcoding

Allgemein

Nationales Referenzlaboratorium für Pflanzengesundheit – Bakterien

Aktualisiert: 10.10.2023